Fernwärme im Energieausweis wird in Hannover mit dem Primärenergiefaktor bewertet, den enercity bescheinigt: 0,25. Bei Erdgas und Heizöl sind es 1,1. Der Wert senkt Ihren Primärenergie-Kennwert massiv, sofern die Bescheinigung den Anteil erneuerbarer Wärme und Abwärme belegt, sonst gilt 0,3. Die Effizienzklasse eines Wohngebäudes hebt er nicht an.
Das klingt nach Kleingedrucktem.
Es ist der Unterschied zwischen einem Verkaufsgespräch, das trägt, und einem, das Ihnen später auf die Füße fällt.
Ich lese in Ratgebern und Exposés immer wieder, ein Fernwärmeanschluss hebe die Immobilie automatisch ein oder zwei Klassen nach oben. Wer das seinen Käufern erzählt, steht schlecht da, wenn der fertige Ausweis eine andere Sprache spricht.
Ich bin Stephan Grosser, DIBt-registrierter Aussteller, und erstelle seit 2018 Energieausweise für Gebäude in Hannover und im Umland. Viele davon hängen am enercity-Netz, besonders in der List und in Linden.
Alle Paragrafen auf dieser Seite beziehen sich auf das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz).
Hier steht, was der Faktor 0,25 rechnerisch bewirkt, wo das Gesetz ihn ausbremst, was sich am 1. Januar 2027 ändert und an welcher Stelle er Ihnen beim Verkauf wirklich nützt.
In diesem Ratgeber:
- Welchen Primärenergiefaktor die enercity-Fernwärme hat
- Warum im Ausweis oft 0,3 statt 0,25 steht
- Ob Fernwärme Ihre Effizienzklasse verbessert
- Wo sich der niedrige Faktor auszahlt, auch bei der Förderung
- Was sich ab dem 1. Januar 2027 ändert
- Drei Praxis-Tipps und vier typische Fehler
- Häufige Fragen und Fazit
Welchen Primärenergiefaktor hat die enercity-Fernwärme in Hannover?
enercity weist für seine Fernwärme einen Primärenergiefaktor von 0,25 aus und hält dazu eine Bescheinigung bereit. Nach Anlage 4 GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung liegen Erdgas, Heizöl und Flüssiggas bei 1,1, Braunkohle bei 1,2 und netzbezogener Strom bei 1,8. Die Hannoveraner Fernwärme liegt damit weit unter jedem fossilen Energieträger.
Der Faktor rechnet alles mit, was passiert, bevor bei Ihnen eine Kilowattstunde Wärme ankommt: fördern, transportieren, umwandeln.
Bei Erdgas kostet eine Kilowattstunde Wärme rechnerisch 1,1 Kilowattstunden Primärenergie. Bei der Hannoveraner Fernwärme sind es 0,25.
| Energieträger | Primärenergiefaktor bis 31.12.2026 | Grundlage |
|---|---|---|
| enercity Fernwärme Hannover | 0,25 | Bescheinigung des Versorgers |
| Holz | 0,2 | Anlage 4 GModG |
| Erdgas, Heizöl, Flüssiggas | 1,1 | Anlage 4 GModG |
| Braunkohle | 1,2 | Anlage 4 GModG |
| Strom, netzbezogen | 1,8 | Anlage 4 GModG |
Für die Fernwärme gilt im Ausweis zusätzlich die Untergrenze aus dem nächsten Abschnitt. Ab dem 01.01.2027 sinkt der Faktor für Strom auf 1,5, Holz und andere feste Biomasse steigen auf 0,7.
Woher kommt der niedrige Wert?
Wärme, die als Abwärme ohnehin anfällt oder aus erneuerbaren Quellen stammt, geht mit sehr niedrigem Faktor in die Netzbilanz ein. Wie sich das Netz im Einzelnen speist, steht in der Bescheinigung von enercity.
Und das Netz verändert sich gerade. Laut einer enercity-Pressemitteilung von 2026 ist der erste Block des Kohlekraftwerks abgeschaltet und der klimaneutrale Anteil der Fernwärme auf rund 50 Prozent gestiegen. Den zweiten Block will enercity nach dem Winter 2027/28 ersetzen.
