Nichtwohngebäude

Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Hannover: Pflicht, Kosten und was sich 2027 ändert

Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Hannover: Pflicht, Kosten und was sich 2027 ändert | energiepass HANNOVER, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Der Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Hannover ist Pflicht, sobald Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen, unabhängig vom Baujahr. Gewerbeimmobilien sind rechtlich Nichtwohngebäude, also Gebäude, die nicht überwiegend dem Wohnen dienen. Ich erstelle den Bedarfsausweis für 899 Euro Festpreis, 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Neue Ausweise für Nichtwohngebäude gibt es ab 01.01.2027 nur noch als Bedarfsausweis.

Meine These: Bei Gewerbeimmobilien ist der Energieausweis selten das Problem.

Das Problem ist der Moment, in dem er fehlt.

Ein Interessent steht in Ihrer leeren Bürofläche an der Podbielskistraße. Er mag die Lage, die Stadtbahn vor der Tür, den Preis. Dann fragt er nach dem Energieausweis. Und Sie haben keinen.

Ab diesem Augenblick verhandeln nicht mehr Sie. Es verhandelt die Lücke.

Ich bin Immobilienexperte und DIBt-registrierter Aussteller und arbeite seit 2018 für Eigentümer und Makler in Hannover, vom Geschäftshaus in Mitte bis zur Halle in Stöcken. Hier zeige ich Ihnen, was das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) für Ihre Gewerbeimmobilie verlangt, was der Ausweis kostet und was sich am 01.01.2027 ändert.

Was Sie erfahren:

  1. Wann die Pflicht greift und welche Ausnahmen es gibt
  2. Welcher Ausweistyp bis Ende 2026 und ab 2027 gilt
  3. Was der Ausweis kostet, im Vergleich zum Markt
  4. Welche Angaben in die Immobilienanzeige gehören
  5. Was ab 01.01.2027 neu ist
  6. Wie der Ausweis ohne Termin entsteht, mit Praxis-Tipps
  7. Welche Fehler Gewerbeeigentümer Geld kosten

Wann ist der Energieausweis für eine Gewerbeimmobilie Pflicht?

Immer dann, wenn ein neuer Nutzer ins Spiel kommt: Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing lösen die Pflicht aus (§ 80 GModG). Das gilt für jedes Nichtwohngebäude, egal ob Baujahr 1955 oder 2020. Spätestens bei der Besichtigung legen Sie den Ausweis vor, nach Vertragsschluss übergeben Sie ihn. Ab 01.01.2027 zählt auch die Vertragsverlängerung.

Die Pflicht trifft in Hannover jede Objektart: Bürohäuser an der Podbielskistraße, Ladenlokale in Linden, Praxen in der Südstadt, Hallen in Stöcken oder Anderten.

Wer nur selbst nutzt und weder verkauft noch vermietet, braucht keinen Ausweis. Die Ausnahme davon sind Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr.

Echte Ausnahmen von der Pflicht sind selten. Und sie verschieben sich zum Jahreswechsel:

AusnahmeWas giltRechtsgrundlage
Baudenkmäler nach niedersächsischem DenkmalrechtBefreit nur bis 31.12.2026, ab 01.01.2027 ausweispflichtig§ 79 Abs. 4 GModG
Kleine GebäudeBis 31.12.2026 höchstens 50 m² Nutzfläche, ab 01.01.2027 weniger als 50 m²§ 79 Abs. 4, § 3 Nr. 17 GModG
Betriebsgebäude, die nach Zweckbestimmung auf unter 12 Grad Celsius oder jährlich weniger als vier Monate beheizt und weniger als zwei Monate gekühlt werden, dazu Sonderbauten wie Ställe, Traglufthallen, KirchenFallen nicht unter das Gesetz§ 2 Abs. 2 GModG
Verteidigungsgebäude des BundesAb 01.01.2027 ausdrücklich ausgenommen§ 79 Abs. 4 GModG neu
Reine EigennutzungKein Anlass, keine Vorlagepflicht§ 80 GModG

Beim Denkmal zählt der Schutz nach Landesrecht. Auch Gebäude in einem geschützten Denkmalbereich können darunter fallen.

