Mischgebäude

Energieausweis für Mischgebäude in Hannover: ein Ausweis oder zwei?

Energieausweis für Mischgebäude in Hannover: ein Ausweis oder zwei? | energiepass HANNOVER, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Beim Energieausweis für ein Mischgebäude in Hannover reicht oft ein einziger Ausweis. Zwei brauchen Sie bis Ende 2026 nur, wenn der Gewerbeteil mehr als 10 Prozent der Fläche belegt und sich Nutzung und Anlagentechnik wesentlich vom Wohnen unterscheiden. Der Gewerbeteil kostet bei mir 899 Euro Festpreis, der Wohnteil 299 Euro (eine Wohnung) oder 399 Euro (ab zwei).

Ein Laden unten. Drei Wohnungen oben.

Ein Ausweis oder zwei?

Die Frage klingt banal. Sie entscheidet über 899 Euro.

Ich bin Stephan Grosser, DIBt-registrierter Aussteller bei energiepass® HANNOVER und seit 2018 als Immobilienexperte für Energieausweise tätig. Wohn- und Geschäftshäuser begegnen mir in Hannover regelmäßig: an der Limmerstraße, in der List, in der Südstadt.

Meine These ist einfach: Wer zuerst einordnet und dann bestellt, zahlt nie doppelt.

Wer andersherum vorgeht, bezahlt oft für einen Ausweis, den das Gesetz gar nicht verlangt. Oder er hat einen zu wenig, wenn der Käufer danach fragt.

Was Sie in diesem Ratgeber erfahren:

  • was das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) unter einem Mischgebäude versteht
  • wann ein Ausweis reicht und wann zwei nötig sind
  • was jede Konstellation bei mir kostet
  • welche Ausweisart für welchen Gebäudeteil gilt
  • was sich ab dem 1. Januar 2027 für Mischgebäude ändert
  • drei typische Häuser aus Hannover, meine Praxis-Tipps und die drei teuersten Fehler

Was ist ein Mischgebäude im Sinne des GModG?

Ein Mischgebäude kombiniert Wohnen und Nichtwohnen unter einem Dach, etwa ein Ladengeschäft im Erdgeschoss mit drei Wohnetagen darüber. Das GModG kennt den Begriff selbst nicht. Bis zum 31.12.2026 regelt § 106 GModG, wann ein solches Haus rechnerisch in zwei Teile getrennt wird.

So steht es im Gesetz:

„Teile eines Wohngebäudes, die sich hinsichtlich der Art ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden und die einen nicht unerheblichen Teil der Gebäudenutzfläche umfassen, sind getrennt als Nichtwohngebäude zu behandeln.“ § 106 Abs. 1 GModG in der bis 31.12.2026 geltenden Fassung

Das ist das Trennungsprinzip.

Der Gewerbeteil wird dann behandelt, als wäre er ein eigenes Gebäude.

Die Folge ist handfest. Wird getrennt, brauchen Sie zwei Energieausweise: einen für den Wohnteil und einen für den Nichtwohnteil. Wird nicht getrennt, reicht ein Ausweis für das ganze Haus.

Es gibt auch den umgekehrten Fall. § 106 Abs. 2 GModG behandelt Wohnteile in einem Nichtwohngebäude getrennt, wenn sie einen nicht unerheblichen Teil der Fläche ausmachen. Die kleine Hausmeisterwohnung im Bürohaus gehört nicht dazu.

Eines steht nie zur Debatte: die Pflicht selbst. Bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung muss ein gültiger Energieausweis vorliegen, spätestens wenn Interessenten das Haus ansehen (§ 80 GModG). Das Baujahr spielt keine Rolle. Fehlt der Ausweis, sind bis zu 10.000 Euro Bußgeld nach § 108 GModG möglich.

Wann reicht ein Energieausweis, wann brauchen Sie zwei?

Bis Ende 2026 sind zwei Energieausweise nur dann Pflicht, wenn drei Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind: Der Nichtwohnanteil umfasst mehr als 10 Prozent der Gebäudenutzfläche, die Nutzung unterscheidet sich wesentlich vom Wohnen und die Anlagentechnik weicht wesentlich ab. Fehlt nur eine Bedingung, genügt ein Ausweis.

Drei Bedingungen. Alle drei. Gleichzeitig.

