Eine Wärmepumpe hebt Ihren Energieausweis in Hannover oft um mehrere Klassen, aber nicht über den Primärenergiefaktor von Strom. Entscheidend ist die Jahresarbeitszahl: Sie teilt den Wärmebedarf des Hauses und senkt die Endenergie, aus der die Effizienzklasse entsteht. In meinem Rechenbeispiel springt ein Haus so von F auf A oder B.
Die Regel steht im Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz), in § 86 Abs. 2: Die Klasse ergibt sich unmittelbar aus dem Endenergiewert.
Nicht aus dem Primärenergiewert. Nicht aus dem Strompreis. Nicht aus dem Gefühl, jetzt modern zu heizen.
Kaum ein Thema führt bei meinen Kunden zu so vielen falschen Erwartungen wie dieses.
Der Anruf klingt fast immer gleich: Wir haben letztes Jahr auf eine Wärmepumpe umgestellt, jetzt sind wir doch bestimmt Klasse A. Manchmal stimmt das. Manchmal steht am Ende ein C im Ausweis, und dann ist die Enttäuschung groß.
Dabei war die Enttäuschung vorhersehbar. Man hätte nur auf die richtige Zahl schauen müssen.
Ich bin Immobilienexperte und DIBt-registrierter Aussteller und erstelle seit 2018 Energieausweise für Häuser in Hannover und im Umland. In diesem Artikel zeige ich Ihnen, was die Wärmepumpe im Ausweis tatsächlich bewirkt. Den Überblick über Pflichten und Ausweisarten finden Sie auf meiner Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Was Sie hier erfahren:
- warum die Jahresarbeitszahl über den Buchstaben entscheidet
- was der Primärenergiefaktor von Strom wirklich verändert, mit Rechenbeispiel
- warum nach der Umstellung nur der Bedarfsausweis ein faires Bild zeichnet
- welche sechs Angaben ich von Ihrer Anlage brauche
- was beim Heizungstausch in Hannover seit der Novelle gilt
- was sich ab 1. Januar 2027 für Ihren Ausweis ändert
- welche fünf Fehler Wärmepumpen-Besitzer eine Klasse kosten
Warum hebt eine Wärmepumpe die Effizienzklasse überhaupt?
Weil sie den Wärmebedarf des Hauses durch ihre Jahresarbeitszahl teilt. Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom rund drei Kilowattstunden Wärme. Der Wärmebedarf bleibt gleich, aber der berechnete Energiebedarf je Quadratmeter, die Endenergie, sinkt auf etwa ein Drittel. Genau dieser Wert bestimmt nach § 86 Abs. 2 GModG in Verbindung mit Anlage 10 Ihre Klasse von A+ bis H.
Das Verhältnis zwischen abgegebener Wärme und eingesetztem Strom heißt Jahresarbeitszahl, kurz JAZ.
Sie ist die wichtigste Zahl in diesem ganzen Artikel.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt nach meiner Erfahrung meist zwischen 3,0 und 3,7. Eine Sole-Wasser-Anlage mit Erdsonde eher zwischen 4,0 und 4,8. Im unsanierten Altbau mit alten Heizkörpern und hoher Vorlauftemperatur rutscht sie dagegen schnell auf 2,5 bis 2,8.
Der Unterschied zwischen JAZ 2,6 und JAZ 3,7 ist im Ausweis eine volle Effizienzklasse. Bei derselben Wärmepumpe, im selben Haus.
Und jetzt ein zweites Haus, diesmal unsaniert. Wärmebedarf rund 260 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr, alte Rippenheizkörper, 55 Grad Vorlauf, Jahresarbeitszahl 2,5.
Ergebnis: rund 104 Kilowattstunden Endenergie. Klasse D.
Dieselbe Wärmepumpe, die im gedämmten Nachbarhaus ein A schafft.
Die Wärmepumpe ist also kein Zauberstab. Sie ist ein Verstärker. Sie macht ein gutes Haus sehr gut und ein schlechtes Haus nur etwas weniger schlecht.