Auf seiner Seite zum Primärenergiefaktor nennt enercity im Oktober 2026 außerdem einen CO₂-Wert von 75,5 Gramm je Kilowattstunde. Diese Größe wird für Sie wichtiger, weil Energieausweise ab 2027 auch die Treibhausgasemissionen des Gebäudes angeben.
Warum landet die 0,25 nicht automatisch im Energieausweis?
Weil § 22 Abs. 3 GModG eine Untergrenze vorschreibt: Liegt der veröffentlichte Wert eines Wärmenetzes unter 0,3, ist 0,3 zu verwenden. Darunter darf nur, wer den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme belegt. Entscheidend ist deshalb die aktuelle Bescheinigung, die für Ihr Netz gilt, nicht die Zahl im Prospekt.
§ 22 Abs. 3 Satz 1 GModG, Kern der Vorschrift: Liegt der veröffentlichte Primärenergiefaktor eines Wärmenetzes unter 0,3, ist als Primärenergiefaktor der Wert von 0,3 zu verwenden.
Diesen Punkt übersehen viele. Er entscheidet über den Kennwert in Ihrem Ausweis.
Satz 2 derselben Vorschrift öffnet eine Tür. Ein Wert unter 0,3 darf verwendet werden, wenn 0,3 um jeweils 0,001 für jeden Prozentpunkt des aus erneuerbaren Energien oder Abwärme erzeugten Wärmeanteils verringert wird und das Versorgungsunternehmen das in seiner Veröffentlichung angibt.
Rechnen Sie rückwärts: 0,3 minus 0,001 mal 50 ergibt genau 0,25.
Der ausgewiesene Wert entspricht also exakt dem, was die Ausnahme bei 50 Prozentpunkten zulässt. Die Größenordnung passt zu den rund 50 Prozent klimaneutraler Wärme, die enercity für 2026 meldet. Maßgeblich bleibt trotzdem die Bescheinigung, nicht die Pressemitteilung.
Damit hängt alles an einer Frage: Weist die Veröffentlichung des Versorgers den Anteil aus?
Dann dürfen die 0,25 in den Ausweis. Fehlt die Angabe, sind es 0,3.
Praktisch heißt das: Ich prüfe für jedes Objekt, welche Bescheinigung für Netz und Anschluss gilt, von wann sie ist und welcher Wert belastbar angesetzt werden darf. Die schönste Zahl aus einem Prospekt übernehme ich nicht ungeprüft.
Auch das ist Teil meiner Best-Case-Optimierung: das beste Ergebnis, das einer Prüfung standhält.
Ihr Haus hängt an der Fernwärme und Sie brauchen einen Energieausweis? Ich prüfe den Netzfaktor, rechne Ihr Gebäude mit Best-Case-Optimierung durch und liefere den Bedarfsausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben, also morgen in Ihre Inbox. Festpreis: 299 Euro für das Einfamilienhaus, 399 Euro für das Zwei- und Mehrfamilienhaus. DIBt-registriert, seit 2018 in Hannover. Jetzt Festpreis berechnen und Ausweis bestellen oder direkt anrufen: 0152 060 777 67.
Verbessert der Primärenergiefaktor meine Energieeffizienzklasse?
Bei einem Wohngebäude nicht. Nach § 86 Abs. 2 GModG ergibt sich die Klasse A+ bis H unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf, die Primärenergie spielt dort keine Rolle. Der Buchstabe auf Seite 1 hängt an Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht am Energieträger. Bei Nichtwohngebäuden ändert sich das ab 2027.
§ 86 Abs. 2 GModG, Kern der Vorschrift: Die Energieeffizienzklassen ergeben sich unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder dem Endenergiebedarf.
Das ist die unbequeme Wahrheit. Sie erspart Ihnen eine Enttäuschung.
Ihr Energieausweis zeigt zwei Kennwerte nebeneinander. Die Endenergie misst, wie viel Energie durch Dach, Fenster, Wände und Heizungsanlage tatsächlich ins Haus muss. Daran hängt die Skala von A+ bis H.