Dazu kommt die Aushangpflicht. Behördengebäude mit starkem Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Nutzfläche brauchen einen Ausweis und hängen ihn aus, auch ohne Verkauf oder Vermietung (§ 80 Abs. 6 GModG). Sonstige Gebäude mit starkem Publikumsverkehr wie Einkaufszentren oder Hotels hängen ab 500 m² aus, wenn bereits ein gültiger Ausweis existiert (§ 80 Abs. 7 GModG).

Welcher Energieausweis gilt für Nichtwohngebäude: Verbrauch oder Bedarf?

Bis 31.12.2026 haben Nichtwohngebäude Wahlfreiheit (§ 80 Abs. 3 GModG). Ab 01.01.2027 gibt es bei Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing ohne gültigen Ausweis nur noch den Bedarfsausweis, weil der Verbrauchsausweis dann reinen Wohngebäuden vorbehalten ist. Ich erstelle für Gewerbe deshalb schon heute ausschließlich Bedarfsausweise.

Zwei Ausweise, zwei verschiedene Fragen.

Der Verbrauchsausweis fragt: Was haben die bisherigen Nutzer verbraucht?

Der Bedarfsausweis fragt: Was braucht dieses Gebäude, egal wer drin sitzt?

Ein Käufer oder neuer Mieter übernimmt das Gebäude, nicht die Gewohnheiten des Vormieters.

KriteriumVerbrauchsausweis (NWG, nur bis 31.12.2026)Bedarfsausweis (NWG)
Datenbasis36 Monate Verbrauch, Wärme und Strom getrenntGebäudehülle, Anlagentechnik, Nutzungszonen
AussagekraftSpiegelt bisherige NutzungBewertet das Gebäude nutzerunabhängig
Bei LeerstandMuss herausgerechnet werden, Aussage wird schwächerUnabhängig vom Leerstand
Bei Neubau oder NutzungswechselNicht möglich, Historie fehltPflicht bzw. einzige Option
Ab 01.01.2027Für Nichtwohngebäude nicht mehr ausstellbarEinziger Ausweistyp für Nichtwohngebäude
Bei mirNicht im Angebot899 € Festpreis

Der Gesetzgeber zieht die Grenze ab 2027 klar:

„… das ausschließlich Wohnzwecken dient“

§ 82 Abs. 1 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, zum Anwendungsbereich des Verbrauchsausweises

Ein Bürohaus dient nicht dem Wohnen. Ein Haus mit Laden im Erdgeschoss auch nicht ausschließlich.

Beim Bedarfsausweis teile ich das Gebäude in Zonen gleicher Nutzung auf, etwa Büro, Verkaufsfläche, Lager. Jede Zone bekommt ihr Nutzungsprofil mit Betriebszeiten, Beleuchtung und Lüftung, berechnet nach DIN V 18599, ab 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10.

In Hannover ist der Zufall der letzten drei Jahre real. Laut Immobilienmarktbericht der Region Hannover lag die Leerstandsquote im Büromarkt 2025 bei 5,8 Prozent, das Maklerhaus JLL kommt für Ende 2025 auf 6,3 Prozent. Jede leere Etage verzerrt Verbrauchswerte, auch wenn sich Leerstand rechnerisch berücksichtigen lässt. Dazu kommen Mieterwechsel und Umbauten.

Ein Verbrauchsausweis, den Sie 2026 schon haben, bleibt gültig. Für einen neuen Ausweis empfehle ich den Bedarfsausweis. Den Ablauf im Detail lesen Sie unter Kosten und Ablauf beim Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude.

Was kostet ein Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Hannover?

Bei mir kostet der Bedarfsausweis für ein Nichtwohngebäude 899 Euro Festpreis, ohne Aufschlag nach Fläche oder Zonen. Am Markt liegen NWG-Bedarfsausweise je nach Größe und Komplexität laut Anbieter-Marktübersichten aus 2025 und 2026 häufig zwischen 1.800 und 3.500 Euro, große Objekte kosten auch über 5.000 Euro.

