Wohngebäude

Fernwärme im Energieausweis: Was der Primärenergiefaktor 0,25 in Hannover wirklich bringt

Fernwärme im Energieausweis: Was der Primärenergiefaktor 0,25 in Hannover wirklich bringt | energiepass HANNOVER, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

enercity nennt für die Fernwärme in Hannover einen Primärenergiefaktor von 0,25. Erdgas und Heizöl liegen bei 1,1. Der Unterschied ist real und er verbessert Ihren Primärenergie-Kennwert massiv. Nur eines tut er bei einem Wohngebäude nicht: die Effizienzklasse auf Seite 1 anheben.

Fast jeder Ratgeber im Netz behauptet das Gegenteil.

Ich lese dort regelmäßig, ein Fernwärmeanschluss katapultiere die Immobilie automatisch ein oder zwei Klassen nach oben. Wer das seinen Käufern erzählt, steht später schlecht da, wenn der fertige Ausweis eine andere Sprache spricht.

Als Immobilienexperte für Energieausweise kümmere ich mich seit 2018 um Energieausweise für Gebäude in Hannover und dem Umland, viele davon mit enercity-Anschluss. Hier steht, was der Faktor 0,25 rechnerisch wirklich bewirkt, wo das Gesetz ihn ausbremst und an welcher Stelle er Ihnen im Verkaufsgespräch wirklich nützt.

Welchen Primärenergiefaktor hat die enercity-Fernwärme in Hannover?

enercity weist für seine Fernwärme einen Primärenergiefaktor von 0,25 aus und hält dazu eine Bescheinigung bereit. Nach Anlage 4 des GEG liegen Erdgas, Heizöl und Flüssiggas bei 1,1, Braunkohle bei 1,2 und netzbezogener Strom bei 1,8. Die Hannoveraner Fernwärme liegt damit weit unter allem, was ein fossiler Energieträger erreicht.

Der Faktor rechnet alles mit, was passiert, bevor bei Ihnen eine Kilowattstunde Wärme ankommt: fördern, transportieren, umwandeln.

Bei Erdgas kostet eine Kilowattstunde Wärme rechnerisch 1,1 Kilowattstunden Primärenergie. Bei der Hannoveraner Fernwärme sind es 0,25.

EnergieträgerPrimärenergiefaktor
enercity Fernwärme Hannover0,25
Holz0,2
Erdgas, Heizöl, Flüssiggas1,1
Braunkohle1,2
Strom, netzbezogen1,8

Werte nach Anlage 4 des GEG, Stand heute. Für die Fernwärme gilt im Ausweis zusätzlich die Kappungsregel aus dem nächsten Abschnitt, und biogene Brennstoffe steigen mit dem GModG von 0,2 auf 0,7.

Der Wert kommt daher, dass Wärme, die als Abwärme ohnehin anfällt oder aus erneuerbaren Quellen stammt, mit sehr niedrigem Faktor in die Netzbilanz eingeht. Wie sich das Netz im Einzelnen speist, weist enercity in seiner Bescheinigung aus.

Warum landet die 0,25 nicht automatisch im Energieausweis?

Weil § 22 Abs. 3 Satz 1 GEG es so vorschreibt. Der Wortlaut ist eindeutig: Liegt der veröffentlichte Wert eines Wärmenetzes unter 0,3, ist als Primärenergiefaktor der Wert von 0,3 zu verwenden. Der Gesetzgeber hat also eine Untergrenze eingezogen, und 0,25 liegt darunter.

Diesen Punkt findet man in kaum einem Ratgeber, und er entscheidet über den Kennwert in Ihrem Ausweis.

Satz 2 derselben Vorschrift enthält allerdings eine Tür. Ein Wert unter 0,3 darf verwendet werden, wenn 0,3 um jeweils 0,001 für jeden Prozentpunkt des aus erneuerbaren Energien oder aus Abwärme erzeugten Wärmeanteils verringert wird und das Versorgungsunternehmen das in seiner Veröffentlichung angibt.

Rechnen Sie das einmal rückwärts: 0,3 minus 0,001 mal 50 ergibt genau 0,25. Der ausgewiesene Wert entspricht also rechnerisch exakt dem, was die Ausnahme bei einem Anteil von 50 Prozentpunkten zulässt.

Damit hängt alles an einem einzigen Punkt. Weist die Veröffentlichung des Versorgers den Anteil erneuerbarer Energien und Abwärme aus, greift die Ausnahme und die 0,25 dürfen angesetzt werden. Fehlt diese Angabe, sind es 0,3.