Die Primärenergie bewertet zusätzlich, wie sauber diese Energie erzeugt wurde. Dort, und nur dort, wirkt der niedrige Fernwärmefaktor.
Ein ungedämmtes Haus von 1958 mit Fernwärme bleibt ein ungedämmtes Haus von 1958. Es hat nur eine erheblich bessere Umweltbilanz.
Wie die Klassengrenzen im Detail verlaufen, habe ich in meinem Artikel zu den Energieklassen A+ bis H aufgeschlüsselt.
Indirekt bewegt sich beim Anschluss trotzdem etwas, und das wird oft übersehen: Die kompakte Übergabestation ersetzt einen alten Kessel.
Im Bedarfsausweis wird die Anlagentechnik dadurch besser bewertet, weil Bereitschaftsverluste und Kesselwirkungsgrad wegfallen. Diesen Effekt sehe ich in der Praxis regelmäßig. Bei knappen Werten kann er eine Klassengrenze reißen.
Ein Rechenbeispiel für die Größenordnung: Die Grenze zwischen D und E liegt nach Anlage 10 GModG bei 130 Kilowattstunden je Quadratmeter und Jahr. Angenommen, ein Haus liegt bei 134 und verliert durch den Wegfall der Kesselverluste ein paar Kilowattstunden. Dann rutscht es von E nach D.
Ein Haus mit 190 Kilowattstunden bleibt dagegen in F. Dort hilft nur die Hülle.
Wo zahlt sich der niedrige Faktor dann wirklich aus?
An drei Stellen: beim Primärenergie-Kennwert im Ausweis, bei Nachweisen für Neubau und umfassende Sanierung und in der Immobilienanzeige, dort ab 2027 sogar als eigene Zahl. Überall dort, wo nicht der Buchstabe zählt, sondern die Zahl dahinter. Wer den Anschluss erst plant, kann zusätzlich Förderung nutzen.
Der Primärenergie-Kennwert steht gut sichtbar auf Ihrem Ausweis. Ein Beispiel zum Nachrechnen, bei 150 Kilowattstunden Endenergie je Quadratmeter und Jahr:
| Heizung | Faktor | Primärenergie in kWh je m² und Jahr |
|---|---|---|
| Erdgas | 1,1 | 165 |
| Fernwärme, gekappt | 0,3 | 45 |
| Fernwärme mit Nachweis | 0,25 | 37,5 |
Sie sparen also rechnerisch rund 120 bis 128 Kilowattstunden je Quadratmeter, je nachdem, welcher Wert angesetzt werden darf. Das sieht jeder, der den Ausweis in die Hand nimmt.
Bei Neubau und umfangreichen Sanierungen entscheidet der Primärenergiebedarf zusätzlich darüber, ob das Vorhaben die Anforderungen des GModG einhält. Dort wirkt der Faktor unmittelbar auf den Nachweis.
Beim Verkauf wirkt der Wert über die Anzeige. Bis 31.12.2026 gehören in eine Anzeige in kommerziellen Medien nach § 87 GModG Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse.
Ab dem 01.01.2027 kommen Ausstellungsdatum und Primärenergiewert hinzu. Für Ausweise, die vorher ausgestellt wurden, gelten die bisherigen Angaben weiter.
Steht im Inserat “Fernwärme” statt “Heizöl”, nimmt das dem Käufer die Sorge vor einem teuren Heizungstausch. Mit einem neuen Ausweis steht ab 2027 auch der niedrige Primärenergiewert direkt in der Anzeige.
Und für alle, die mit dem Anschluss noch zögern: Die 65-Prozent-Regel aus dem früheren GEG ist mit der Novelle am 29.07.2026 entfallen, das Heizungsrecht ist seitdem technologieoffen. Der Anschluss an ein Wärmenetz bleibt ein Heizungswechsel, für den Sie weder Fassade noch Garten anfassen müssen: Kessel raus, Übergabestation rein.
Dafür gibt es Geld. Die KfW fördert im Programm 458, der Heizungsförderung für Privatpersonen, auch den Anschluss an ein Wärme- oder Gebäudenetz. Die Grundförderung beträgt laut KfW-Merkblatt 458, abgerufen im Oktober 2026, 30 Prozent. Boni können dazukommen, die Gesamtquote ist gedeckelt.