Wie aus dem Endenergiewert rechnerisch der Buchstabe wird, habe ich im Artikel Energieeffizienzklasse berechnen Schritt für Schritt aufgeschlüsselt.
Was macht der Primärenergiefaktor von Strom dann?
Er wirkt auf den zweiten Kennwert im Ausweis, nicht auf die Klasse. Netzbezogener Strom hat nach Anlage 4 GModG bis Ende 2026 den Primärenergiefaktor 1,8, ab 1. Januar 2027 dann 1,5. Erdgas und Heizöl liegen bei 1,1. Trotzdem schneidet die Wärmepumpe bei der Primärenergie besser ab, weil der Faktor auf eine viel kleinere Endenergiemenge trifft.
Hier liegt ein Irrtum, der sich hartnäckig hält: Der Faktor hebe oder senke die Klasse.
Das tut er nicht. § 86 Abs. 2 GModG ist an dieser Stelle unmissverständlich, die Klassen ergeben sich unmittelbar aus dem Endenergiewert.
Rechnen wir es an einem Haus durch, wie ich es so oder ähnlich häufig in Hannover sehe. Ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und beheiztem Keller, vorher Gas-Brennwert mit einem Endenergiebedarf von 165 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Für das Beispiel setze ich die Gebäudenutzfläche vereinfacht mit rund 189 Quadratmetern an, also mit der Pauschale 1,35 × Wohnfläche, die § 82 GModG für den Verbrauchsausweis vorsieht. Im echten Bedarfsausweis ermittle ich die Gebäudenutzfläche aus dem beheizten Gebäudevolumen.
Ein Zwischenschritt ist wichtig, damit die Zahlen nachvollziehbar bleiben: Von den 165 Kilowattstunden Endenergie kommen nach Abzug der Kesselverluste rund 148 als Wärme im Haus an. Genau diese 148 teilt die Wärmepumpe durch ihre Jahresarbeitszahl.
| Zustand | Endenergie kWh/(m²·a) | Klasse | Primärenergie kWh/(m²·a), Strom 1,8 bis Ende 2026 | Primärenergie kWh/(m²·a), Strom 1,5 ab 2027 |
|---|---|---|---|---|
| Gas-Brennwert | 165 | F | 182 (165 × 1,1) | nicht verglichen |
| Wärmepumpe, JAZ 2,6 (Heizkörper, hohe Vorlauftemperatur) | rund 57 (148 / 2,6) | B | rund 103 | rund 86 |
| Wärmepumpe, JAZ 3,2 (Fußbodenheizung, gedämmt) | rund 46 (148 / 3,2) | A | rund 83 | rund 69 |
Drei Dinge fallen auf.
Der Sprung von F auf A oder B kommt aus der Jahresarbeitszahl.
Die Primärenergie sinkt trotz des Faktors 1,8 auf gut die Hälfte, weil viel weniger Endenergie hineingeht.
Und mit dem Faktor 1,5 ab 2027 sinkt der Primärenergiewert noch einmal, der Buchstabe bleibt aber derselbe. Die letzte Spalte zeigt nur den Effekt des neuen Stromfaktors; die gleichzeitige Umstellung der Berechnungsnorm ist darin nicht abgebildet.
Ein Sonderfall lohnt sich noch: Gebäudenah erzeugter Strom aus Photovoltaik hat nach Anlage 4 GModG den Faktor 0,0, Umgebungswärme und Erdwärme ebenfalls. Nach § 23 GModG wird dieser Strom beim Jahres-Primärenergiebedarf abgezogen. Wer die Wärmepumpe teilweise mit eigenem Solarstrom betreibt, verbessert also den Primärenergiekennwert, nicht den Buchstaben.
Welche Klasse schafft Ihr Haus mit Wärmepumpe? Ich rechne Ihren Bedarfsausweis persönlich als DIBt-registrierter Aussteller, zum Festpreis von 299 Euro für das Einfamilienhaus, Best-Case-Optimierung inklusive. Sie schicken Fotos, ich rechne, und 24 Stunden nach vollständigen Angaben liegt der Ausweis in Ihrer Inbox. Lieber erst sprechen? 0152 060 777 67, per Telefon oder WhatsApp. Jetzt Festpreis berechnen und Energieausweis bestellen
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis nach der Umstellung?
