Der Energieausweis beim Neubau in Hannover ist immer ein Bedarfsausweis. Sobald das Haus fertig ist, muss der Bauherr dafür sorgen, dass er ausgestellt und übergeben wird, so verlangt es § 80 Abs. 1 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz). Einen Verbrauchsausweis gibt es mangels Verbrauchsdaten nicht. Ausstellen darf nur, wer nach § 88 GModG berechtigt ist.
Ich sage es direkt: Beim Neubau entscheidet sich auf der Baustelle, wie leicht Sie an Ihren Energieausweis kommen.
Nicht beim Notar. Nicht beim ersten Mieter.
Wer die Unterlagen sammelt, hat den Ausweis schnell. Wer sie verliert, rekonstruiert.
Beim Neubau denken die meisten an Grundriss, Heizung und Küche. Der Energieausweis rutscht ans Ende der Liste. Dabei ist er kein Extra, sondern ein Pflichtdokument, das das fertige Gebäude braucht.
Ich bin Stephan Grosser, DIBt-registrierter Aussteller, und erstelle seit 2018 Energieausweise für Häuser in Hannover und im Umland. Vom Bestandsbau in Linden bis zum Neubau in den Baugebieten am Kronsberg oder in der Wasserstadt Limmer.
Was Sie in diesem Artikel erfahren:
- Warum ein Neubau nur einen Bedarfsausweis bekommt und welche Ausnahmen es gibt.
- Welcher Standard seit dem GModG gilt und was aus der 65-Prozent-Regel geworden ist.
- Wer den Ausweis ausstellen darf, und warum das nicht automatisch Ihr Planer ist.
- Was sich am 1. Januar 2027 für neue Ausweise ändert.
- Was der Ausweis kostet, welche Tipps ich Bauherren gebe und welche Fehler ich immer wieder sehe.
Braucht jeder Neubau in Hannover einen Energieausweis?
Ja, mit wenigen Ausnahmen. Nach § 80 Abs. 1 GModG muss für ein neu errichtetes Gebäude nach der Fertigstellung ein Bedarfsausweis ausgestellt werden. Der Bauherr muss sicherstellen, dass der Ausweis erstellt und dem Eigentümer übergeben wird. Ausgenommen sind unter anderem kleine Gebäude und die Gebäude nach § 2 Abs. 2 GModG.
Der Grund für die Pflicht ist einleuchtend.
Der Staat will sehen, dass ein Neubau die energetischen Mindestanforderungen tatsächlich einhält. Der Energieausweis ist dafür das zentrale Dokument.
Und er ist das Dokument, das Ihr Haus begleitet. Jahre später, beim Verkauf oder bei der Vermietung, fragt jemand danach.
Die Ausnahmen sind eng. Bis zum 31.12.2026 gilt ein Gebäude als klein, wenn es höchstens 50 m² Nutzfläche hat. Ab dem 01.01.2027 sind es weniger als 50 m². Dazu kommen Sonderfälle wie Gebäude, die weniger als vier Monate im Jahr beheizt werden, oder Ställe.
Das Atelier im Garten mit 40 m²? Kein Ausweis nötig.
Das Einfamilienhaus mit 140 m²? Immer.
Anders als beim Bestandsgebäude haben Sie beim Neubau keine Wahl zwischen den Ausweisarten. Es muss der Bedarfsausweis sein. Was diese Ausweisart auszeichnet, erkläre ich ausführlich im Artikel Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis beim Einfamilienhaus.
Warum ist beim Neubau nur der Bedarfsausweis erlaubt?
Weil der Verbrauchsausweis auf gemessenen Heizdaten aus mehreren Jahren beruht, die es bei einem frisch gebauten Haus nicht gibt. Bis Ende 2026 sind das 36 Monate, ab 2027 zwei Jahre. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf dagegen allein aus den Eigenschaften des Gebäudes.
Stellen Sie sich ein Reihenhaus am Kronsberg vor, im Frühjahr bezogen.
Im Herbst hat es noch keine einzige Heizperiode hinter sich. Woraus sollte ein Verbrauchsausweis rechnen?
Der Bedarfsausweis braucht keine Vergangenheit. Er analysiert die Gebäudehülle, also Dämmung, Fenster, Dach und Bodenplatte oder Keller, dazu die Geometrie und die Anlagentechnik.