Für Dämmung und Fenster nennt das BAFA im Oktober 2026 auf seiner Website 15 Prozent Grundförderung und 5 Prozentpunkte iSFP-Bonus, wenn ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt. Die verbindlichen Bedingungen stehen jeweils im aktuellen Merkblatt.
Ob Ihre Straße überhaupt ans Netz kommt, ist eine eigene Frage. enercity nennt 2026 als Ziel, das Wärmenetz bis 2040 auf rund 550 Kilometer auszubauen und etwa 18.000 Gebäude zu versorgen. Das sind Ausbauziele, keine Zusage für Ihr Haus.
Wie sich die Netzperspektive in Hannover entwickelt, habe ich in meinem Artikel zur kommunalen Wärmeplanung beschrieben.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027 für Fernwärme im Energieausweis?
Am 1. Januar 2027 tritt das neue Ausweisrecht aus Artikel 2 der GModG-Novelle in Kraft, die am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Strom sinkt dann auf den Faktor 1,5, Holz steigt auf 0,7. Nichtwohngebäude bekommen Klassen A bis G auf Primärenergiebasis, Wohngebäude behalten A+ bis H.
Bundestag und Bundesrat haben die Novelle am 10. Juli 2026 beschlossen. Der neue Name gilt seit dem 29. Juli 2026, die Regeln für den Energieausweis erst ab Neujahr. Eine Übergangsfrist darüber hinaus gibt es nicht.
| Thema | bis 31.12.2026 | ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Faktor Strom, netzbezogen | 1,8 | 1,5 |
| Faktor Holz und feste Biomasse | 0,2 | 0,7 |
| Berechnungsnorm | DIN V 18599:2018-09 | DIN/TS 18599:2025-10 |
| Klassen Wohngebäude | A+ bis H, Endenergie | A+ bis H, Endenergie |
| Klassen Nichtwohngebäude | keine | A bis G, Verhältnis zum Referenzgebäude |
| Form des Ausweises | ohne Digitalpflicht | digital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen |
| Baudenkmäler | vom Ausweis ausgenommen | Ausweis nötig bei Verkauf, Vermietung, Vertragsverlängerung |
Das verschiebt die Rangfolge.
Gegenüber Holz und Pellets steht Fernwärme danach deutlich besser da. Gegenüber der Wärmepumpe holt der Strom mit 1,5 dagegen auf.
Bei den Nichtwohngebäuden dreht sich die Logik dieses Artikels um.
Ihre neue Skala nach Anlage 10a GModG bewertet den Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude, einem rechnerischen Zwilling mit gleicher Geometrie und Nutzung. Für diesen Vergleich setzt das Gesetz beim Referenzgebäude eine Wärmeversorgung mit dem Faktor 0,7 an. Ein Netz mit 0,25 oder 0,3 liegt darunter.
| Klasse Nichtwohngebäude | Verhältnis zum Referenzgebäude |
|---|---|
| A | höchstens 1,0, nur Nullemissionsgebäude |
| B | über 1,0 |
| C | über 1,48 |
| D | über 1,97 |
| E | über 2,46 |
| F | über 2,95 |
| G | über 3,5 |
Für eine Gewerbeimmobilie in Hannover mit Fernwärmeanschluss wird der niedrige Faktor damit ab 2027 klassenrelevant, anders als beim Wohnhaus nebenan. Für Nichtwohngebäude liegt mein Festpreis bei 899 Euro.
Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung ab 2030 und 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen, mit Ausnahmen und Erfüllungsfiktionen. Der Energieausweis selbst löst diese Pflicht nicht aus.
Für Wohngebäude gibt es keine Sanierungspflicht wegen einer schlechten Klasse.
Bei der Ausweisart ändert sich für Wohnhäuser ebenfalls etwas. Bis 31.12.2026 ist der Bedarfsausweis Pflicht für Häuser mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 01.11.1977, die nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreichen. Ab 2027 haben Eigentümer von Bestandswohngebäuden die Wahl.
