Eine Wärmepumpe verbessert Ihren Energieausweis deutlich, aber nicht aus dem Grund, den die meisten vermuten. Entscheidend ist die Jahresarbeitszahl: Sie teilt den Wärmebedarf des Hauses und senkt damit die Endenergie, aus der nach § 86 Abs. 2 GEG die Effizienzklasse entsteht. Der viel zitierte Primärenergiefaktor für Strom wirkt an einer ganz anderen Stelle.
Kaum ein Thema führt bei meinen Kunden zu so vielen Fehlerwartungen wie dieses.
Der Anruf klingt fast immer gleich: Wir haben letztes Jahr auf eine Wärmepumpe umgestellt, jetzt sind wir doch bestimmt Klasse A. Manchmal stimmt das. Manchmal steht am Ende ein C im Ausweis, und dann ist die Enttäuschung groß.
Als Immobilienexperte für Energieausweise erstelle ich seit 2018 Ausweise für Häuser in Hannover und im Umland. Ich zeige Ihnen, was die Wärmepumpe im Ausweis tatsächlich bewirkt, wo der beliebteste Rechenfehler liegt und welche Daten ich von Ihrer Anlage brauche. Den Überblick über Pflichten und Ausweisarten finden Sie auf meiner Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.
Warum hebt eine Wärmepumpe die Effizienzklasse überhaupt?
Weil sie den Wärmebedarf des Hauses durch ihre Jahresarbeitszahl teilt. Eine Wärmepumpe erzeugt aus einer Kilowattstunde Strom rund drei Kilowattstunden Wärme. Der Wärmebedarf des Hauses bleibt gleich, aber die Energiemenge, die am Zähler ankommt, sinkt auf etwa ein Drittel. Und genau dieser Endenergiewert bestimmt nach § 86 Abs. 2 GEG in Verbindung mit Anlage 10 Ihre Klasse von A+ bis H.
Das Verhältnis zwischen abgegebener Wärme und eingesetztem Strom heißt Jahresarbeitszahl, kurz JAZ.
Sie ist die wichtigste Zahl in diesem ganzen Artikel. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe liegt nach meiner Erfahrung meist zwischen 3,0 und 3,7, eine Sole-Wasser-Anlage mit Erdsonde eher zwischen 4,0 und 4,8. Im unsanierten Altbau mit alten Heizkörpern und hoher Vorlauftemperatur rutscht sie dagegen schnell auf 2,5 bis 2,8.
Der Unterschied zwischen JAZ 2,6 und JAZ 3,7 ist im Ausweis eine volle Effizienzklasse. Bei derselben Wärmepumpe, im selben Haus.
Wie aus dem Endenergiewert rechnerisch der Buchstabe wird, habe ich im Artikel Energieeffizienzklasse berechnen Schritt für Schritt aufgeschlüsselt.
Was macht der Primärenergiefaktor von Strom dann?
Er wirkt auf den zweiten Kennwert im Ausweis, nicht auf die Klasse. Netzbezogener Strom hat nach GEG Anlage 4 den Primärenergiefaktor 1,8, Erdgas und Heizöl liegen bei 1,1. Trotzdem schneidet die Wärmepumpe bei der Primärenergie besser ab, weil der hohe Faktor auf eine viel kleinere Endenergiemenge trifft.
Hier liegt der Fehler, den ich in fast jedem Ratgeber im Netz lese: Der niedrige oder hohe Faktor hebe die Klasse. Das tut er nicht. § 86 Abs. 2 GEG ist an dieser Stelle unmissverständlich, die Klassen ergeben sich unmittelbar aus dem Endenergiewert.
Rechnen wir es an einem Haus durch, das ich so oder ähnlich häufig in Hannover sehe. Ein Einfamilienhaus mit 140 Quadratmetern Wohnfläche und beheiztem Keller, Gebäudenutzfläche also rund 189 Quadratmeter, vorher Gas-Brennwert mit einem Endenergiebedarf von 165 kWh pro Quadratmeter und Jahr.