Das ist der ganze Kern von § 106 GModG.

Eine Feinheit dazu: Das Gesetz nennt keine Prozentzahl. Es spricht vom „nicht unerheblichen Teil“. In der Auslegungspraxis gilt ein Anteil von mehr als 10 Prozent der Gesamtnutzfläche als nicht unerheblich. Mit dieser Schwelle arbeite ich.

KriteriumEin Ausweis genügtTrennung in zwei Ausweise
Flächenanteil NichtwohnnutzungBis 10 Prozent (unerheblicher Anteil)Mehr als 10 Prozent
Art der NutzungWohnähnlich (Büro, Kanzlei, ruhige Praxis)Wesentlich anders (Gastronomie, Einzelhandel mit Kühltechnik, Werkstatt)
AnlagentechnikGemeinsame Zentralheizung, keine SondertechnikEigene Heizkreise, gewerbliche Kälte, Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Lesen Sie die drei Zeilen immer zusammen.

Ein Beispiel: Eine Physiotherapie-Praxis belegt 30 Prozent der Fläche. Sie hängt aber an derselben Gaszentralheizung wie die Wohnungen und wird ähnlich beheizt wie eine Wohnung. Ergebnis: ein einziger Ausweis. Die Fläche ist groß, aber Nutzung und Technik weichen nicht wesentlich ab.

Jetzt die Kneipe. Eigene Gastro-Lüftung, Kühlräume, Erdgeschoss eines Hauses mit acht Wohnungen. Mehr als 10 Prozent Fläche, wesentlich andere Nutzung, wesentlich andere Technik. Alle drei Kriterien erfüllt. Das bedeutet zwei Ausweise.

Merken Sie den Unterschied? Nicht die Quadratmeter entscheiden. Die Kombination entscheidet.

Umgekehrt funktioniert die Regel auch für kleine Wohnanteile: Eine Hausmeisterwohnung in einem Bürogebäude geht im Nichtwohngebäude auf. Weitere Fallbeispiele zur Abgrenzung zeige ich im Artikel Laden unten, Wohnungen oben: der Praxisfall Wohn- und Geschäftshaus.

Was kostet der Energieausweis für ein Mischgebäude in Hannover?

Bei mir kostet der Energieausweis für den Gewerbeteil 899 Euro Festpreis. Kommt ein separater Wohngebäude-Ausweis dazu, zahlen Sie zusätzlich 299 Euro bei einer Wohneinheit oder 399 Euro ab zwei Wohneinheiten. Ein komplettes Wohn- und Geschäftshaus mit Trennungspflicht kostet also die 899 Euro für den Gewerbeteil plus den Preis für den Wohnteil.

Zum Vergleich die marktüblichen Preise 2026: Online-Anbieter verlangen für Nichtwohngebäude-Bedarfsausweise meist 650 bis 999 Euro, Energieberater rufen 1.500 bis 4.000 Euro auf. Der Grund ist der Aufwand: Ein Nichtwohnteil wird bis Ende 2026 nach DIN V 18599 in Zonen gerechnet, ab 2027 nach DIN/TS 18599:2025-10.

Genau deshalb arbeite ich mit Festpreisen. Sie wissen vorher, was es kostet.

KonstellationAusweisePreis (Festpreis, Endpreis)
Nichtwohnanteil bis 10 Prozent, 1 Wohneinheit1 Wohngebäude-Ausweis299 €
Nichtwohnanteil bis 10 Prozent, ab 2 Wohneinheiten1 Wohngebäude-Ausweis399 €
Trennungspflicht, Gewerbeteil + 1 Wohneinheit2 Ausweise899 € + 299 €
Trennungspflicht, Gewerbeteil + ab 2 Wohneinheiten2 Ausweise899 € + 399 €
Reines Nichtwohngebäude (auch mit Hausmeisterwohnung)1 NWG-Ausweis899 €

Rechnen Sie selbst nach. Gewerbeteil, dazu der Wohnteil. Mehr Posten gibt es nicht.

Alle Preise sind Endpreise. Keine Anfahrt, keine Zuschläge, keine versteckten Kosten.

Die Best-Case-Optimierung ist immer inklusive. Ich prüfe jede Stellschraube, die das Gesetz erlaubt, damit Ihr Gebäude die bestmöglichen Kennwerte erreicht und der Wohnteil die bestmögliche Effizienzklasse. Ohne Sanierung.