Ihr jetzt ausgestellter Ausweis bleibt davon unberührt und läuft seine vollen 10 Jahre, solange keine größere Änderung nach § 80 Abs. 2 GModG einen neuen verlangt. Wer heute bestellt, verliert also nichts. Die Einzelheiten der Reform habe ich im Artikel GModG beschlossen zusammengetragen.
Welche Praxis-Tipps gebe ich Fernwärme-Eigentümern in Hannover?
Drei Dinge entscheiden über einen guten Kennwert: die richtige Ausweisart, vollständige Unterlagen zum Anschluss und eine Bescheinigung, die zum Ausstellungstag passt. Alle drei kosten Sie wenig Zeit und bringen im Ausweis spürbar mehr.
Tipp 1: Nehmen Sie den Bedarfsausweis. Er bewertet die Bausubstanz und rechnet den Energieträger sauber mit dem korrekten Primärenergiefaktor durch.
Der Verbrauchsausweis zeigt dagegen nur, wie die Vorbewohner geheizt haben. Ein kalter Winter oder eine leere Wohnung verzerren ihn.
Ich erstelle für Wohngebäude deshalb ausschließlich Bedarfsausweise, zum Festpreis von 299 Euro für das Einfamilienhaus und 399 Euro für das Zwei- und Mehrfamilienhaus.
Tipp 2: Legen Sie die Unterlagen zum Anschluss bereit. Übergabeprotokoll, Datenblatt der Übergabestation, Anschlussleistung und die Bescheinigung zum Primärenergiefaktor.
Jedes belegte Detail fließt in die Berechnung ein. Alles, was nicht belegt ist, muss konservativ angesetzt werden, und konservativ heißt in diesem Fall: schlechter für Sie.
Alle Angaben nehme ich telefonisch oder per Foto auf, einen Termin bei Ihnen brauche ich dafür nicht. Fehlen Grundrisse oder das Baujahr, hilft oft ein Blick in die Unterlagen der Bauaktenstelle der Stadt Hannover.
Tipp 3: Achten Sie auf das Datum der Bescheinigung. Versorger aktualisieren ihre Veröffentlichungen. Ich setze den Wert aus der Bescheinigung an, die bei Ausstellung für Ihr Netz gilt.
enercity stellt sie auf seiner Website bereit. Ein Foto der ersten Seite reicht mir, dann prüfe ich, ob der Anteil erneuerbarer Wärme und Abwärme ausgewiesen ist.
Welche Fehler kosten Fernwärme-Eigentümer beim Energieausweis Geld?
Vier Fehler sehe ich immer wieder: den Prospektwert ungeprüft übernehmen, einen Klassensprung versprechen, den alten Ausweis ins Exposé legen und die Wärmeplanung für eine Anschlusszusage halten. Jeder davon lässt sich mit einem Anruf vermeiden.
Fehler 1: Die 0,25 ohne Nachweis eintragen. Fehlt in der Veröffentlichung der Anteil erneuerbarer Wärme und Abwärme, gilt 0,3. Ein zu günstiger Wert macht den Ausweis angreifbar, und Ausweise werden über die DIBt-Registriernummer stichprobenartig kontrolliert.
Fehler 2: Dem Käufer eine bessere Klasse versprechen. Beim Wohnhaus bewegt der Faktor den Buchstaben nicht. Wer “Klasse C dank Fernwärme” ins Gespräch wirft und dann einen Ausweis mit E vorlegt, verliert Vertrauen am Verhandlungstisch.
Fehler 3: Den alten Ausweis weiterverwenden. Viele Eigentümer in List und Linden haben nach dem Anschluss nie einen neuen Ausweis erstellen lassen.
Der alte zeigt weiter Öl oder Gas und einen Kessel von 1998. Formal ist das zulässig, im Verkaufsgespräch ist es ein Eigentor.
Fehler 4: Den Wärmeplan mit einer Anschlusszusage verwechseln. Die Ausbauziele von enercity beschreiben das Netz bis 2040, nicht Ihre Hausnummer. Ob und wann Ihr Gebäude anschließbar ist, erfahren Sie nur beim Versorger selbst.
