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Sanierungspflicht nach dem Hauskauf in Hannover: Was Käufer wirklich tun müssen

Sanierungspflicht nach dem Hauskauf in Hannover: Was Käufer wirklich tun müssen | energiepass HANNOVER, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Eine Sanierungspflicht nach dem Hauskauf in Hannover gibt es nicht als Komplettpaket. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) kennt drei Prüfpunkte: die oberste Geschossdecke, ungedämmte Heizungs- und Warmwasserrohre im unbeheizten Bereich und bestimmte alte Öl- und Gaskessel. Zwei Jahre Zeit haben Sie nur in Sonderfällen. Eine schlechte Effizienzklasse löst keine Sanierungspflicht aus.

Der Kauf ist kein Sanierungsbefehl. Er ist ein Prüfauftrag.

Als Immobilienexperte für Energieausweise, tätig seit 2018, erlebe ich das regelmäßig: Käufer eines Siedlungshauses in Ricklingen oder eines Gründerzeithauses in Linden rufen an, weil der Schornsteinfeger etwas von „Dämmpflicht“ gesagt hat. Niemand hatte ihnen das vor dem Kauf erzählt.

Die Liste ist kurz. Aber sie hängt an Details, die in keinem Exposé stehen. Wer wohnte am 1. Februar 2002 im Haus? Welcher Kesseltyp steht im Keller?

Was Sie hier erfahren:

  • welche drei Prüfpunkte das Gesetz nach dem Kauf kennt,
  • wann Sie zwei Jahre Zeit haben und wann nicht,
  • ob Ihr alter Heizkessel weiterlaufen darf,
  • was der Energieausweis leistet und welche Fehler Käufer machen.

Löst der Hauskauf in Hannover eine Sanierungspflicht aus?

Nein, jedenfalls keine Komplettsanierung und keine Pflicht, eine bestimmte Effizienzklasse zu erreichen. Das GModG nennt drei konkrete Nachrüstpunkte mit eigenen Voraussetzungen. Was bereits erfüllt ist, müssen Sie nicht noch einmal erfüllen.

BereichVorschriftWann es Sie trifftWas Sie prüfen
Oberste Geschossdecke§ 35 GModGDecke zum unbeheizten Dachraum erreicht den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 nichtDämmzustand von Decke oder Dach, U-Wert höchstens 0,24 W/(m²·K), Ausnahmen
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen§ 69 Absatz 2 GModGBisher ungedämmte, zugängliche Leitungen außerhalb beheizter RäumeBegrenzung der Wärmeabgabe nach Anlage 8
Öl- und Gasheizkessel§ 72 GModGEinbau vor 1991 oder Betrieb seit mehr als 30 Jahren, kein Niedertemperatur- oder BrennwertkesselTypenschild: Kesseltyp, Einbaujahr, Nennleistung

Fällt Ihnen etwas auf? In dieser Tabelle steht keine Effizienzklasse.

Ein Wohnhaus mit Klasse G muss nicht saniert werden, nur weil es G ist. Die Renovierungsanforderungen, die § 40 GModG in der ab 1. Januar 2027 geltenden Fassung für 2030 und 2033 vorsieht, betreffen bestimmte bestehende Nichtwohngebäude, nicht Ihr Einfamilienhaus.

Auch die drei Punkte treffen nicht jedes Haus. Viele Dachböden sind längst gedämmt, viele Kessel längst getauscht. Ihre Aufgabe ist, das festzustellen. Nicht, auf Verdacht zu sanieren.

Wann müssen Sie die oberste Geschossdecke dämmen?

Wenn die zugängliche Decke zwischen beheizten Räumen und unbeheiztem Dachraum den Mindestwärmeschutz nach DIN 4108-2:2013-02 nicht erreicht. Dann verlangt § 35 GModG einen U-Wert von höchstens 0,24 W/(m²·K). Alternativ genügt es, wenn das Dach darüber entsprechend gedämmt ist.

Der U-Wert sagt, wie viel Wärme durch einen Quadratmeter Bauteil verloren geht. Je kleiner, desto besser.