Genau diese Daten liegen beim Neubau vollständig vor. Sie stammen aus der Planung und aus der tatsächlichen Bauausführung.
Das macht den Bedarfsausweis beim Neubau besonders belastbar. Bei einem Altbau aus den 1950er Jahren in der List muss man die Bausubstanz teils rekonstruieren. Beim Neubau ist jeder Wert dokumentiert.
Das Ergebnis zeigt den energetischen Zustand des Hauses, unabhängig davon, wer später darin wohnt und wie warm er es mag.
Welchen Standard muss Ihr Neubau seit dem GModG erfüllen?
Ihr Neubau muss beim Primärenergiebedarf einen Höchstwert im Vergleich zu einem Referenzgebäude gleicher Größe einhalten (§ 15 GModG) und den baulichen Wärmeschutz erfüllen (§ 16 GModG). Die pauschale 65-Prozent-Regel für neue Heizungen gilt seit dem 29.07.2026 nicht mehr. Was Sie einbauen, sehen Käufer später trotzdem in der Effizienzklasse.
Das ist die größte Änderung des Sommers 2026.
Bis Juli verlangte das damalige Gebäudeenergiegesetz, dass jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien läuft. Mit dem Inkrafttreten des GModG am 29.07.2026 ist diese pauschale Vorgabe weggefallen.
Das GModG ist bei der Heizung technologieoffen. Die Heizungsregeln stehen jetzt in den §§ 42 bis 45 GModG, neu ist eine Quote für grünes Gas und grünes Heizöl (§ 42a GModG). Welche Regel für Ihre konkrete Heizung gilt, klären Sie mit Ihrem Planer oder Heizungsbauer.
Frei ist der Neubau damit nicht.
Der Primärenergie-Höchstwert gegenüber dem Referenzgebäude bleibt. Wer eine schwache Heizung wählt, muss das über die Hülle ausgleichen. Und das wird teuer.
In Hannover hängt die Entscheidung oft am Standort. Für die Wasserstadt Limmer nennt enercity ein eigenes Nahwärmenetz. In Linden-Nord und Limmer baut enercity die Fernwärme abschnittsweise aus. Anderswo in der Region steht die Wärmepumpe im Vordergrund. Fragen Sie vor der Heizungsentscheidung bei enercity nach, ob Ihr Grundstück in einem Ausbaugebiet liegt.
Für die Effizienzklasse im Ausweis zählt bei Wohngebäuden die Endenergie (Anlage 10 GModG). Eine Wärmepumpe holt einen großen Teil der Wärme aus der Umgebung, im Ausweis zählt vor allem der Strom, den sie dafür braucht. Das drückt den Endenergiewert und verbessert die Klasse.
| Effizienzklasse (Wohngebäude) | Endenergie in kWh pro m² und Jahr |
|---|---|
| A+ | bis 30 |
| A | bis 50 |
| B | bis 75 |
| C | bis 100 |
| D | bis 130 |
| E | bis 160 |
| F | bis 200 |
| G | bis 250 |
| H | über 250 |
Ob Ihr Neubau bei A+ oder bei B landet, hängt von Hülle und Technik ab. Eine Garantie für die obere Klasse gibt es nicht, auch nicht beim Neubau.
Die Klasse ist kein Detail. Bei einer späteren Anzeige muss sie drinstehen (§ 87 GModG). Bis 31.12.2026 sind das Ausweisart, Endenergiewert, wesentliche Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Ab 01.01.2027 kommen Ausstellungsdatum und Primärenergiewert dazu.
Ein Wort zur Förderung: Die KfW-Förderung für das Effizienzhaus 55 im Neubau gibt es seit 2022 nicht mehr. Wer heute fördern lassen will, schaut auf das KfW-Programm Klimafreundlicher Neubau (297 und 298). Die Bedingungen stehen im jeweils aktuellen Merkblatt der KfW.
Ihr Neubau ist fertig, aber der Energieausweis fehlt? Ich erstelle Ihren Bedarfsausweis zum Festpreis und mit Best-Case-Optimierung aus Ihren Bauunterlagen, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Jetzt Festpreis berechnen oder anrufen: 0152 060 777 67.
Wer stellt den Energieausweis beim Neubau aus?