Welche Fragen stellen Fernwärme-Eigentümer am häufigsten?
Fast immer geht es um dieselben fünf Punkte: den Faktor, die Klasse, die Kappung auf 0,3, das neue Recht ab 2027 und die Frage nach einem neuen Ausweis. Hier sind die kurzen Antworten.
Welchen Primärenergiefaktor hat die Fernwärme in Hannover?
enercity weist für seine Fernwärme in Hannover einen Primärenergiefaktor von 0,25 aus und stellt dazu eine Bescheinigung bereit. Erdgas und Heizöl liegen nach Anlage 4 GModG bei 1,1, netzbezogener Strom bis Ende 2026 bei 1,8. Im Energieausweis darf die 0,25 nur stehen, wenn die Bescheinigung den Anteil erneuerbarer Wärme und Abwärme ausweist, sonst gilt 0,3.
Verbessert Fernwärme meine Energieeffizienzklasse?
Bei einem Wohngebäude nicht direkt. Nach § 86 Abs. 2 GModG ergibt sich die Klasse A+ bis H unmittelbar aus dem Endenergiewert, der Energieträger zählt dort nicht. Indirekt hilft die neue Übergabestation, weil Kesselverluste wegfallen. Bei Nichtwohngebäuden ist das ab 01.01.2027 anders: Deren Klassen A bis G hängen am Primärenergiebedarf im Verhältnis zum Referenzgebäude.
Warum steht im Energieausweis 0,3 statt 0,25?
§ 22 Abs. 3 GModG schreibt vor, dass ein Netzwert unter 0,3 auf 0,3 anzuheben ist. Nur wenn der Versorger den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme in seiner Veröffentlichung angibt, darf der niedrigere Wert angesetzt werden. Bei 0,25 entspricht das 50 Prozentpunkten. Ich prüfe für jedes Objekt die aktuell gültige Bescheinigung des Netzes.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027 beim Energieausweis?
Dann gilt das neue Ausweisrecht der GModG-Novelle. Der Faktor für Strom sinkt von 1,8 auf 1,5, feste Biomasse steigt von 0,2 auf 0,7. Ausweise werden digital und maschinenlesbar, Nichtwohngebäude bekommen Klassen A bis G. Wohngebäude behalten A+ bis H, ein Ausweis von 2026 bleibt zehn Jahre gültig, solange keine größere Änderung am Gebäude einen neuen verlangt.
Brauche ich nach dem Fernwärmeanschluss einen neuen Energieausweis?
Pflicht ist das nicht automatisch: Ihr vorhandener Ausweis bleibt zehn Jahre ab Ausstellung gültig, sofern nicht eine größere Änderung nach § 80 Abs. 2 GModG einen neuen verlangt. Bei Verkauf oder Neuvermietung lohnt sich ein neuer Bedarfsausweis trotzdem, weil der alte noch Öl oder Gas und den alten Kessel zeigt und Ihr Haus unter Wert darstellt.
Fazit: Was sollten Sie jetzt tun?
Holen Sie die Bescheinigung, lassen Sie Ihr Haus als Bedarfsausweis rechnen und argumentieren Sie mit der Zahl, nicht mit dem Buchstaben.
Der Primärenergiefaktor der enercity-Fernwärme ist ein starkes Argument, aber nicht das, für das ihn viele halten: Er muss erst die Untergrenze aus § 22 Abs. 3 GModG passieren und verbessert dann den Primärenergie-Kennwert erheblich, während die Klasse Ihres Wohnhauses weiter an der Gebäudehülle hängt. Für Nichtwohngebäude wird er ab dem 01.01.2027 klassenrelevant.
Wer das weiß, verkauft sauber statt vollmundig.
Ihr Ausweis kommt von mir als DIBt-registriertem Aussteller bei energiepass® HANNOVER, mit gültiger Registriernummer, zehn Jahre gültig und 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis berechnen und Bedarfsausweis bestellen, mit Best-Case-Optimierung, oder rufen Sie mich an: 0152 060 777 67. Alle Varianten finden Sie auf meiner Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.