GebäudetypMein Festpreis
Einfamilienhaus299 €
Mehrfamilienhaus399 €
Nichtwohngebäude (Gewerbe)899 €
Mischgebäude (Wohnen und Gewerbe)899 €

Im Festpreis steckt alles:

  • Best-Case-Optimierung: Ich setze jeden Wert so günstig an, wie Ihre Belege es erlauben, und nie günstiger.
  • DIBt-Registriernummer
  • Digitale Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben
  • Eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin

Zum Vergleich nennen Anbieter-Marktübersichten für 2025 und 2026 für NWG-Verbrauchsausweise bis 2.000 m² etwa 500 bis 800 Euro netto. In meiner eigenen Marktübersicht 2026 lagen Online-Angebote für NWG-Bedarfsausweise bei 650 bis 999 Euro, Energieberater bei 1.500 bis 4.000 Euro.

Oft wird nach Aufwand abgerechnet. Der Preis steht dann erst am Ende fest. Bei mir wissen Sie ihn vor der Bestellung.

Und wenn Ihnen der Preis hoch erscheint: Was kostet Sie eine Woche Verzögerung bei einem Mieter, der schon unterschreiben will?

Ihre Gewerbeimmobilie braucht einen Energieausweis? Ich erstelle Ihren Bedarfsausweis persönlich, mit Best-Case-Optimierung, für 899 € Festpreis, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis-Angebot berechnen

Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige für ein Gewerbeobjekt?

Bis 31.12.2026 schreibt § 87 GModG für Nichtwohngebäude vier Angaben vor: Ausweisart, Endenergiewert für Wärme, Endenergiewert für Strom und die wesentlichen Energieträger. Für Ausweise nach neuem Recht kommen ab 01.01.2027 Ausstellungsdatum, Primärenergiewert, Effizienzklasse und Baujahr hinzu. Die Pflicht gilt für Anzeigen in kommerziellen Medien.

Bei Wohngebäuden gehören bis Ende 2026 fünf Angaben in die Anzeige, darunter Baujahr und Effizienzklasse. Bei Gewerbeobjekten sind es die getrennten Werte für Wärme und Strom. Wer das Wohngebäude-Schema kopiert, macht formal einen Fehler.

Entscheidend ist das Medium, nicht die Person: Portale, Zeitungen, Maklerseiten. Und nur, wenn zum Zeitpunkt der Anzeige ein Ausweis vorliegt.

Haben Sie einen Ausweis aus 2026, gelten für ihn nach § 112 GModG auch ab 2027 die bisherigen Anzeigenangaben. Ein Gewerbeobjekt ohne Effizienzklasse ist dann der Normalfall eines Altausweises.

Fehlende Pflichtangaben sind eine Ordnungswidrigkeit mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld (§ 108 GModG). Das größere Risiko ist die Abmahnung: Die Deutsche Umwelthilfe mahnt systematisch Makler ab, gestützt auf § 5a UWG. Der Bundesgerichtshof hat am 05.10.2017 entschieden, dass Makler selbst haften (I ZR 232/16). Übliche Vertragsstrafen liegen bei 5.000 Euro.

ImmoScout24 und Immowelt erzwingen die Energiedaten technisch als Pflichtfelder. Details für alle Gebäudetypen finden Sie unter Pflichtangaben für Energieausweise in Immobilienanzeigen.

Was ändert sich ab 1. Januar 2027 für Gewerbeimmobilien?

Am 01.01.2027 tritt das neue Energieausweisrecht in Kraft, Artikel 2 der GModG-Novelle, verkündet am 28.07.2026. Für Nichtwohngebäude heißt das: nur noch Bedarfsausweis, erstmals Effizienzklassen A bis G, Ausweispflicht auch bei Vertragsverlängerung und für Baudenkmäler, digitaler Ausweis. Ein 2026 ausgestellter Ausweis muss nicht getauscht werden.

Bundestag und Bundesrat haben die Novelle am 10.07.2026 beschlossen, verkündet wurde sie im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226. Seit 29.07.2026 gelten der neue Name und der Heizungsteil. Der Ausweis-Teil folgt am 01.01.2027, ohne Übergangsfrist.

Welche Effizienzklasse bekommt Ihr Gewerbegebäude?