Ihre Angaben kommen telefonisch oder per Foto zu mir, zum Beispiel das Typenschild der Heizung oder ein Grundriss. Wenn Sie möchten, mache ich zusätzlich eine kostenlose Sichtprüfung von außen, ganz ohne Termin.

Sind die Angaben vollständig, liegt Ihr Ausweis 24 Stunden später in Ihrer Inbox.

Sie wollen wissen, ob Ihr Haus einen oder zwei Ausweise braucht? Ich ordne Ihr Mischgebäude ein und erstelle den Bedarfsausweis persönlich, mit Best-Case-Optimierung und Festpreis. Jetzt Angebot berechnen

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis: Was gilt für welchen Gebäudeteil?

Bis Ende 2026 darf der Nichtwohnteil zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis wählen, ab 2027 nur noch Bedarfsausweis. Für den Wohnteil mit bis zu 4 Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis bis Ende 2026 Pflicht (§ 80 Abs. 3 GModG). Ich erstelle für beide Teile ausschließlich Bedarfsausweise.

Bei getrennten Ausweisen stellt sich diese Frage für jeden Teil einzeln.

Die 1977er-Regel gilt für den Wohnteil nur, solange das Haus nicht mindestens auf das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 gebracht wurde. Das ist in Hannovers Gründerzeitvierteln selten vollständig belegbar.

Was ein Verbrauchsausweis bis Ende 2026 bräuchte, zur Erklärung: zusammenhängende Verbrauchsdaten über 36 Monate, beim Nichtwohnteil getrennt nach Wärme und Strom. Ab 2027 ist der Verbrauchsausweis nur noch für Gebäude erlaubt, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Ein Haus mit Laden fällt da heraus.

Und selbst wenn er erlaubt wäre: Was sagt der Verbrauch des Vormieters über das Gebäude?

Stellen Sie sich den Friseursalon vor, der zwei Jahre lang sechs Tage die Woche Haartrockner und Warmwasser laufen ließ. Dann zieht ein Nagelstudio ein. Gleiche Wände, gleiche Fenster, völlig andere Zahlen.

Der Bedarfsausweis bewertet die Substanz statt des Nutzerverhaltens. Er liefert fundierte Modernisierungsempfehlungen nach § 84 GModG. Gerade bei Gewerbeeinheiten mit wechselnden Mietern ist das der einzige Wert, der morgen noch stimmt.

Wichtig für Ihre Immobilienanzeige: Bis zum 31.12.2026 verlangt § 87 GModG für den Wohnteil fünf Pflichtangaben: Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Für den Nichtwohnteil gelten Ausweisart, Endenergiewert getrennt nach Wärme und Strom sowie die wesentlichen Energieträger.

Ab dem 01.01.2027 kommen bei neuen Ausweisen das Ausstellungsdatum und der Primärenergiewert dazu. Für Ausweise aus 2026 bleiben die bisherigen Angaben maßgeblich.

Fehler in der Anzeige sind nach § 108 GModG mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro bedroht und lösen oft wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Makler haften dabei selbst, so hat es der Bundesgerichtshof am 05.10.2017 entschieden (I ZR 232/16).

Was ändert sich für Mischgebäude ab dem 1. Januar 2027?

Ab dem 1. Januar 2027 gilt das neue Energieausweisrecht der GModG-Novelle. Die Trennungsregel in § 106 entfällt, eingeordnet wird nach der überwiegenden Nutzung. Einen Verbrauchsausweis gibt es für Mischgebäude dann nicht mehr, Nichtwohnteile bekommen nur noch einen Bedarfsausweis mit Klasse A bis G. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt gültig.

Wer heute im Bundesportal zum GModG nachliest, findet § 106 zweimal: einmal als Regel für gemischt genutzte Gebäude, einmal als Regel zur Solarenergie.

Verwirrend? Beides stimmt. Nur zu verschiedenen Zeitpunkten.

Die Novelle vom 23. Juli 2026, verkündet am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 226, ersetzt den heutigen § 106 zum 01.01.2027 durch „Solarenergie in Gebäuden“. Bis dahin gilt die Trennungsregel weiter.