§ 35 Absatz 1 erfasst Gebäude, die jährlich mindestens vier Monate auf mindestens 19 Grad Celsius beheizt werden. Also praktisch jedes bewohnte Haus. Gemeint ist nach § 3 Absatz 1 Nummer 28 die zugängliche Decke beheizter Räume zum unbeheizten Dachraum.

Denken Sie an ein Reihenhaus aus den 1950er Jahren in Bothfeld: ungeheizter Dachboden als Abstellfläche, darunter das Schlafzimmer. Das ist die Decke, die das Gesetz meint. Ist das Dachgeschoss ausgebaut, wandert die Frage zum Spitzboden.

Bei technisch begrenzter Dämmdicke nennt § 35 Absatz 2 Sonderregeln: In Deckenzwischenräumen zählt die technisch höchstmögliche Dicke. Der Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit beträgt 0,035 W/(m·K), bei Einblasdämmung oder nachwachsenden Dämmstoffen 0,045 W/(m·K). Für Zwischensparrendämmung gilt das entsprechend.

Die Wirtschaftlichkeitsausnahme nach § 35 Absatz 4 gilt nur für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer eine selbst bewohnt, und nur, wenn sich die Kosten nicht in angemessener Frist durch Einsparungen erwirtschaften lassen. Wer sich darauf beruft, sollte die Rechnung belegen können.

Welche Heizungsrohre müssen Sie dämmen?

Nur bisher ungedämmte, zugängliche Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen außerhalb beheizter Räume. § 69 Absatz 2 GModG verlangt, ihre Wärmeabgabe nach Anlage 8 zu begrenzen. Der typische Fall in Hannover: blanke Rohre im unbeheizten Keller eines Altbaus.

Bisher ungedämmt. Zugänglich. Außerhalb beheizter Räume. Alle drei Merkmale müssen zusammenkommen. Rohre hinter Putz sind nicht gemeint, Rohre frei an der Kellerwand schon.

Die Mindestdicke hängt nach Anlage 8 GModG vom Innendurchmesser ab, bezogen auf eine Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/(m·K):

Innendurchmesser der LeitungMindestdicke der Dämmschicht
bis 22 mm20 mm
mehr als 22 mm bis 35 mm30 mm
mehr als 35 mm bis 100 mmgleich Innendurchmesser
mehr als 100 mm100 mm

Oft ist das die einfachste Pflicht im ganzen Gesetz. Rohrschalen aus dem Baumarkt reichen in vielen Kellern.

Die Wirtschaftlichkeitsausnahme aus § 35 Absatz 4 gilt hier nicht. Sie betrifft nur die Geschossdecke.

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Darf der alte Heizkessel nach dem Kauf weiterlaufen?

Meistens ja. § 72 GModG verbietet nur den Betrieb bestimmter Öl- und Gaskessel: solcher, die vor dem 1. Januar 1991 eingebaut wurden, und jüngerer nach 30 Jahren. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Entscheidend ist der Kesseltyp auf dem Typenschild, nicht das Alter allein.

Die Regel hat drei Teile:

  1. Öl- und Gaskessel, eingebaut vor dem 1. Januar 1991, dürfen nicht mehr betrieben werden (Absatz 1).
  2. Ab 1991 eingebaute Kessel dürfen nach 30 Jahren nicht mehr betrieben werden (Absatz 2).
  3. Ausgenommen sind Niedertemperatur- und Brennwertkessel sowie Anlagen unter 4 oder über 400 Kilowatt Nennleistung (Absatz 3).

Getroffen wird vor allem der Konstanttemperaturkessel. Er hält sein Heizwasser unabhängig vom Wetter immer gleich heiß.

Ein Beispiel: Gaskessel in einem Siedlungshaus in Ricklingen, eingebaut 1993, seit 2023 dreißig Jahre alt. Niedertemperaturkessel? Darf weiterlaufen. Konstanttemperaturkessel? Betriebsverbot. Gleiches Baujahr, völlig andere Rechtslage.

Und dann § 73 GModG, den kaum ein Käufer kennt. Bei höchstens zwei Wohnungen, von denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine selbst bewohnt hat, greift das Verbot erst nach dem ersten Eigentümerwechsel seitdem. Der neue Eigentümer hat dann zwei Jahre.