Ausstellen darf nur eine nach § 88 GModG berechtigte Person. Das kann Ihr Planer sein, muss es aber nicht. Wer den energetischen Nachweis für den Bauantrag rechnet, ist dadurch nicht automatisch Aussteller, und der Ausweis gehört nicht immer zum Auftrag. Fehlt er, erstelle ich ihn aus Ihren Bauunterlagen.
Der Nachweis und der Ausweis sind zwei verschiedene Dinge.
Den energetischen Nachweis braucht das Bauverfahren. Er zeigt, dass die Planung die Anforderungen erfüllt.
Den Energieausweis braucht der Eigentümer. Er beschreibt das fertige Haus.
Beide beruhen auf denselben Berechnungen. Deshalb liegt es nahe, den Ausweis beim Planer mitzubestellen. Aber nur, wenn es im Vertrag steht und der Planer nach § 88 GModG ausstellen darf.
In der Realität geht das oft unter. Der Bau ist fertig, die Familie zieht ein, und der Energieausweis ist nie ausgestellt worden.
Genau dann komme ich ins Spiel. Ich erstelle den Bedarfsausweis als DIBt-registrierter Aussteller auf Basis Ihrer Bauunterlagen, ohne Termin bei Ihnen. Sie senden mir die Planungs- und Ausführungsdaten digital oder per Foto, offene Fragen klären wir am Telefon.
Ist der Planer nicht mehr erreichbar? Dann fragen Sie bei der Bauaktenstelle der Landeshauptstadt Hannover oder bei der Bauaufsicht Ihrer Umlandgemeinde nach, ob der Wärmeschutznachweis mit den Bauvorlagen abgelegt wurde. Häufig finden sich dort Grundrisse, Schnitte und Baubeschreibung.
Wichtig zu wissen: Als Eigentümer oder Bauherr dürfen Sie den Ausweis nicht selbst ausstellen, auch wenn Sie vom Fach sind. Die Berechtigung nach § 88 GModG und die Registriernummer des DIBt gehören zum Ausweis dazu.
Was ändert sich am 1. Januar 2027 für Ihren Neubau-Ausweis?
Ab dem 01.01.2027 gilt das neue Energieausweisrecht aus der GModG-Novelle vom 23. Juli 2026. Für Neubauten bleibt der Bedarfsausweis Pflicht, und Wohngebäude behalten die Klassen A+ bis H. Neu sind der digitale, maschinenlesbare Ausweis, mehr Pflichtangaben und eine neue Berechnungsgrundlage.
Die Novelle wurde am 28.07.2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Der Teil zum Energieausweis tritt erst zum Jahreswechsel in Kraft.
Das ändert sich für einen Neubau-Ausweis, der ab dem 01.01.2027 ausgestellt wird:
- Der Ausweis wird digital in einem maschinenlesbaren Format ausgestellt, Papier nur auf Verlangen.
- Er enthält mehr Pflichtangaben (§ 85 GModG in der ab 2027 geltenden Fassung), unter anderem die Endenergie in MWh pro Jahr, den Anteil erneuerbarer Energien und die Treibhausgasemissionen.
- Gerechnet wird nach DIN/TS 18599:2025-10 statt nach DIN V 18599:2018-09.
- Der Primärenergiefaktor für Strom sinkt von 1,8 auf 1,5, für Biomasse steigt er von 0,2 auf 0,7.
- Die Klassen A+ bis H für Wohngebäude bleiben. Die neue Skala A bis G gilt nur für Nichtwohngebäude.
Ein Haken: Die neuen Muster für den Ausweis muss der Bund noch bekannt machen. Erst dann lassen sich Ausweise nach neuem Recht formal korrekt ausstellen.
Wird Ihr Haus im Winter 2026/27 fertig, entscheidet das Ausstellungsdatum über die Regeln. Bis 31.12.2026 gilt das heutige Recht mit dem heutigen Muster. Ab 01.01.2027 gilt das neue Recht.
Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt zehn Jahre gültig, es sei denn, eine größere Änderung am Gebäude macht nach § 80 Abs. 2 GModG vorher einen neuen nötig. Es gibt keine Austauschpflicht.
Und der Blick nach vorn: Ab 2028 verlangt das Gesetz für neue Gebäude über 1.000 m² eine Treibhausgasbilanz über den Lebenszyklus, ab 2030 für alle Neubauten. Für Ihr Einfamilienhaus, das jetzt fertig wird, spielt das keine Rolle.