Der Bedarfsausweis, und für Wohngebäude stelle ich ohnehin nur diesen aus. Ein Verbrauchsausweis stützt sich bis Ende 2026 auf Verbrauchsdaten über 36 Monate, ab 2027 auf Jahreswerte über zwei Jahre. Nach einer frischen Umstellung existieren die schlicht nicht. Und selbst mit vollständigen Daten steckt ohne separaten Zähler der komplette Haushaltsstrom im Wert.
Das ist der teuerste Fehler in diesem Themenfeld, und er passiert regelmäßig.
Nehmen wir für eine vierköpfige Familie 4.000 Kilowattstunden Haushaltsstrom im Jahr an. Landen die im Ausweis, verschlechtern sie den Kennwert im Beispielhaus um rund 20 kWh pro Quadratmeter.
Aus einem A wird ein B. Aus einem B ein C.
Bezahlt hat der Eigentümer eine Wärmepumpe. Ausgewiesen bekommt er den Wäschetrockner.
Der Bedarfsausweis umgeht das komplett. Er rechnet mit der Bausubstanz und der Anlagentechnik, unabhängig davon, wer im Haus wohnt und wie viel Strom die Familie sonst noch zieht. Deshalb taugt er auch als Vergleich, wenn ein Käufer zwei Häuser nebeneinanderlegt.
Für ältere Häuser ist er bis zum 31. Dezember 2026 sogar Pflicht: bei bis zu vier Wohnungen, Bauantrag vor dem 1. November 1977 und ohne das Wärmeschutzniveau von 1977. Ab 1. Januar 2027 dürfen Eigentümer bestehender Wohngebäude zwischen beiden Ausweisarten wählen. Meine Empfehlung ändert das nicht, denn der Haushaltsstrom bleibt auch 2027 im Zähler.
Für Neubauten schreibt § 80 Abs. 1 GModG den Bedarfsausweis ohnehin zwingend vor, mehr dazu im Artikel zum Energieausweis beim Neubau.
Welche Daten brauche ich von Ihrer Wärmepumpe?
Sechs Angaben, mehr nicht: Hersteller und exakte Typenbezeichnung vom Typenschild, Baujahr der Anlage, Wärmequelle (Luft, Sole oder Wasser), Art der Wärmeübergabe im Haus, die eingestellte Vorlauftemperatur und die Information, ob die Wärmepumpe auch das Warmwasser macht. Ein Foto des Typenschilds und ein Telefonat genügen dafür.
Alles läuft bei mir telefonisch oder per Foto ab, einen Termin brauchen Sie nicht.
Was Sie für 299 Euro Festpreis beim Einfamilienhaus bekommen, auf einen Blick:
| Leistung | Was das für Sie heißt |
|---|---|
| Bedarfsausweis nach GModG | nutzerunabhängig, vergleichbar, kein Haushaltsstrom im Ergebnis |
| Best-Case-Optimierung | Ich setze für jedes Bauteil den besten Wert an, den Ihre Fotos und Unterlagen belegen, statt pauschaler Standardwerte |
| Ihre Wärmepumpe mit echten Gerätedaten | die Jahresarbeitszahl Ihres Geräts statt eines schlechteren Pauschalwerts |
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| Datenaufnahme | telefonisch oder per Foto, ohne Termin |
Praxis-Tipps aus meiner Erfahrung mit hunderten Ausweisen
Drei Tipps, die im Ergebnis oft über den Buchstaben entscheiden.
Erstens: Fotografieren Sie das Typenschild, nicht die Rechnung. Auf der Rechnung steht meist nur eine Serienbezeichnung. Auf dem Typenschild an der Außeneinheit stehen Modellcode und Leistungsdaten, und nur damit kann ich die richtige Anlage in der Berechnung ansetzen. Ein pauschaler Standardwert fällt so gut wie immer schlechter aus als Ihr konkretes Gerät.