ThemaBis 31.12.2026Ab 01.01.2027
Trennung Wohn- und Gewerbeteil§ 106 GModG: Trennung bei erheblichem Anteil, abweichender Nutzung und TechnikTrennungsregel entfällt, Einordnung nach überwiegender Nutzung (§ 3 Nr. 33 GModG)
VerbrauchsausweisNichtwohnteil: Wahlfreiheit; Wohnteil: 1977er-RegelNur für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen; für Mischgebäude nicht möglich
NichtwohnteilKeine EffizienzklasseNur Bedarfsausweis, Klassen A bis G nach Anlage 10a
WohnteilKlassen A+ bis HKlassen A+ bis H bleiben
VorlageanlassVerkauf, Vermietung, Verpachtung, LeasingZusätzlich Verlängerung eines Miet-, Pacht- oder Leasingvertrags
BaudenkmalAusnahme von der AusweispflichtAusnahme entfällt
Form des AusweisesFormular nach bisherigem MusterDigital und maschinenlesbar, Papier nur auf Verlangen

Die neuen Klassen für Nichtwohngebäude vergleichen Ihr Gebäude mit einem rechnerischen Referenzgebäude gleicher Größe und Nutzung. Klasse A erhalten nur Nullemissionsgebäude bis zum 1,0-Fachen der Referenz, Klasse G alles über dem 3,5-Fachen.

Der Punkt mit der Vertragsverlängerung trifft Mischgebäude besonders. Gewerbemietverträge laufen oft befristet. Ab 2027 löst schon die Verlängerung mit dem Bäcker im Erdgeschoss die Vorlagepflicht aus, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt.

Und bei erheblichem Gewerbeanteil? In der Praxis rechne ich auch ab 2027 mit zwei Ausweisen, für den Nichtwohnteil als Bedarfsausweis. Die Muster-Bekanntmachung des Bundes für die neuen Ausweise steht noch aus.

Zwei Dinge bleiben sicher. Ein 2026 ausgestellter Ausweis gilt zehn Jahre weiter, sofern keine größere Änderung nach § 80 Abs. 2 GModG einen neuen verlangt. Neue Pflichten greifen nur, wenn kein gültiger Ausweis vorliegt.

Ein Wort zur Sanierung: Für bestimmte bestehende Nichtwohngebäude gelten nach § 40 GModG ab 2030 und 2033 gesetzliche Renovierungsanforderungen, mit Ausnahmen. Der Energieausweis löst diese Pflicht nicht aus. Für Wohnungen gibt es keine Sanierungspflicht wegen einer schlechten Klasse.

Welche typischen Mischgebäude gibt es in Hannover?

Hannover ist eine Stadt der Wohn- und Geschäftshäuser: Gründerzeitzeilen in der List, an der Limmerstraße in Linden und in der Südstadt kombinieren sehr oft Laden oder Gastronomie im Erdgeschoss mit 3 bis 4 Wohnetagen darüber. Genau diese Häuser sind die klassischen Kandidaten für die Trennungsfrage nach § 106 GModG.

Drei Konstellationen, die mir in Hannover immer wieder begegnen:

Fall 1: Bäckerei in der List. Backöfen, Kühltheken, eigene Lüftung. Alle drei Trennungskriterien erfüllt, also zwei Ausweise. Der Wohnteil mit 6 Wohnungen bekommt einen Mehrfamilienhaus-Ausweis für 399 Euro, der Gewerbeteil einen Nichtwohngebäude-Ausweis für 899 Euro.

Fall 2: Versicherungsbüro in der Südstadt. Das Büro belegt das halbe Erdgeschoss, hängt aber an der gemeinsamen Zentralheizung und wird wie eine Wohnung genutzt. Wohnähnliche Nutzung, keine abweichende Technik: Ein einziger Wohngebäude-Ausweis genügt.

Fall 3: Kiosk im Eckhaus in Linden. Der Kiosk belegt nur 8 Prozent der Gesamtfläche. Unter der 10-Prozent-Schwelle bleibt das Haus komplett ein Wohngebäude, ein Ausweis reicht. Ab 2027 bleibt es beim Wohngebäude, weil das Wohnen überwiegt. Ein Verbrauchsausweis wäre dann aber ausgeschlossen, denn das Haus dient nicht ausschließlich dem Wohnen.

