Wohngebäude

Wer darf den Energieausweis ausstellen? § 88 GModG erklärt

Wer darf den Energieausweis ausstellen? § 88 GModG erklärt | energiepass HANNOVER, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Einen Energieausweis ausstellen darf in Hannover nur, wer die Qualifikation nach § 88 Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) hat: etwa Architekten, Bauingenieure, bestimmte Hochschulabsolventen, Handwerksmeister mit Fortbildung oder staatlich anerkannte Techniker. Für jeden Ausweis braucht der Aussteller zusätzlich eine Registriernummer vom DIBt. Die Nummer allein beweist die Qualifikation nicht.

Hier ist meine These: Die Registriernummer ist kein Gütesiegel.

Sie ist eine Quittung.

Sie zeigt, dass jemand beim Deutschen Institut für Bautechnik eine Nummer für genau diesen Ausweis beantragt hat. Sie zeigt nicht, ob dieser Jemand Architektin, Bauingenieur oder überhaupt berechtigt ist. Die berufliche Befähigung prüft das DIBt bei der Einrichtung des Kontos nicht.

Was zählt also, wenn Sie in Hannover einen Energieausweis bestellen?

Der Mensch hinter der Nummer.

Im Internet finden Sie Angebote, die einen Ausweis in wenigen Minuten versprechen. Schnell ist gut. Aber schnell ohne Verantwortung ist ein Risiko, das am Ende Sie tragen, denn Sie legen den Ausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung vor.

Ich begleite seit 2018 Eigentümer in Hannover und der Region, vom Gründerzeithaus in der List bis zum Reihenhaus aus den 1960er Jahren in Bothfeld. Ich bin Immobilienexperte und Ihr fester Ansprechpartner. Ausgestellt und registriert wird jeder Ausweis von einem DIBt-registrierten Aussteller, mit dem ich zusammenarbeite.

Was Sie in diesem Artikel erfahren:

  • Wer nach § 88 GModG einen Energieausweis ausstellen darf
  • Ob Sie als Eigentümer selbst ausstellen dürfen
  • Was die DIBt-Registriernummer belegt und was nicht
  • Woran Sie einen seriösen Aussteller erkennen, mit drei Praxis-Tipps
  • Was sich ab 2027 für Aussteller und Ausweise ändert
  • Wie die Bestellung abläuft und was sie kostet
  • Welche vier Fehler bei der Wahl des Ausstellers teuer werden

Wer darf nach § 88 GModG einen Energieausweis ausstellen?

Berechtigt ist, wer eine der Qualifikationen aus § 88 GModG nachweist. Dazu gehören Bauvorlageberechtigte wie Architekten, Absolventen bestimmter technischer Studiengänge mit Energieschwerpunkt, Berufserfahrung oder Fortbildung, Handwerksmeister aus Bau- und Anlagentechnik mit Fortbildung nach Anlage 11 und staatlich anerkannte Techniker.

Das Gesetz fragt nicht, wer Sie sind.

Es fragt, was Sie gelernt haben.

Konkret sind das vor allem diese Gruppen:

  1. Bauvorlageberechtigte nach Landesrecht, typischerweise Architekten und Bauingenieure. Dazu kommen Personen, die nach Landesbaurecht Nachweise zum Wärmeschutz oder zur Energieeinsparung unterzeichnen dürfen, im Rahmen dieser Berechtigung.
  2. Hochschulabsolventen aus Architektur, Bauingenieurwesen, Bauphysik, Technischer Gebäudeausrüstung, Maschinenbau, Elektrotechnik oder Physik. Sie brauchen zusätzlich einen Ausbildungsschwerpunkt im energiesparenden Bauen, mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in diesem Bereich, eine Fortbildung nach Anlage 11 GModG oder eine öffentliche Bestellung als Sachverständige.
  3. Handwerksmeister aus Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Gewerken, etwa Maurer, Zimmerer oder Heizungsbauer, mit einer Fortbildung nach Anlage 11 GModG.
  4. Staatlich anerkannte Techniker mit Schwerpunkt Gebäudehülle oder Heizungstechnik.

Daneben nennt § 88 GModG Personen, die eine Qualifikationsprüfung beim BAFA bestanden haben.

Für Nichtwohngebäude legt das Gesetz die Latte höher. Nicht jede Gruppe, die ein Einfamilienhaus in Kirchrode bewerten darf, darf auch ein Bürohaus in der Calenberger Neustadt bewerten.