Alle Änderungen der Reform im Überblick finden Sie in meinem Artikel GModG beschlossen: Was sich beim Energieausweis ändert.
Was kostet der Energieausweis für einen Neubau?
Bei energiepass® HANNOVER gilt auch für den Neubau der Festpreis: 299 Euro für ein Einfamilienhaus, 399 Euro für ein Zwei- oder Mehrfamilienhaus, 899 Euro für Nichtwohn- und Mischgebäude. Keine Zuschläge, keine Anfahrtspauschale, keine versteckten Kosten.
| Gebäude | Festpreis | Enthalten |
|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 299 Euro | Bedarfsausweis, DIBt-Registriernummer, Best-Case-Optimierung |
| Zwei- und Mehrfamilienhaus | 399 Euro | Bedarfsausweis, DIBt-Registriernummer, Best-Case-Optimierung |
| Nichtwohngebäude und Mischgebäude, etwa Laden unten, Wohnungen oben | 899 Euro | Bedarfsausweis, DIBt-Registriernummer, Best-Case-Optimierung |
Beim Neubau ist die Datenlage besonders gut, weil alle Planungs- und Ausführungsunterlagen vorliegen. Das macht die Erstellung effizient.
Sie senden mir die Unterlagen digital oder per Foto. Ich erstelle den Ausweis und liefere ihn samt DIBt-Registriernummer, 24 Stunden nach vollständigen Angaben.
Best-Case-Optimierung heißt bei mir: Ich setze jeden Wert an, den Ihre Unterlagen belegen. Ich rechne nicht mit pauschalen Standardwerten, die Ihr Haus schlechter aussehen lassen, als es gebaut ist.
Zur Einordnung: Am Markt kostet ein Bedarfsausweis für ein Einfamilienhaus häufig 300 bis 500 Euro, bei größeren Objekten deutlich mehr. Mein Festpreis liegt darunter und bleibt kalkulierbar. Wie sich die Preise generell zusammensetzen, lesen Sie im Überblick zu den Energieausweis-Kosten in Hannover.
Was rate ich Bauherren aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen?
Drei Dinge: Halten Sie den Ausweis im Vertrag fest, archivieren Sie alle energetischen Unterlagen digital, und fotografieren Sie, was tatsächlich eingebaut wurde. So liegt der Ausweis nach der Fertigstellung in kurzer Zeit vor, statt aufwendig rekonstruiert zu werden.
Tipp 1: Ausweis vertraglich festhalten. Klären Sie schon im Vertrag mit dem Planer oder Bauträger, ob der Energieausweis im Leistungsumfang enthalten ist. Steht es nicht drin, ist es meist nicht dabei. Diese eine Frage erspart später Ärger.
Tipp 2: Unterlagen digital archivieren. Bewahren Sie den energetischen Nachweis, die Heizungsdaten und die Dämmwerte digital auf, an einem Ort. Falls der Ausweis nachträglich erstellt werden muss, sind diese Daten Gold wert. Dann kann ich Ihren Bedarfsausweis schnell und korrekt erstellen.
Tipp 3: Fotografieren Sie, was eingebaut wurde. Das Typenschild der Wärmepumpe. Den Lieferschein der Fenster mit dem U-Wert. Das Etikett der Dämmung, bevor die Platten verschwinden. Zehn Fotos auf der Baustelle ersetzen später stundenlanges Suchen.
Warum Tipp 3 so viel bringt? Weil Baustellen sich ändern. Ein anderes Fenster, eine andere Wärmepumpe, und schon stimmt die Planung nicht mehr mit dem Haus überein. Der Ausweis muss das gebaute Haus zeigen.
Einen Gesamtüberblick zu Pflichten und Ausweisarten für Ihr Zuhause bietet meine Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Welche Fehler kosten Bauherren beim Energieausweis Zeit und Nerven?
Vier Fehler sehe ich immer wieder: Nachweis und Ausweis werden verwechselt, der Ausweis fehlt im Vertrag, die Unterlagen liegen nur beim Planer, und es wird mit Planwerten statt mit gebauten Werten gerechnet. Jeder davon lässt sich mit einer Frage oder einem Ordner vermeiden.
Fehler 1: Nachweis für Ausweis halten. Viele Bauherren glauben, mit dem energetischen Nachweis aus dem Bauverfahren sei alles erledigt. Ist es nicht. Der Energieausweis ist ein eigenes Dokument mit eigener Registriernummer.