Neue Ausweise für Nichtwohngebäude bekommen ab 2027 eine Klasse von A bis G (Anlage 10a GModG). Gemessen wird im Verhältnis: errechneter Primärenergiebedarf geteilt durch den Bedarf eines Referenzgebäudes, also eines rechnerischen Zwillings mit gleicher Geometrie und Nutzung, aber normierter Hülle und Technik.

KlasseVerhältnis zum Referenzgebäude
Abis 1,0, nur für Nullemissionsgebäude
Büber 1,0 bis 1,48
Cüber 1,48 bis 1,97
Düber 1,97 bis 2,46
Eüber 2,46 bis 2,95
Füber 2,95 bis 3,5
Güber 3,5

Ein Nullemissionsgebäude verursacht am Standort keine fossilen Emissionen. Ein Bürohaus mit Gaskessel landet deshalb nie in Klasse A.

Zugleich zählt Strom ab 2027 mit dem Primärenergiefaktor 1,5 statt 1,8, Biomasse mit 0,7 statt 0,2. Wohngebäude behalten ihre Skala A+ bis H.

Wann brauchen Sie ab 2027 einen Ausweis?

„Verlängerung eines solchen Vertrages“

§ 80 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung, neuer Vorlageanlass neben Verkauf, Vermietung, Verpachtung und Leasing

Viele Gewerbemietverträge laufen mit Verlängerungsoption. Ab 2027 ist die Verlängerung ein Anlass, sofern kein gültiger Ausweis vorliegt.

Die Denkmal-Ausnahme fällt. Denkmalgeschützte Gewerbeimmobilien brauchen dann bei Verkauf, Vermietung oder Verlängerung einen Ausweis, als Bedarfsausweis.

Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier nur auf Verlangen. Die amtlichen Muster werden nach § 85 Abs. 3 GModG bekannt gemacht.

Was passiert mit Ihrem Ausweis aus 2026?

Nichts. Er bleibt zehn Jahre ab Ausstellung gültig (§ 79 Abs. 3 GModG), ohne Klasse und ohne Umschreiben. Früher ersetzt werden muss er nur, wenn § 80 Abs. 2 GModG einen neuen verlangt, etwa nach einer größeren Änderung mit Neuberechnung des ganzen Gebäudes.

Planen Sie 2026 oder 2027 Verkauf, Neuvermietung oder Verlängerung, lassen Sie den Ausweis jetzt erstellen. Er reicht dann bis 2036, sofern keine größere Änderung nach § 80 Abs. 2 GModG einen neuen verlangt, und Sie umgehen die Umstellungsphase bei Portalen und Software.

Müssen Sie Ihr Gewerbegebäude ab 2030 sanieren?

Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen: ab 01.01.2030 höchstens das 3,5-fache des Referenzgebäudes, ab 01.01.2033 höchstens das 2,95-fache. Laut Gesetzesbegründung betrifft das ungefähr die schlechtesten 16 Prozent, später 26 Prozent.

Viele Gebäude gelten als erfüllt, etwa ab Baujahr 1996, mit Fernwärme oder überwiegend mit Wärmepumpe beheizt. Ausgenommen sind unter anderem Baudenkmäler und Fälle der Unzumutbarkeit.

Der Energieausweis löst diese Pflicht nicht aus. Einen Nachweis nach § 41 GModG führen Sie nur auf Verlangen der Behörde. Für Wohngebäude gibt es keine Sanierungspflicht wegen einer Klasse.

Wer modernisiert, findet die Bundesförderung für Nichtwohngebäude im KfW-Programm 263. Maßgeblich ist das jeweils aktuelle Merkblatt der KfW.

Wie bekommen Sie den Ausweis, ganz ohne Termin vor Ort?

Komplett aus der Ferne: Sie schicken mir Unterlagen und Fotos, offene Punkte klären wir am Telefon. 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt Ihr Bedarfsausweis mit DIBt-Registriernummer digital in Ihrer Inbox. Das einzige Vor-Ort-Element ist eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ohne Termin und ohne dass Sie dabei sein müssen.