Eine Besonderheit vieler innenstadtnaher Lagen: enercity-Fernwärme versorgt oft das ganze Haus über eine gemeinsame Übergabestation. Eine gemeinsame Wärmeversorgung ist ein starkes Indiz gegen die Trennungspflicht. Entscheidend bleibt die Gesamtschau aller drei Kriterien.

Und die Denkmäler? Eingetragene Baudenkmäler sind bis zum 31.12.2026 nach § 79 Abs. 4 GModG von der Ausweispflicht ausgenommen. Das gilt nur für echte, eingetragene Denkmäler, nicht pauschal für jeden schönen Altbau. Ab dem 01.01.2027 entfällt diese Ausnahme: Dann brauchen auch Baudenkmäler bei Verkauf, Vermietung oder Vertragsverlängerung einen Energieausweis.

Ob Ihr Haus in der Denkmalliste steht, klären Sie am besten schriftlich mit der Denkmalschutzbehörde der Stadt Hannover, bevor Sie auf den Ausweis verzichten.

Welche Praxis-Tipps sparen Ihnen beim Mischgebäude Geld und Ärger?

Aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen helfen vier Dinge am meisten: die Einordnung vor dem Inserat klären, Flächen aus Unterlagen statt aus dem Gedächtnis nehmen, die Technik im Gewerbeteil fotografieren und auslaufende Gewerbemietverträge im Blick behalten.

Tipp 1: Erst einordnen, dann inserieren. Klären Sie die Einordnung, bevor der Makler die Anzeige schaltet. Ich habe schon oft erlebt, dass Eigentümer aus Hannover zuerst zwei teure Ausweise bestellt haben und erst danach auffiel, dass ein 399-Euro-Ausweis gereicht hätte. Das Geld ist dann weg.

Tipp 2: Flächen aus Unterlagen nehmen. Mietvertrag, Teilungserklärung, Bauzeichnung. Fehlen die Pläne, lohnt ein Blick in die Bauakte bei der Bauaktenstelle der Stadt Hannover. Bei Häusern aus der Gründerzeit liegen dort oft noch die Originalgrundrisse.

Tipp 3: Die Technik im Laden fotografieren. Ein Foto vom Lüftungsgerät, eins von den Kühlaggregaten, eins vom Zählerschrank. Getrennte Gaszähler oder eine eigene Heiztherme im Laden sagen mir in Sekunden mehr als eine lange Beschreibung. Schicken Sie die Bilder einfach per WhatsApp an 0152 060 777 67.

Tipp 4: Auf den Gewerbemietvertrag schauen. Läuft der Vertrag mit Ihrem Gewerbemieter in den nächsten Jahren aus? Ab 2027 ist schon die Verlängerung ein Anlass, den Ausweis vorzulegen. Ein gültiger Ausweis im Ordner erspart Ihnen dann jede Hektik.

Mehr zum Thema finden Sie auf meiner Übersichtsseite Energieausweise für Mischgebäude sowie im Ratgeber Energieausweis für Gewerbeimmobilien in Hannover. Einen Überblick über alle Preise gibt der Artikel Energieausweis-Kosten in Hannover 2026.

Welche Fehler sollten Sie beim Mischgebäude-Energieausweis vermeiden?

Die drei teuersten Fehler aus meiner Praxis: unnötig zwei Ausweise bezahlen, obwohl einer reicht, die Flächenanteile falsch schätzen und beim Verkauf nur einen Ausweis vorlegen, obwohl zwei nötig sind. Jeder dieser Fehler kostet bares Geld oder riskiert ein Bußgeld.

Fehler 1: Vorschnell zwei Ausweise bestellen. Ein Gewerbeanteil allein bedeutet noch keine Trennung. Wer bei jedem Laden reflexhaft zwei Ausweise bestellt, zahlt womöglich 899 Euro zu viel. Prüfen Sie zuerst die drei Kriterien. Ich mache diese Einordnung vor der Bestellung kostenlos, anhand von Flächenangaben und Fotos.

Fehler 2: Flächen aus dem Bauchgefühl schätzen. Ob der Laden 9 oder 12 Prozent der Fläche belegt, entscheidet über einen oder zwei Ausweise. Drei Prozentpunkte. 899 Euro Unterschied. Nehmen Sie die Flächen aus Mietverträgen, Teilungserklärung oder Bauunterlagen.