Zweitens: Sagen Sie mir Ihre tatsächliche Vorlauftemperatur. Viele Eigentümer haben ihre Heizkurve nach dem Einbau nachjustiert und fahren heute 40 Grad statt der geplanten 50. Das ist rechnerisch relevant und wird häufig gar nicht erst erwähnt. Sie finden den Wert im Regler der Anlage.
Drittens: Holen Sie fehlende Pläne aus der Bauakte. Bei vielen älteren Häusern in Hannover liegen keine Grundrisse mehr im Ordner. Die Bauaktenstelle der Landeshauptstadt Hannover führt die Bauakten, und Eigentümer können dort Einsicht nehmen. Ein Handyfoto von Grundrissen und Schnitten reicht mir. Ist gar nichts aufzutreiben, arbeite ich mit Ihren Fotos und den Maßen, die Sie mir am Telefon nennen.
Wenn Sie zusätzlich eine Photovoltaikanlage haben, notieren Sie die Leistung in Kilowatt-Peak und, falls vorhanden, den Speicher.
Ein Hinweis für alle, die noch mitten in der Planung stecken: proKlima fördert in Hannover Kombinationen aus Wärmepumpe und Sanierung der Gebäudehülle mit eigenen Boni. Genau diese Kombination hebt auch die Jahresarbeitszahl, weil eine gedämmte Hülle mit niedrigerer Vorlauftemperatur auskommt. Für Zuschüsse zur Wärmepumpe selbst ist bundesweit die KfW mit der Heizungsförderung für Privatpersonen zuständig, Programm 458; Fördersätze und Boni stehen im jeweils aktuellen Merkblatt.
Wenn Sie in Richtung Sanierung denken, lohnt vorher der Blick auf den Unterschied zwischen Energieausweis und iSFP, denn die Förderlogik ist dort eine andere.
Muss ich in Hannover nach der Novelle noch auf Wärmepumpe umstellen?
Gesetzlich nicht. Mit der GModG-Novelle ist am 29. Juli 2026 die starre 65-Prozent-Vorgabe für neue Heizungen entfallen, das Gesetz ist seitdem technologieoffen. Neu ist eine Grüngas- und Grünheizölquote nach § 42a GModG. Für Hannover bleibt der kommunale Wärmeplan der wichtigere Kompass: Er zeigt, ob Ihr Haus eher ans Netz oder an eine Wärmepumpe gehört.
Die Wärmepumpe ist damit keine Pflicht mehr. Sie ist eine Entscheidung.
Und eine Entscheidung braucht eine Rechnung über 20 Jahre, nicht über das nächste Quartal. Wer heute noch einen neuen Gas- oder Ölkessel plant, sollte die neue Quote nach § 42a GModG und ihre möglichen Kosten in diese Rechnung einbeziehen.
Für Hannover kommt der Wärmeplan dazu, den der Rat laut Stadt Hannover am 27. März 2025 beschlossen hat. Rund zwei Drittel der Gebäude sollen langfristig aus Wärmenetzen versorgt werden, überwiegend in den verdichteten Lagen.
Für Ein- und Zweifamilienhäuser in Kirchrode, Bemerode, Wettbergen oder im Umland ist die dezentrale Lösung vorgesehen, und die heißt in der Praxis Wärmepumpe.
Prüfen Sie vor jedem Heizungstausch, wie Ihre Straße in der Wärmeplanung auf hannover.de eingeordnet ist. Was der Plan sonst noch auslöst, steht im Artikel zur kommunalen Wärmeplanung in Hannover.
Das hat einen unmittelbaren Verkaufseffekt. Käufer rechnen den nächsten Heizungstausch heute mit ein. Steht die Wärmepumpe schon, fällt dieser Posten aus der Kalkulation, und das merken Sie am Preis.
Aber nur, wenn der Ausweis es auch zeigt.
Was ändert sich ab 2027 für den Energieausweis mit Wärmepumpe?
Für Wärmepumpen-Häuser wird es rechnerisch besser. Die GModG-Novelle wurde am 28. Juli 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet, das neue Energieausweisrecht gilt ab 1. Januar 2027. Der Primärenergiefaktor für Netzstrom sinkt dann von 1,8 auf 1,5. Die neue Skala A bis G betrifft nur Nichtwohngebäude, Wohngebäude behalten A+ bis H.