Für Sie heißt das praktisch: Es kommt auf die konkrete Bescheinigung an, die für Ihr Netz und Ihren Anschluss gilt. Ich lasse deshalb für jedes Objekt prüfen, welcher Wert belastbar angesetzt werden darf, statt die schönste Zahl aus einem Prospekt zu übernehmen. Das ist Teil meiner Best-Case-Optimierung.

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Verbessert der Primärenergiefaktor meine Energieeffizienzklasse?

Bei einem Wohngebäude nicht. § 86 Abs. 2 GEG sagt wörtlich, dass sich die Energieeffizienzklassen unmittelbar aus dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf ergeben. Die Primärenergie steht dort nicht. Der Buchstabe auf Seite 1 hängt an Ihrer Gebäudehülle und Anlagentechnik, nicht am Energieträger.

Das ist die unbequeme Wahrheit, und sie erspart Ihnen eine Enttäuschung.

Ihr Energieausweis zeigt zwei Kennwerte nebeneinander. Die Endenergie misst, wie viel Energie durch Dach, Fenster, Wände und Heizungsanlage tatsächlich ins Haus muss. Daran hängt die Skala von A+ bis H.

Die Primärenergie bewertet zusätzlich, wie sauber diese Energie erzeugt wurde. Dort und nur dort wirkt der niedrige Fernwärmefaktor.

Ein ungedämmtes Haus von 1958 mit Fernwärme bleibt ein ungedämmtes Haus von 1958. Es hat nur eine erheblich bessere Umweltbilanz. Wie die Klassengrenzen im Detail verlaufen, habe ich in meinem Artikel zu den Energieklassen A+ bis H aufgeschlüsselt.

Indirekt bewegt sich beim Anschluss trotzdem etwas, und das wird oft übersehen: Die kompakte Übergabestation ersetzt einen alten Kessel.

Im Bedarfsausweis wird die Anlagentechnik dadurch spürbar besser bewertet, weil Bereitschaftsverluste und Kesselwirkungsgrad wegfallen. Diesen Effekt sehe ich in der Praxis regelmäßig, und er kann bei knappen Werten tatsächlich eine Klassengrenze reißen.

Wo zahlt sich der niedrige Faktor dann wirklich aus?

An vier Stellen: beim Primärenergie-Kennwert im Ausweis, bei GEG-Nachweisen für Neubau und Sanierung, bei der 65-Prozent-Regel für Heizungen und im Verkaufsgespräch. Überall dort, wo nicht der Buchstabe zählt, sondern die Zahl dahinter.

Der Primärenergie-Kennwert steht gut sichtbar auf Ihrem Ausweis. Ein Beispiel zum Nachrechnen: Bei 150 Kilowattstunden Endenergie je Quadratmeter und Jahr kommt Erdgas mit dem Faktor 1,1 auf 165 Kilowattstunden Primärenergie.

Fernwärme kommt mit dem gekappten Faktor 0,3 auf 45, mit 0,25 auf 37,5. Sie sparen also rechnerisch rund 120 bis 128 Kilowattstunden je Quadratmeter, je nachdem, welcher Wert angesetzt werden darf. Das sieht jeder, der den Ausweis in die Hand nimmt.

Bei Neubau und umfangreichen Sanierungen entscheidet der Primärenergiebedarf zusätzlich darüber, ob das Vorhaben die GEG-Anforderungen einhält. Dort wirkt der Faktor unmittelbar auf den Nachweis.

Beim Verkauf wirkt der Wert zusammen mit dem Energieträger. In der Immobilienanzeige sind die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung Pflichtangabe nach § 87 GEG. Steht dort “Fernwärme” statt “Heizöl”, nimmt das dem Käufer die Sorge vor einem teuren Heizungstausch.

Wie sich die Netzperspektive in Hannover entwickelt, habe ich in meinem Artikel zur kommunalen Wärmeplanung beschrieben.

Und für alle, die mit dem Anschluss noch zögern: Die Hausübergabestation zum Anschluss an ein Wärmenetz ist nach § 71 Abs. 3 Nr. 1 GEG ausdrücklich eine Erfüllungsoption für die 65-Prozent-Anforderung. Sie lösen damit eine gesetzliche Anforderung, ohne die Fassade anfassen zu müssen.

Wenn Sie lieber offline bestellen, können Sie das Bestellformular herunterladen oder per E-Mail erhalten. Per E-Mail hat den Vorteil, dass Sie es später auf jedem Gerät wiederfinden.