Fehler 3: Beim Verkauf nur einen Ausweis vorlegen, obwohl zwei nötig sind. Sie müssen den Ausweis vorlegen, spätestens wenn Interessenten das Haus ansehen, und ihn nach Vertragsschluss übergeben (§ 80 Abs. 4 GModG). Gilt die Trennung, betrifft das beide Ausweise. Wer das versäumt, riskiert nach § 108 GModG bis zu 5.000 Euro Bußgeld.

Was fragen Eigentümer von Mischgebäuden am häufigsten?

Die meisten Fragen drehen sich um vier Dinge: Anzahl der Ausweise, Preis, Gültigkeit und Bußgeld. Hier sind die Antworten, kurz und vollständig.

Wie viele Energieausweise braucht ein Mischgebäude?

Bis Ende 2026 entscheidet § 106 GModG mit drei Kriterien. Zwei Ausweise sind nur nötig, wenn der Nichtwohnanteil mehr als 10 Prozent der Nutzfläche ausmacht, sich die Nutzung wesentlich vom Wohnen unterscheidet und die Anlagentechnik wesentlich abweicht. Fehlt ein Kriterium, reicht ein Ausweis. Ab 2027 entfällt diese Regel, dann zählt die überwiegende Nutzung.

Was kostet ein Energieausweis für ein Mischgebäude in Hannover?

Bei mir kostet der Ausweis für den Gewerbeteil 899 Euro Festpreis. Kommt ein separater Wohngebäude-Ausweis dazu, zahlen Sie zusätzlich 299 Euro bei einer Wohneinheit oder 399 Euro ab zwei Wohneinheiten. Mehr kommt nicht dazu: Best-Case-Optimierung inklusive, keine Anfahrt, keine Zuschläge, keine versteckten Kosten.

Zählt ein Büro im Erdgeschoss als Nichtwohnnutzung?

Bis Ende 2026 meist nicht im Sinne der Trennungspflicht. Ein ruhiges Büro oder eine Kanzlei gilt als wohnähnliche Nutzung, weil Temperaturen und Nutzungszeiten dem Wohnen ähneln. Hängt das Büro an der gemeinsamen Heizung, bekommt das Haus einen einzigen Wohngebäude-Ausweis, auch wenn das Büro mehr als 10 Prozent der Fläche belegt.

Wie lange ist der Energieausweis für ein Mischgebäude gültig?

Beide Ausweise sind 10 Jahre ab Ausstellung gültig (§ 79 Abs. 3 GModG), sofern nicht nach einer größeren Änderung am Gebäude ein neuer Ausweis nach § 80 Abs. 2 GModG nötig wird. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt auch unter dem neuen Ausweisrecht ab 2027 gültig, ohne Austauschpflicht. Danach brauchen Sie bei Verkauf oder Vermietung einen neuen.

Was droht ohne Energieausweis beim Verkauf eines Wohn- und Geschäftshauses?

Fehlt der Ausweis bei Verkauf oder Vermietung, sind bis zu 10.000 Euro Bußgeld nach § 108 GModG möglich. Wer ihn Interessenten nicht rechtzeitig vorlegt oder nach Vertragsschluss nicht übergibt, riskiert bis zu 5.000 Euro. Auch fehlende Pflichtangaben in der Anzeige nach § 87 GModG sind mit einem Bußgeld bedroht. Das Baujahr spielt keine Rolle.

Fazit: Was sollten Sie jetzt tun?

Ob Ihr Mischgebäude einen oder zwei Energieausweise braucht, entscheiden bis Ende 2026 die drei Kriterien aus § 106 GModG, nicht das Bauchgefühl. Mit der richtigen Einordnung zahlen Sie 299 Euro für ein Haus mit einer Wohnung und bei Trennungspflicht 899 Euro für den Gewerbeteil plus 299 oder 399 Euro für den Wohnteil, jeweils Festpreis inklusive Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung. Nehmen Sie sich fünf Minuten, geben Sie Flächen und Nutzung ein, und Ihr Ausweis liegt 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox: Jetzt Festpreis für Ihr Mischgebäude berechnen, oder rufen Sie mich direkt an unter 0152 060 777 67.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
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