Wichtig für die Einordnung: Der abgesenkte Faktor verbessert den Primärenergiekennwert, nicht den Buchstaben. An der Systematik aus § 86 GModG ändert die Novelle für Wohngebäude nichts.
Parallel wird die Berechnung von der DIN V 18599:2018-09 auf die DIN/TS 18599:2025-10 umgestellt, und für Biomasse steigt der Faktor von 0,2 auf 0,7. Unter dem Strich heißt das: Wärmepumpen-Häuser werden rechnerisch aufgewertet, Pelletheizungen eher abgewertet.
Dasselbe Haus kann bei einer künftigen Neuausstellung anders dastehen, ohne dass ein Stein bewegt wurde.
Was ab 2027 außerdem neu ist:
- Bestehende Wohngebäude dürfen zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis wählen, die 1977er-Regel entfällt.
- Ein Verbrauchsausweis ist nur noch für Gebäude zulässig, die ausschließlich Wohnzwecken dienen.
- Der Ausweis wird digital und maschinenlesbar ausgestellt, Papier gibt es nur auf Verlangen.
- Bei Miete, Pacht und Leasing wird auch die Vertragsverlängerung zum Vorlageanlass, was vor allem befristete Gewerbe- und Pachtverträge betrifft.
- Die neuen amtlichen Muster nach § 85 Abs. 3 GModG stehen noch aus.
Die Details habe ich im Artikel zum beschlossenen GModG zusammengetragen.
Warten müssen Sie deswegen nicht. Ein 2026 ausgestellter Ausweis bleibt auch nach dem Stichtag zehn Jahre gültig, solange keine größere Änderung am Gebäude nach § 80 Abs. 2 GModG einen neuen Ausweis verlangt.
Welche Fehler kosten Wärmepumpen-Besitzer eine Klasse?
Fünf Stück, und alle fünf kosten Effizienzklasse oder Geld. Der Verbrauchsausweis aus einem Mischzähler, der alte Ausweis mit der längst ausgebauten Gasheizung, die verschwiegene Vorlauftemperatur, die Photovoltaikanlage, die in keiner Unterlage auftaucht, und der falsche Kennwert in der Immobilienanzeige. Jeder dieser Punkte lässt sich in fünf Minuten am Telefon klären.
Fehler 1: Verbrauchsausweis mit Mischzähler. Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom auf einem Zähler, daraus einen Verbrauchsausweis bauen. Das Ergebnis ist systematisch zu schlecht und im Verkauf ein echter Nachteil.
Fehler 2: Auf die alte Heizungsangabe verlassen. Wer nach der Umstellung noch den alten Ausweis mit Gaskessel vorlegt, verschenkt bares Geld. Der alte Ausweis bleibt zwar formal gültig, solange kein Fall nach § 80 Abs. 2 GModG vorliegt, zeigt aber ein Haus, das es so nicht mehr gibt.
Fehler 3: Die Vorlauftemperatur ignorieren. Eine Wärmepumpe an alten Heizkörpern mit 55 Grad Vorlauf ist etwas anderes als dieselbe Anlage an einer Fußbodenheizung mit 35 Grad. Wer das nicht sauber angibt, bekommt einen Standardwert, und der ist selten der günstigste.
Fehler 4: Die Photovoltaikanlage nicht erwähnen. Sie steht auf dem Dach, taucht aber in keiner Unterlage auf, die mir jemand schickt. Dabei ist der Faktor 0,0 für gebäudenah erzeugten Strom eines der wenigen echten Geschenke im GModG.
Fehler 5: In der Anzeige den falschen Wert angeben. Wer stolz den niedrigen Primärenergiewert in die Anzeige schreibt, wo bis Ende 2026 der Endenergiewert hingehört, riskiert eine Abmahnung. Nach § 87 GModG gehören bis 31. Dezember 2026 in kommerzielle Anzeigen für Wohngebäude: Ausweisart, Endenergiewert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Effizienzklasse. Ab 1. Januar 2027 sind es Ausweisart, Ausstellungsdatum, Primärenergiebedarf oder -verbrauch, Effizienzklasse, Baujahr und wesentliche Energieträger; für ältere Ausweise gelten weiter die bisherigen Angaben. Fehlende Pflichtangaben können nach § 108 GModG ein Bußgeld bis 10.000 Euro kosten.