Der Kauf ist also kein Grund für einen Kesseltausch. Aber er kann eine Pflicht aufwecken, die beim Verkäufer geruht hat.

Für den Einbau einer neuen Heizung gelten eigene Regeln. Seit dem 29. Juli 2026 gehört die 65-Prozent-Regel nicht mehr dazu, das Gesetz ist technologieoffener. Klären Sie Details mit Ihrem Heizungsbauer.

Wann laufen die zwei Jahre für Sie?

Nur wenn Ihr Haus höchstens zwei Wohnungen hat und der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine davon selbst bewohnte. Dann haben Sie zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach diesem Datum (§ 35 Absatz 3, § 69 Absatz 3 und 4, § 73 GModG). Ein späterer Verkauf startet die Frist nicht neu.

Darum reicht der eigene Kaufvertrag nicht. Sie müssen wissen, ob das Haus seit 2002 schon einmal verkauft wurde.

Ihre SituationWas für Sie gilt
Verkäufer wohnte seit vor 2002 selbst im Haus, Ihr Kauf ist der erste Wechsel seitdemZwei Jahre ab Ihrem Eigentumsübergang
Haus wurde nach dem 1. Februar 2002 schon einmal verkauftFrist lief ab dem früheren Übergang; offene Pflichten sind womöglich schon fällig
Eigentümer wohnte am 1. Februar 2002 nicht selbst im HausKeine Sonderfrist
Drei oder mehr WohnungenKeine Sonderfrist

Stellen Sie sich zwei Doppelhaushälften in Kirchrode vor. Die eine bewohnte der Verkäufer seit 1987, nie verkauft: Ihre zwei Jahre beginnen mit Ihrem Eigentumsübergang. Die andere wurde 2015 verkauft: Was der damalige Käufer nicht erledigt hat, ist heute fällig.

Gleiche Straße, gleiche Bauweise. Einmal haben Sie Zeit, einmal nicht.

Das Gesetz knüpft an den Eigentumsübergang an, nicht an Schlüsselübergabe oder Notartermin. Eigentümer werden Sie mit der Eintragung im Grundbuch.

Was zeigt Ihnen der Energieausweis nach dem Kauf?

Der Bedarfsausweis zeigt, wo Ihr Haus energetisch steht: berechnet aus Gebäudehülle und Anlagentechnik, unabhängig vom Heizverhalten der Vorbesitzer. Er nennt Schwachstellen und Modernisierungsempfehlungen. Ob eine Nachrüstpflicht besteht, entscheidet er nicht.

Der Endenergiekennwert im Bedarfsausweis ist ein berechneter Bedarf je Quadratmeter und Jahr unter genormten Bedingungen, keine Menge Gas, die jemand gekauft hat. Genau das brauchen Sie: ein Bild Ihres Gebäudes, nicht die Sparsamkeit eines Rentnerpaars, das zwei Räume beheizt hat.

Ein Verbrauchsausweis rechnet aus den Abrechnungen der Vorbesitzer. Er beschreibt deren Gewohnheiten, nicht Ihr künftiges Leben im Haus.

Aus dem Kennwert folgt die Klasse von A+ bis H: A+ bis 30 kWh pro Quadratmeter und Jahr, H über 250 kWh (Anlage 10 GModG). Diese Skala bleibt für Wohngebäude auch nach 2026.

Best-Case-Optimierung heißt bei mir: Was Ihre Unterlagen belegen, fließt ein. Fenster mit Rechnung, Dachdämmung mit Foto, Kesseltausch mit Protokoll. Die Daten bekomme ich telefonisch oder per Foto, ohne Termin bei Ihnen.

Gesetzlich brauchen Sie einen Ausweis erst, wenn Sie vermieten, verpachten oder verkaufen (§ 80 GModG). Viele Käufer bestellen ihn trotzdem gleich, als Grundlage für die Modernisierungsplanung.