Und meine Rolle? Ich koordiniere den Ablauf, prüfe Ihre Daten und bin für Sie erreichbar. Ausgestellt wird Ihr Ausweis von einem DIBt-registrierten Aussteller aus meinem Netzwerk, der die Voraussetzungen von § 88 GModG erfüllt. Sie wissen also vorher, wer rechnet und wer unterschreibt.

Darf ich meinen Energieausweis als Eigentümer selbst ausstellen?

Nur, wenn Sie selbst eine Qualifikation nach § 88 GModG haben. Das Gesetz knüpft die Berechtigung an die Ausbildung, nicht an den Eigentümerstatus. Eine Architektin darf den Ausweis für ihr eigenes Haus ausstellen. Wer diese Qualifikation nicht hat, liefert die Daten und lässt einen berechtigten Aussteller rechnen.

Die meisten Eigentümer, die mich anrufen, sind Lehrerinnen, Handwerker in anderen Gewerken, Erben oder Rentner. Sie dürfen ihren Ausweis nicht selbst ausstellen.

Die spannendere Frage ist ohnehin eine andere.

Würde ein Käufer einem Ausweis trauen, den der Verkäufer selbst gerechnet hat? Auch dann, wenn der Verkäufer es darf?

Ihr Beitrag bleibt trotzdem entscheidend. Sie kennen Ihr Haus. Sie wissen, wann das Dach gedämmt wurde, wann die Fenster kamen und welche Heizung im Keller steht. Kein Aussteller der Welt kann das besser wissen als Sie.

Das brauche ich von Ihnen für einen Bedarfsausweis:

  • Baujahr und Wohnfläche
  • Grundrisse oder einfache Skizzen mit Maßen
  • Fotos von Fassade, Fenstern, Dach und Keller
  • ein Foto vom Typenschild der Heizung
  • Belege oder Angaben zu Modernisierungen wie Dämmung, Fenstertausch oder neuer Heizung

Alles davon schicken Sie mir telefonisch, per WhatsApp oder als Foto. Sie müssen niemanden ins Haus lassen.

Fehlen die Pläne, lohnt ein Blick in die Bauakte. Für Gebäude im Stadtgebiet führt sie die Bauaktenstelle der Landeshauptstadt Hannover. Wie die Übermittlung im Detail funktioniert, lesen Sie im Artikel Energieausweis online erstellen in Hannover.

Was beweist die DIBt-Registriernummer und was nicht?

Die Registriernummer beweist, dass der Aussteller den Ausweis beim Deutschen Institut für Bautechnik angemeldet hat, wie es § 98 GModG verlangt. Über diese Nummer laufen die Stichprobenkontrollen nach § 99 GModG. Sie beweist nicht, dass der Aussteller die Qualifikation nach § 88 GModG hat, denn die prüft das DIBt bei der Kontoeinrichtung nicht.

Zwei Dinge werden ständig verwechselt. Die Tabelle trennt sie:

WasRechtsgrundlageWas es belegt
Ausstellungsberechtigung§ 88 GModGAusbildung und Qualifikation der Person
Registriernummer§ 98 GModG, vergeben vom DIBtAnmeldung des einzelnen Ausweises
Stichprobenkontrolle§ 99 GModGPrüfung zufällig ausgewählter Ausweise über die Nummer
Bußgeld bei unbefugter Ausstellung§ 108 GModGOrdnungswidrigkeit, bis 10.000 Euro

Die Nummer ist notwendig. Sie ist nicht hinreichend.

Fehlt sie, fehlt etwas, das § 98 GModG ausdrücklich verlangt. Mit so einem Dokument würde ich kein Haus inserieren.

Ist sie da, wissen Sie: Der Ausweis ist angemeldet und kann kontrolliert werden. Ob die Person dahinter rechnen darf, sagt Ihnen die Nummer nicht.

Wie prüfen Sie das? Der Ausweis nennt den Aussteller. Fragen Sie nach dessen Berufsabschluss. Ein seriöser Anbieter beantwortet diese Frage in einem Satz.

Warum das Ihre Sache ist? Weil Sie den Ausweis vorlegen. Ein fehlender oder falscher Ausweis beim Verkauf oder bei der Vermietung ist nach § 108 GModG ebenfalls mit bis zu 10.000 Euro bedroht. Mehr zu dieser Nummer und wo Sie sie finden, erkläre ich im Artikel zur Registriernummer im Energieausweis.

Sie wollen wissen, wer Ihren Ausweis ausstellt, bevor Sie bestellen? Bei mir rechnet ein DIBt-registrierter Aussteller, ich bin seit 2018 Ihr fester Ansprechpartner in Hannover, und der Festpreis steht vorher fest. Jetzt Angebot berechnen

Woran erkennen Sie einen seriösen Aussteller?