Und ganz grundsätzlich: Wer verkauft oder vermietet, muss den Ausweis spätestens bei der Besichtigung vorlegen und nach Vertragsschluss übergeben, so steht es in § 80 Abs. 4 und 5 GModG.
Fazit: Was sollten Sie jetzt tun?
Ihre Wärmepumpe hat die Arbeit längst gemacht, jetzt muss der Ausweis sie nur noch zeigen. Er tut das über die Jahresarbeitszahl, nicht über den Primärenergiefaktor, und wie weit die Klasse springt, entscheiden Vorlauftemperatur, Wärmequelle und Gebäudehülle. Machen Sie heute ein Foto vom Typenschild und schauen Sie auf die Vorlauftemperatur im Regler, dann holen Sie aus derselben Anlage oft eine Klasse mehr heraus als mit Standardannahmen.
Jetzt Energieausweis mit Wärmepumpe berechnen: 299 Euro Festpreis für das Einfamilienhaus, Best-Case-Optimierung inklusive, Ausweis 24 Stunden nach vollständigen Angaben in Ihrer Inbox.
Häufige Fragen
Bekomme ich mit einer Wärmepumpe automatisch Effizienzklasse A?
Nein. Die Klasse hängt an der Endenergie, also am berechneten Wärmebedarf des Hauses geteilt durch die Jahresarbeitszahl. Ein gut gedämmtes Haus mit Fußbodenheizung landet oft bei A oder B. Ein unsanierter Altbau mit Heizkörpern und hoher Vorlauftemperatur kommt trotz Wärmepumpe häufig nur auf C oder D, weil die Jahresarbeitszahl niedriger ausfällt.
Hebt der Primärenergiefaktor von Strom meine Effizienzklasse?
Nein, das ist ein verbreiteter Irrtum. Nach § 86 Abs. 2 GModG ergibt sich die Klasse unmittelbar aus dem Endenergiewert. Der Primärenergiefaktor für Netzstrom, bis Ende 2026 noch 1,8 und ab 1. Januar 2027 dann 1,5 nach Anlage 4 GModG, wirkt nur auf den Primärenergiekennwert. Der steht prominent im Ausweis, entscheidet aber nicht über den Buchstaben.
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis bei einer Wärmepumpe?
Ich stelle für Wohngebäude nur Bedarfsausweise aus, und gerade nach einer Umstellung passt nichts anderes. Ein Verbrauchsausweis braucht bis Ende 2026 Verbrauchsdaten über 36 Monate, ab 2027 Jahreswerte über zwei Jahre. Nach dem Wechsel fehlen diese Daten. Ohne separaten Zähler steckt außerdem der Haushaltsstrom im Wert und verschlechtert das Ergebnis.
Welche Daten brauchen Sie von meiner Wärmepumpe?
Hersteller und genaue Typenbezeichnung vom Typenschild, das Baujahr, die Wärmequelle (Luft, Sole oder Wasser), die Art der Wärmeübergabe (Fußbodenheizung oder Heizkörper), die eingestellte Vorlauftemperatur und ob Warmwasser mit erzeugt wird. Ein Foto des Typenschilds reicht mir in der Regel aus, alles Weitere klären wir am Telefon.
Rechnet sich eine Photovoltaikanlage im Energieausweis?
Ja, beim Primärenergiekennwert. Gebäudenah erzeugter Strom aus Photovoltaik oder Windkraft hat nach GModG Anlage 4 den Primärenergiefaktor 0,0, und nach § 23 GModG wird er beim Jahres-Primärenergiebedarf in Abzug gebracht. Auf den Buchstaben der Effizienzklasse wirkt sich die Photovoltaik dagegen nicht aus, der hängt allein an der Endenergie.