Was ändert das GModG am Primärenergiefaktor?

Das Gebäudemodernisierungsgesetz wurde am 10. Juli 2026 von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Der Ausweis-Teil greift 6 Monate nach der Verkündung, also voraussichtlich ab Anfang 2027. Für Strom sinkt der Faktor von 1,8 auf 1,5, biogene Brennstoffe steigen von 0,2 auf 0,7.

Das verschiebt die Rangfolge. Gegenüber Holz und Pellets, die von 0,2 auf 0,7 springen, steht Fernwärme danach deutlich besser da. Gegenüber der Wärmepumpe holt der Strom mit 1,5 dagegen auf.

Interessant wird es bei den Nichtwohngebäuden, und hier dreht sich die Logik dieses Artikels um.

Wohngebäude behalten die vertraute Skala A+ bis H auf Endenergiebasis. Nichtwohngebäude bekommen dagegen eine neue Skala von A bis G, die das Verhältnis zum Referenzgebäude bewertet, und diese Bewertung ist primärenergiebasiert.

Für eine Gewerbeimmobilie in Hannover mit Fernwärmeanschluss wird der niedrige Faktor damit voraussichtlich ab 2027 tatsächlich klassenrelevant, anders als beim Wohnhaus nebenan. Für Nichtwohngebäude und Mischgebäude liegt mein Festpreis bei 899 Euro.

Zusätzlich wird künftig nach DIN/TS 18599:2025-10 bilanziert, und das Referenzgebäude wird neu definiert. Dasselbe Gebäude kann dadurch anders eingestuft werden als heute.

Ihr jetzt ausgestellter Ausweis bleibt davon unberührt und läuft seine vollen 10 Jahre. Wer heute bestellt, verliert also nichts. Die Einzelheiten der Reform habe ich im Artikel GModG beschlossen zusammengetragen.

Welche Praxis-Tipps gebe ich Fernwärme-Eigentümern in Hannover?

Zwei Dinge entscheiden über einen guten Kennwert: die richtige Ausweisart und vollständige Unterlagen zum Anschluss.

Tipp 1: Nehmen Sie den Bedarfsausweis. Er bewertet die Bausubstanz objektiv und rechnet den Energieträger sauber mit dem korrekten Primärenergiefaktor durch.

Der Verbrauchsausweis bildet dagegen nur ab, wie die Vorbewohner geheizt haben. Der Preis ist bei mir derselbe, 299 Euro für das Einfamilienhaus und 399 Euro für das Mehrfamilienhaus. Es gibt also keinen Grund für die schwächere Variante.

Tipp 2: Legen Sie die Unterlagen zum Anschluss bereit. Übergabeprotokoll, Datenblatt der Übergabestation, Anschlussleistung und die Bescheinigung zum Primärenergiefaktor.

Jedes belegte Detail fließt in die Berechnung ein. Alles, was nicht belegt ist, muss konservativ angesetzt werden, und konservativ heißt in diesem Fall: schlechter für Sie. Alle Angaben nehme ich telefonisch oder per Foto auf, einen Termin bei Ihnen brauche ich dafür nicht.

Ein dritter Hinweis aus der täglichen Arbeit: Viele Eigentümer in List und Linden haben nach dem Anschluss nie einen neuen Ausweis erstellen lassen.

Der alte zeigt weiter Öl oder Gas und einen Kessel von 1998. Formal ist das zulässig, im Verkaufsgespräch ist es ein Eigentor.

Fazit

Der Primärenergiefaktor der enercity-Fernwärme ist ein starkes Argument, aber nicht das, für das ihn viele halten. Er muss erst die Untergrenze aus § 22 Abs. 3 GEG passieren, und danach verbessert er den Primärenergie-Kennwert erheblich.

Er hilft bei GEG-Nachweisen und der 65-Prozent-Regel und wird für Nichtwohngebäude voraussichtlich ab 2027 sogar klassenrelevant. Die Effizienzklasse Ihres Wohnhauses macht dagegen weiter die Gebäudehülle.

Wer das weiß, argumentiert im Verkaufsgespräch sauber statt vollmundig.

Ihr Ausweis wird von einem DIBt-registrierten Aussteller erstellt und trägt eine gültige Registriernummer, 10 Jahre gültig, Lieferung digital in 24 Stunden. Energieausweis bestellen, zum Festpreis und mit Best-Case-Optimierung. Mehr zu allen Varianten finden Sie auf meiner Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
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