An drei Merkmalen: Ein Mensch mit Namen und Berufsabschluss steht dahinter und ist erreichbar. Er stellt Rückfragen zu Ihrem Gebäude, statt Eingaben blind zu übernehmen. Und der Preis steht vorher fest, ohne Zuschläge. Die Registriernummer im fertigen Ausweis ist Pflicht, als alleiniger Prüfstein reicht sie nicht.

Online ist nicht das Problem. Ich arbeite selbst komplett aus der Ferne.

Das Problem ist ein Formular, hinter dem niemand nachdenkt.

Stellen Sie sich ein Doppelhaus in Kleefeld mit 142 Quadratmetern Wohnfläche vor. Beim Eintippen werden daraus 124. Niemand fragt nach. Der Kennwert pro Quadratmeter stimmt nicht mehr, und die Effizienzklasse kann um eine Stufe kippen. Der Fehler steht dann in jeder Immobilienanzeige.

Ein Aussteller, der Fotos und Grundriss nebeneinanderlegt, sieht so etwas. Ein Formular sieht es nicht.

Der Preis allein sagt übrigens wenig über die Qualität. Was hinter sehr günstigen Angeboten stecken kann, habe ich im Artikel günstiger Energieausweis in Hannover: woran Sie Seriosität erkennen zusammengefasst.

Drei Praxis-Tipps aus meinem Alltag seit 2018

Tipp 1: Vor der Bestellung eine Frage stellen. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine WhatsApp mit einer konkreten Frage zu Ihrem Gebäude. Wer schnell und fachlich antwortet, ist auch nach der Ausstellung erreichbar. Kommt keine Antwort, wissen Sie Bescheid. Ich melde mich in der Regel innerhalb von ein bis zwei Stunden.

Tipp 2: Auf die Best-Case-Optimierung achten. Ein guter Aussteller fragt aktiv nach Modernisierungen und rechnet sie ein. Genau das ist meine Best-Case-Optimierung: Ich prüfe alle zulässigen Ansätze, damit Ihr Gebäude die bestmögliche realistische Einstufung erhält, ohne dass Sie sanieren müssen. Kleiner Trick bei Fenstern: Das Herstellungsjahr steht oft auf dem Abstandhalter zwischen den Scheiben. Ein Foto davon ersetzt manche Rechnung.

Tipp 3: Die Bauakte zuerst suchen, nicht zuletzt. Viele Häuser in Hannover haben eine lange Umbaugeschichte, etwa Siedlungshäuser aus den 1950er Jahren mit späterem Anbau. Die Pläne in der Bauakte zeigen Maße und Bauweise schwarz auf weiß. Für das Stadtgebiet ist die Bauaktenstelle der Landeshauptstadt Hannover zuständig, in den Umlandgemeinden die jeweilige Bauaufsicht.

Einen Gesamtüberblick zu Pflichten und Ausweisarten finden Sie auf meiner Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.

Was ändert sich ab 2027 für Aussteller und Ihren Ausweis?

Ab 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht aus der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet am 28.07.2026. Ausweise werden dann digital und maschinenlesbar ausgestellt, gerechnet wird nach DIN/TS 18599:2025-10. Die DIBt-Registrierung bleibt. Wer 2026 einen Ausweis erhält, kann ihn zehn Jahre nutzen, solange keine größere Änderung einen neuen verlangt.

Der Name des Gesetzes gilt schon seit dem 29.07.2026. Die Regeln für den Ausweis selbst ändern sich erst zum Jahreswechsel. Bis dahin arbeiten Aussteller mit den bisherigen Mustern und dem bisherigen Registrierungsverfahren des DIBt weiter.

PunktBis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Form des Ausweisesnach den bisherigen Mustern von Dezember 2023digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen; neue Muster nach § 85 GModG muss der Bund noch bekannt machen
BerechnungsnormDIN V 18599:2018-09DIN/TS 18599:2025-10
Wohngebäude, Ausweisartbis 4 Wohnungen und Bauantrag vor 01.11.1977: Bedarfsausweis Pflicht, sonst WahlWahl zwischen Bedarf und Verbrauch; Verbrauchsausweis nur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen
Klassen WohngebäudeA+ bis HA+ bis H, unverändert
NichtwohngebäudeBedarf oder Verbrauch, keine Effizienzklassenur Bedarfsausweis, erstmals Klassen A bis G
Baudenkmälervon der Ausweispflicht ausgenommenAusweispflicht bei Verkauf, Vermietung, Vertragsverlängerung
Anlass für die VorlageVerkauf, Vermietung, Verpachtung, Leasingzusätzlich die Verlängerung solcher Verträge
Registriernummer beim DIBtPflichtPflicht
Ausweis aus 202610 Jahre gültigbleibt gültig, kein Austausch nötig

Was heißt das für Sie?