Bei energiepass® HANNOVER läuft das in drei Schritten:

  1. Sie geben im Energieausweis-Rechner die Eckdaten ein, sehen den Festpreis und bestellen.
  2. Sie senden Unterlagen und Fotos per Upload oder per WhatsApp an 0152 060 777 67. Rückfragen klären wir unter derselben Nummer.
  3. 24 Stunden nach vollständigen Angaben haben Sie den Ausweis in Ihrer Inbox.

Für ein Nichtwohngebäude brauche ich typischerweise:

  • Adresse, Baujahr und Nutzfläche (aus Bauunterlagen, Mietvertrag oder Flächenaufstellung)
  • Art der Nutzung (Büro, Handel, Halle, Praxis, gemischt)
  • Heizung und Warmwasser (Energieträger, Baujahr, ein Foto vom Typenschild genügt)
  • Grundrisse oder Pläne
  • Fenster, Dämmung, Lüftung, Kühlung und Beleuchtung, gern als Fotos
  • Belege für Modernisierungen

Verbrauchsabrechnungen brauche ich nicht.

Fehlen Pläne, hilft die Akteneinsicht bei der Bauaktenstelle der Landeshauptstadt Hannover. Fehlt ein Beleg, rechne ich mit Standardwerten für Baujahr und Bauweise.

Aus meiner Erfahrung: Praxis-Tipps für Gewerbeeigentümer

Erstens: Fragen Sie zuerst die Hausverwaltung. Bei Hausverwaltungen in Hannover liegen Grundrisse, Flächenaufstellungen und Wartungsprotokolle oft schon digital vor. Ein Anruf ersetzt das Suchen in alten Ordnern.

Zweitens: Belegen Sie jede Modernisierung. Korrekt erfasste Flächen, nachgerüstete Dämmung oder erneuerte Anlagentechnik verbessern den Kennwert oft spürbar, ganz ohne Sanierung. Was Sie mit Rechnung oder Foto belegen, rechne ich in der Best-Case-Optimierung an.

Drittens: Ausweis vor dem Exposé. Wer den Ausweis vor der ersten Anzeige hat, schreibt die Pflichtangaben gleich richtig hinein.

Für Mischobjekte mit Laden unten und Wohnungen oben gilt: Bis 31.12.2026 wird getrennt, wenn der gewerbliche Anteil erheblich ist, also über 10 Prozent der Nutzfläche, und sich Nutzung und Technik wesentlich unterscheiden. Ab 2027 entscheidet die überwiegende Nutzung. Auch hier gilt mein Festpreis von 899 Euro. Mehr unter Energieausweisen und Kosten für Mischgebäude in Hannover.

Alle Leistungen für Gewerbe, Praxen und Hallen finden Sie unter Energieausweise für Nichtwohngebäude. Bei Objekten in mehreren Städten außerhalb der Region Hannover hilft meine bundesweite Marke gewerbepass.de.

Welche Fehler kosten Gewerbeeigentümer in Hannover Geld?

Fünf Fehler sehe ich immer wieder: Wärme und Strom in der Anzeige zusammengefasst, Ausweis erst beim Notar gesucht, Registriernummer nicht geprüft, Vertragsverlängerung ab 2027 übersehen und Effizienzklasse mit Sanierungspflicht verwechselt.

Keiner passiert bei der Erstellung. Alle passieren davor oder danach.

Fehler 1: Wärme und Strom nicht getrennt. § 87 GModG verlangt bei Nichtwohngebäuden beide Werte separat.

Fehler 2: Ausweis erst beim Notar suchen. Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen (§ 80 Abs. 4 GModG, bis 5.000 Euro Bußgeld).

Fehler 3: Registriernummer nicht geprüft. Ohne DIBt-Registriernummer (§ 98 GModG) erfüllt ein Ausweis die gesetzlichen Anforderungen nicht. Auf meinen Ausweisen steht sie immer.

Fehler 4: Vertragsverlängerung übersehen. Ab 01.01.2027 ist sie ein Vorlageanlass. Ohne gültigen Ausweis brauchen Sie dann einen neuen.