Fehler 2: Den Ausweis nicht beauftragen. Niemand hat ihn bestellt, also hat ihn niemand erstellt. Das fällt oft erst auf, wenn das Haus vermietet oder verkauft werden soll. Fehlt der Ausweis dann, drohen bis 10.000 Euro Bußgeld (§ 108 GModG).
Fehler 3: Unterlagen nur beim Planer lassen. Planungsbüros schließen, ziehen um, archivieren. Wer selbst keine Kopie hat, sucht Jahre später.
Fehler 4: Mit Planwerten statt mit gebauten Werten rechnen. Wurde auf der Baustelle etwas geändert, muss der Ausweis das zeigen. Ein Ausweis, der vom gebauten Haus abweicht, ist falsch, egal wie gut die Planung war.
Was fragen mich Bauherren in Hannover am häufigsten?
Fünf Fragen höre ich bei Neubauten immer wieder. Hier sind die kurzen Antworten.
Braucht jeder Neubau in Hannover einen Energieausweis?
Ja, ein fertiggestellter Neubau braucht einen Bedarfsausweis (§ 80 Abs. 1 GModG). Der Bauherr muss sicherstellen, dass er ausgestellt und dem Eigentümer übergeben wird. Ausgenommen sind unter anderem kleine Gebäude: bis 31.12.2026 mit höchstens 50 m² Nutzfläche, ab 01.01.2027 mit weniger als 50 m². Ein Verbrauchsausweis ist beim Neubau nicht möglich.
Warum ist beim Neubau nur der Bedarfsausweis erlaubt?
Weil ein Verbrauchsausweis gemessene Heizdaten aus mehreren Jahren braucht: bis Ende 2026 aus 36 Monaten, ab 2027 aus zwei Jahren. Ein neues Haus hat diese Daten nicht. Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Gebäudehülle, Dämmung und Anlagentechnik, also aus dem, was geplant und gebaut wurde. § 80 Abs. 1 GModG schreibt ihn ausdrücklich vor.
Stellt der Planer den Energieausweis beim Neubau automatisch aus?
Nein. Wer den energetischen Nachweis für den Bauantrag rechnet, hat zwar alle Daten, ist dadurch aber nicht automatisch Aussteller. Ausstellen darf nur, wer nach § 88 GModG berechtigt ist. Ob der Ausweis zum Auftrag gehört, steht im Vertrag mit Planer oder Bauträger. Fehlt er, erstelle ich ihn als DIBt-registrierter Aussteller aus Ihren Bauunterlagen.
Welche Heizung braucht ein Neubau seit dem GModG?
Die pauschale Pflicht, dass jede neue Heizung zu 65 Prozent erneuerbare Energie nutzt, gilt seit dem 29.07.2026 nicht mehr. Das GModG ist bei der Heizung technologieoffen. Der Neubau muss aber weiter den Primärenergie-Höchstwert gegenüber dem Referenzgebäude (§ 15 GModG) und den baulichen Wärmeschutz einhalten. Die Heizung entscheidet stark über die Effizienzklasse.
Wie lange ist der Energieausweis für den Neubau gültig?
Zehn Jahre ab Ausstellung (§ 79 Abs. 3 GModG), es sei denn, eine größere Änderung am Gebäude macht nach § 80 Abs. 2 GModG vorher einen neuen Ausweis nötig. Ein 2026 ausgestellter Neubau-Ausweis bleibt auch nach der Reform 2027 gültig. Läuft er ab, während Sie selbst darin wohnen, brauchen Sie erst bei Verkauf oder Vermietung einen neuen.
Fazit: Beim Neubau gehört der Bedarfsausweis dazu
Jeder Neubau in Hannover braucht nach der Fertigstellung einen Bedarfsausweis, der Bauherr ist verantwortlich, und ausstellen darf ihn nur eine nach § 88 GModG berechtigte Person. Wer das schon beim Vertrag klärt und die Unterlagen sammelt, hält das Pflichtdokument rechtzeitig in der Hand.
Warten Sie nicht, bis der erste Interessent danach fragt. Jetzt Festpreis für Ihren Neubau-Ausweis berechnen: Bedarfsausweis mit Best-Case-Optimierung, 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox. Lieber sprechen? 0152 060 777 67, auch per WhatsApp.