Für Ihre Wahl des Ausstellers ändert sich weniger, als die Schlagzeilen vermuten lassen. Die Frage bleibt dieselbe: Wer rechnet, und darf er das?

Neu wird die Technik. Ein Aussteller muss ab Januar digital, nach neuer Norm und mit neuen Primärenergiefaktoren arbeiten, etwa Strom mit 1,5 statt 1,8. Wer heute schon sauber dokumentiert, hat damit kein Problem.

Und wer ein Baudenkmal besitzt, etwa in einem der Gründerzeitviertel von Linden oder der Südstadt, sollte wissen: Die Ausnahme fällt am 01.01.2027 weg.

Gültig bleibt ein Ausweis übrigens nicht automatisch zehn Jahre. Nach § 80 Abs. 2 GModG wird ein neuer fällig, wenn eine größere Änderung am Gebäude eine Neuberechnung verlangt.

Wie läuft die Bestellung bei mir ab und was kostet sie?

In drei Schritten, ohne dass jemand Ihr Haus betreten muss: Sie geben Ihr Gebäude im Rechner ein oder rufen an. Sie schicken Daten und Fotos. Ich prüfe alles mit Best-Case-Optimierung, und ein DIBt-registrierter Aussteller stellt den Bedarfsausweis aus. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt er in Ihrer Inbox.

  1. Gebäude schildern. Sie nutzen den Rechner oder rufen mich an unter 0152 060 777 67, auch per WhatsApp. Ich sage Ihnen sofort, welche Unterlagen ich brauche.
  2. Daten schicken. Baujahr, Fläche, Grundrisse, Fotos von Heizung, Fenstern und Dach, Belege zu Modernisierungen. Telefonisch oder per Foto.
  3. Ausweis erhalten. Ich prüfe die Angaben auf Plausibilität und wende die Best-Case-Optimierung an. Dann registriert und erstellt der DIBt-registrierte Aussteller Ihren Ausweis. 24 Stunden nach vollständigen Angaben haben Sie ihn.

Auf Wunsch gibt es zusätzlich eine kostenlose Sichtprüfung von außen.

Die Preise stehen vorher fest:

GebäudeAusweisartFestpreis
EinfamilienhausBedarfsausweis299 Euro
Zwei- und MehrfamilienhausBedarfsausweis399 Euro
NichtwohngebäudeBedarfsausweis899 Euro

Warum für Wohngebäude immer ein Bedarfsausweis? Weil er das Gebäude bewertet, nicht die Bewohner. Ein Verbrauchsausweis spiegelt, wie warm die Vorbesitzer geheizt haben und ob Räume leer standen. Ein Käufer will wissen, was das Haus braucht.

Drei Einwände höre ich oft.

„Ist das nicht teurer als ein Verbrauchsausweis aus dem Netz?” Ja. Dafür bekommen Sie eine Berechnung des Gebäudes, eine geprüfte Datengrundlage und einen Menschen, der Rückfragen beantwortet.

„Klappt das auch bei meinem alten Haus?” Ja, ob Fachwerk, Gründerzeit oder Nachkriegsbau. Je älter das Haus, desto mehr bringen Ihre Fotos und Belege.

„Was, wenn mir Unterlagen fehlen?” Dann suche ich mit Ihnen zuerst in der Bauakte und auf Ihren Fotos. Was sich gar nicht belegen lässt, setzt der Aussteller nach den anerkannten Regeln für Bestandsgebäude an. Das ist zulässig, fällt aber oft ungünstiger aus als ein belegter Wert. Deshalb lohnt das Suchen.

Welche Fehler bei der Wahl des Ausstellers werden teuer?

Vier Fehler sehe ich immer wieder: die Registriernummer für ein Gütesiegel halten, nur auf den Preis schauen, Eingaben ungeprüft übernehmen lassen und bis Ende 2026 für ein Haus mit Bauantrag vor dem 01.11.1977 und bis zu vier Wohnungen einen Verbrauchsausweis bestellen. Jeder davon kann einen Ausweis liefern, der beim Verkauf nicht trägt.