Ein vorhandener Ausweis gilt grundsätzlich zehn Jahre. Er kann früher ungültig werden, wenn nach bestimmten Gebäudeänderungen eine Neuausstellung nach § 80 Absatz 2 GModG nötig wird. Ein Verkauf allein macht ihn nicht unbrauchbar.

Wie Sie vorhandene Angaben einordnen, lesen Sie unter Energieausweis beim Hauskauf als Käufer prüfen. Einen Überblick für ältere Gebäude bietet mein Ratgeber Energieausweis für alte Häuser.

Was ändert sich 2027 für Käufer in Hannover?

Die Nachrüstregeln in § 35, § 69 und § 72 gelten in der Fassung seit dem 29. Juli 2026. Neu ab dem 1. Januar 2027 ist das Energieausweisrecht: freie Wahl der Ausweisart für bestehende Wohngebäude, digitale Ausweise, Klassen A bis G nur für Nichtwohngebäude. Gültige Ausweise bleiben gültig.

Die Novelle wurde am 28. Juli 2026 verkündet (BGBl. 2026 I Nr. 226). Artikel 2 mit dem neuen Ausweisrecht tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

Bis 31. Dezember 2026 brauchen Wohngebäude mit bis zu vier Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977, die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen, einen Bedarfsausweis.

Ab 2027 entfällt diese Einschränkung. Einen Verbrauchsausweis gibt es dann nur noch für Gebäude, die ausschließlich Wohnzwecken dienen. Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar. Nichtwohngebäude erhalten bei Neuausstellung nur noch den Bedarfsausweis mit Klassen A bis G, Wohngebäude behalten A+ bis H.

Mehr dazu unter GModG: Änderungen beim Energieausweis.

Was rate ich Käufern in Hannover aus der Praxis?

Vier Handgriffe sparen Zeit und Geld: Spitzboden ansehen, Typenschild fotografieren, Fernwärme klären und Unterlagen sammeln. Das ist meine Erfahrung aus hunderten Ausweisen in Hannover und dem Umland.

  • Spitzboden zuerst anschauen. Bei Gründerzeithäusern in List und Linden liegt über der obersten Wohnung fast immer ein unausgebauter Dachraum mit Holzbalkendecke. Einblasdämmung zwischen den Balken ist dort oft die günstigste Maßnahme des ganzen Hauses. proKlima Hannover führt im Förderprogramm 2026 Angebote für nachhaltige Dämmstoffe; lesen Sie die Richtlinie vor der Auftragsvergabe.
  • Typenschild fotografieren. Ein Foto vom Kessel-Typenschild und vom letzten Schornsteinfeger-Protokoll beantwortet die Frage nach § 72 in Minuten. Schicken Sie es mir mit, dann stimmt auch die Heizung in Ihrem Ausweis.
  • Fernwärme mitdenken. Läuft Ihr Haus in innenstadtnaher Lage über das Netz von enercity, ist ein Kesseltausch kein Thema. Dafür lohnt der Blick, wie die kommunale Wärmeplanung Hannovers Ihr Quartier einordnet.
  • Unterlagen sammeln. Ordnen Sie Rechnungen und Fotos nach Maßnahme und Jahr. Markieren Sie Unbekanntes als unbekannt, statt zu schätzen. Fehlen Pläne, fragen Sie bei der Bauaktenstelle der Stadt Hannover nach Baugenehmigung und Grundrissen. Ein Grundbuchauszug zeigt frühere Eigentümerwechsel.

Die Sicht der Gegenseite beschreibt mein Ratgeber Altes Haus verkaufen in Hannover.

Welche Fehler machen Käufer nach dem Kauf am häufigsten?

Vier Fehler sehe ich immer wieder: nur den eigenen Kaufvertrag prüfen, Kesselalter mit Kesseltyp verwechseln, eine schlechte Klasse für einen Sanierungsbefehl halten und Belege nicht aufheben.