Fehler 5: Klasse F oder G mit Sanierungspflicht verwechseln. Der Ausweis löst keine Pflicht aus. § 40 GModG knüpft an Referenzwert und Stichtage, mit Erfüllungsregeln und Ausnahmen.

Häufige Fragen zum Energieausweis für Gewerbeimmobilien

Braucht jede Gewerbeimmobilie in Hannover einen Energieausweis?

Ja, sobald Sie verkaufen, vermieten, verpachten oder verleasen (§ 80 GModG), egal welches Baujahr. Ab 01.01.2027 zählt auch die Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags. Ausgenommen sind unter anderem kleine Gebäude und bestimmte Betriebsgebäude nach § 2 Abs. 2 GModG; Baudenkmäler sind nur noch bis 31.12.2026 befreit. Ohne Ausweis drohen bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Was kostet ein Energieausweis für eine Gewerbeimmobilie in Hannover?

Bei mir kostet der Bedarfsausweis für eine Gewerbeimmobilie 899 Euro Festpreis, inklusive Best-Case-Optimierung, DIBt-Registriernummer und Lieferung 24 Stunden nach vollständigen Angaben. Anbieter-Marktübersichten aus 2025 und 2026 nennen für NWG-Bedarfsausweise oft 1.800 bis 3.500 Euro, bei großen Objekten mehr. Ich rechne nicht nach Quadratmetern oder Zonen ab, der Preis steht vorab fest.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis: Was gilt für Nichtwohngebäude?

Bis 31.12.2026 haben Nichtwohngebäude Wahlfreiheit; ein Verbrauchsausweis braucht 36 Monate Verbrauchsdaten für Wärme und Strom. Wer ab 01.01.2027 für Verkauf, Vermietung oder Verpachtung einen neuen Ausweis braucht, bekommt nur noch den Bedarfsausweis. Ich erstelle für Gewerbe ausschließlich Bedarfsausweise, weil sie das Gebäude selbst bewerten, unabhängig von Leerstand und Mietern.

Welche Angaben müssen in die Immobilienanzeige für ein Gewerbeobjekt?

Bis 31.12.2026 verlangt § 87 GModG bei Nichtwohngebäuden die Ausweisart, den Endenergiewert getrennt für Wärme und Strom und die wesentlichen Energieträger. Für Ausweise nach neuem Recht kommen ab 01.01.2027 Ausstellungsdatum, Primärenergiewert, Effizienzklasse und Baujahr hinzu. Die Pflicht gilt für Anzeigen in kommerziellen Medien, Verstöße kosten bis zu 10.000 Euro Bußgeld.

Bleibt mein Energieausweis aus 2026 nach dem 1. Januar 2027 gültig?

Ja. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre ab Ausstellung gültig, auch ohne A-G-Klasse und auch als Verbrauchsausweis (§ 79 Abs. 3 GModG). Früher ersetzt werden muss er nur, wenn § 80 Abs. 2 GModG einen neuen Ausweis verlangt, etwa nach einer größeren Änderung mit Berechnung des ganzen Gebäudes. Eine Austauschpflicht zum Stichtag gibt es nicht.

Fazit: Was sollten Sie jetzt tun?

Für Gewerbeimmobilien in Hannover ist der Energieausweis Pflicht, sobald ein neuer Nutzer kommt, und ab 01.01.2027 gibt es für Nichtwohngebäude neu nur noch den Bedarfsausweis mit Klasse A bis G. Warten Sie nicht auf die Besichtigung, in der jemand danach fragt.

Berechnen Sie jetzt Ihren Bedarfsausweis für 899 € Festpreis: 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt er in Ihrer Inbox, persönlich erstellt und mit Best-Case-Optimierung.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
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Andreas Cichon Cichon Finanzierung

„Vielen Dank für die superschnelle Bearbeitung, die Ausstellung des Energieausweises und die freundliche Ansprache. Sehr gerne empfehle ich Sie weiter!“

Sabine Fahrenholz

„Herzlichen Dank für die wirklich super schnelle und unkomplizierte Erstellung des Energieausweises. Wir werden Sie auf alle Fälle im Freundes- und Bekanntenkreis weiterempfehlen.“

Magnus Engelbrecht-Schnür projektwerke hamburg
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