Fehler 1: Die Nummer mit der Qualifikation verwechseln. Die Registriernummer zeigt die Anmeldung beim DIBt, nicht den Berufsabschluss. Fragen Sie nach dem Abschluss.

Fehler 2: Nur auf den Preis schauen. Ein günstiger Ausweis, der im Notartermin Fragen aufwirft, ist am Ende der teuerste. Vergleichen Sie, was im Preis steckt: Prüfung, Rückfragen, Erreichbarkeit.

Fehler 3: Eingaben ungeprüft übernehmen lassen. Ein Zahlendreher bei der Fläche oder ein vergessener Fenstertausch steht später in jeder Anzeige. Bestehen Sie darauf, dass jemand Ihre Angaben gegen Fotos und Pläne prüft.

Fehler 4: Die falsche Ausweisart bestellen. Bis 31.12.2026 gilt: Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977 brauchen einen Bedarfsausweis, wenn sie nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. In Hannover betrifft das viele Häuser aus der Nachkriegszeit. Ein Verbrauchsausweis wäre hier der falsche Ausweis, und dafür sieht § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 Euro vor.

Wollen Sie wissen, wie Sie einen bereits erhaltenen Ausweis prüfen? Das steht im nächsten Artikel, den ich Ihnen empfehle: Energieausweis online erstellen in Hannover zeigt, welche Angaben in einen sauberen Ausweis gehören.

Welche Fragen stellen Eigentümer am häufigsten?

Diese fünf Fragen höre ich am Telefon am häufigsten. Hier sind die kurzen Antworten.

Wer darf in Hannover einen Energieausweis ausstellen?

Wer die Qualifikation nach § 88 GModG erfüllt: zum Beispiel Bauvorlageberechtigte wie Architekten, Absolventen technischer Studiengänge mit Energieschwerpunkt, Berufserfahrung oder Fortbildung, Handwerksmeister aus Bau- und Anlagentechnik mit Fortbildung sowie staatlich anerkannte Techniker. Für jeden einzelnen Ausweis beantragt der Aussteller zusätzlich eine Registriernummer beim DIBt.

Darf ich als Eigentümer meinen Energieausweis selbst erstellen?

Nur, wenn Sie selbst die Voraussetzungen von § 88 GModG erfüllen, etwa als Architektin oder als Handwerksmeister mit passender Fortbildung. Das Gesetz knüpft die Berechtigung an die Qualifikation, nicht an den Eigentümerstatus. Für alle anderen gilt: Sie liefern Baujahr, Fläche, Fotos und Unterlagen, die Ausstellung übernimmt ein berechtigter Aussteller.

Was bedeutet DIBt-registriert?

Der Aussteller beantragt nach § 98 GModG für jeden Ausweis vor der Ausstellung eine Registriernummer beim Deutschen Institut für Bautechnik. Über diese Nummer laufen die Stichprobenkontrollen. Die berufliche Qualifikation prüft das DIBt dabei nicht, die regelt § 88 GModG. Unbefugtes Ausstellen kann nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 Euro kosten.

Woran erkenne ich ein seriöses Online-Angebot für den Energieausweis?

An einem Namen mit Berufsabschluss, einer Telefonnummer, unter der ein Mensch antwortet, und an Rückfragen zu Ihrem Gebäude. Ein Festpreis ohne Zuschläge und eine Registriernummer im fertigen Ausweis gehören dazu. Fragt niemand nach Modernisierungen, Fenstern oder Heizung, ist das ein Warnsignal: Dann landen Ihre Eingaben ungeprüft im Dokument.

Wie läuft der Energieausweis bei energiepass® HANNOVER ab?

Ich bin Ihr persönlicher Ansprechpartner und begleite seit 2018 Eigentümer in Hannover. Sie schicken mir die Daten telefonisch oder per Foto, ich prüfe sie mit Best-Case-Optimierung, ein DIBt-registrierter Aussteller stellt den Bedarfsausweis aus. Er liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox, zum Festpreis von 299 Euro für ein Einfamilienhaus.

Was sollten Sie jetzt tun?

Fragen Sie nicht nur, ob Ihr Ausweis eine Nummer hat. Fragen Sie, wer ihn gerechnet hat und ob er erreichbar ist. Wenn Sie darauf eine klare Antwort bekommen, stimmt am Ende auch die Rechtssicherheit.

Ihr Haus hat einen Menschen verdient, der es sich genau ansieht, auch wenn er es nur auf Ihren Fotos sieht.

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Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
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„Sportlich um diese Uhrzeit! Wunderbar. Vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung und Erstellung des Ausweises.“

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