  1. Nur den eigenen Kaufvertrag prüfen. Die Frist hängt am ersten Eigentumsübergang nach dem 1. Februar 2002. Wer das nicht weiß, plant mit einer Frist, die vielleicht längst abgelaufen ist.
  2. Kesselalter mit Kesseltyp verwechseln. Ein 35 Jahre alter Niedertemperaturkessel fällt nicht unter § 72, ein Konstanttemperaturkessel gleichen Jahrgangs schon.
  3. Eine schlechte Klasse für einen Sanierungsbefehl halten. Klasse G ist eine Information, kein Bescheid. Wer in Panik das Dach neu eindeckt, fehlt das Geld dort, wo es mehr bewirkt hätte.
  4. Belege nicht aufheben. Rechnungen beweisen erfüllte Pflichten und verbessern Ihren Bedarfsausweis. Ein Schuhkarton mit Rechnungen schlägt jede Erinnerung.

Fazit: Was ist jetzt Ihr nächster Schritt?

Prüfen Sie Decke, Rohre und Kessel, bevor Sie irgendetwas beauftragen. Klären Sie, wer am 1. Februar 2002 im Haus wohnte und wann es zuletzt den Eigentümer gewechselt hat. Und holen Sie sich mit dem Bedarfsausweis ein Bild Ihres Hauses, das nicht vom Heizverhalten der Vorbesitzer abhängt.

Heute Abend fünf Minuten in den Keller. Ein Foto vom Typenschild. Mehr braucht der erste Schritt nicht.

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Wo können Sie die Paragrafen selbst nachlesen?

Im konsolidierten Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de, der heute den Namen GModG trägt, und in der Lesefassung des BBSR-Infoportals.

Häufige Fragen

Muss ich nach dem Hauskauf mein ganzes Wohnhaus sanieren?

Nein. Der Kauf allein verpflichtet nicht zur Komplettsanierung und nicht zu einer bestimmten Effizienzklasse. Prüfen müssen Sie drei Punkte: die oberste Geschossdecke nach § 35 GModG, ungedämmte zugängliche Leitungen außerhalb beheizter Räume nach § 69 Absatz 2 und bestimmte alte Öl- und Gaskessel nach § 72. Bereits erfüllte Anforderungen müssen Sie nicht erneut erfüllen.

Wann gilt die Zwei-Jahres-Frist nach dem Kauf?

Nur bei Wohngebäuden mit höchstens zwei Wohnungen, in denen der Eigentümer am 1. Februar 2002 eine Wohnung selbst bewohnt hat. Dann hat der neue Eigentümer zwei Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang nach diesem Datum. Gab es seitdem schon einen Verkauf, zählt dieser frühere Übergang; Ihr Kauf startet keine neue Frist.

Gilt die Frist auch für ein Haus mit drei Wohnungen?

Nein. Die Sonderfristen in § 35 Absatz 3, § 69 Absatz 3 und 4 sowie § 73 GModG gelten nur für Wohngebäude mit höchstens zwei Wohnungen und früherer Selbstnutzung durch den Eigentümer. Bei drei oder mehr Wohnungen gibt es keinen Aufschub durch den Kauf. Prüfen Sie trotzdem, ob die jeweilige Anforderung bereits erfüllt ist oder im Einzelfall gar nicht greift.

Muss ein über 30 Jahre alter Heizkessel nach dem Kauf automatisch ersetzt werden?

Nicht automatisch. § 72 GModG verbietet den Betrieb von Öl- und Gaskesseln, die vor 1991 eingebaut wurden, und von jüngeren nach 30 Jahren. Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind ausgenommen. Hat der Eigentümer das Ein- oder Zweifamilienhaus am 1. Februar 2002 selbst bewohnt und ist Ihr Kauf der erste Eigentümerwechsel seitdem, haben Sie nach § 73 zwei Jahre Zeit.

Ersetzt ein Energieausweis die Prüfung meiner Nachrüstpflichten?

Nein. Der Energieausweis informiert über die energetischen Eigenschaften Ihres Hauses und enthält Modernisierungsempfehlungen. Ob eine Nachrüstpflicht besteht, hängt am Gebäudezustand und an den Voraussetzungen der §§ 35, 69 und 72 GModG, nicht an der Effizienzklasse. Ein Bedarfsausweis zeigt aber, wo Dach, Leitungen und Heizung stehen, und ist damit eine gute Arbeitsgrundlage.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
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