Ein Zwischenschritt ist wichtig, damit die Zahlen nachvollziehbar bleiben: Von den 165 Kilowattstunden Endenergie kommen nach Abzug der Kesselverluste rund 148 als Wärme im Haus an. Genau diese 148 teilt die Wärmepumpe durch ihre Jahresarbeitszahl.
| Zustand | Endenergie kWh/(m²·a) | Klasse | Primärenergie kWh/(m²·a) |
|---|---|---|---|
| Gas-Brennwert | 165 | F | 182 (165 × 1,1) |
| Wärmepumpe, JAZ 2,6 (Heizkörper, hohe Vorlauftemperatur) | rund 57 (148 / 2,6) | B | rund 103 |
| Wärmepumpe, JAZ 3,2 (Fußbodenheizung, gedämmt) | rund 46 (148 / 3,2) | A | rund 83 |
Zwei Dinge fallen auf. Der Sprung von F auf A oder B kommt aus der Jahresarbeitszahl. Und die Primärenergie sinkt trotz des Faktors 1,8 auf gut die Hälfte, weil eben viel weniger Endenergie hineingeht.
Ein Sonderfall lohnt sich noch: Gebäudenah erzeugter Strom aus Photovoltaik hat nach GEG Anlage 4 den Faktor 0,0, Umgebungswärme und Erdwärme ebenfalls. Nach § 23 GEG wird dieser Strom beim Jahres-Primärenergiebedarf abgezogen. Wer die Wärmepumpe teilweise mit eigenem Solarstrom betreibt, verbessert also den Primärenergiekennwert, nicht den Buchstaben.
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Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis nach der Umstellung?
Fast immer der Bedarfsausweis. Ein Verbrauchsausweis stützt sich nach § 82 GEG auf drei zusammenhängende Abrechnungszeiträume. Nach einer frischen Umstellung existieren die schlicht nicht. Und selbst wenn drei Jahre vorliegen: Ohne separaten Zähler für die Wärmepumpe steckt der komplette Haushaltsstrom mit im Wert.
Das ist der teuerste Fehler in diesem Themenfeld, und er passiert regelmäßig.
Ein Vier-Personen-Haushalt kommt schnell auf 4.000 Kilowattstunden Haushaltsstrom im Jahr. Landen die im Ausweis, verschlechtern sie den Kennwert um rund 20 kWh pro Quadratmeter. Aus einem A wird ein B, aus einem B ein C. Bezahlt hat der Eigentümer eine Wärmepumpe, ausgewiesen bekommt er den Wäschetrockner.
Der Bedarfsausweis umgeht das komplett. Er rechnet mit der Bausubstanz und der Anlagentechnik, unabhängig davon, wer im Haus wohnt und wie viel Strom die Familie sonst noch zieht. Für Neubauten schreibt § 80 Abs. 1 GEG ihn ohnehin zwingend vor, mehr dazu im Artikel zum Energieausweis beim Neubau.
Welche Daten brauche ich von Ihrer Wärmepumpe?
Sechs Angaben, mehr nicht: Hersteller und exakte Typenbezeichnung vom Typenschild, Baujahr der Anlage, Wärmequelle (Luft, Sole oder Wasser), Art der Wärmeübergabe im Haus, die eingestellte Vorlauftemperatur und die Information, ob die Wärmepumpe auch das Warmwasser macht. Ein Foto des Typenschilds und ein Telefonat genügen dafür.
Alles läuft bei mir telefonisch oder per Foto ab, einen Termin brauchen Sie nicht.
Zwei Praxis-Tipps, die im Ergebnis oft über den Buchstaben entscheiden:
Erstens: Fotografieren Sie das Typenschild, nicht die Rechnung. Auf der Rechnung steht meist nur eine Serienbezeichnung. Auf dem Typenschild an der Außeneinheit stehen Modellcode und Leistungsdaten, und nur damit kann ich die richtige Anlage in der Berechnung ansetzen. Ein pauschaler Standardwert fällt so gut wie immer schlechter aus als Ihr konkretes Gerät.
Zweitens: Sagen Sie mir Ihre tatsächliche Vorlauftemperatur. Viele Eigentümer haben ihre Heizkurve nach dem Einbau nachjustiert und fahren heute 40 Grad statt der geplanten 50. Das ist rechnerisch relevant und wird häufig gar nicht erst erwähnt. Sie finden den Wert im Regler der Anlage.
Wenn Sie zusätzlich eine Photovoltaikanlage haben, notieren Sie die Leistung in Kilowatt-Peak und, falls vorhanden, den Speicher.
Ein Hinweis für alle, die noch mitten in der Planung stecken: proKlima fördert in Hannover Kombinationen aus Wärmepumpe und Sanierung der Gebäudehülle mit eigenen Boni. Genau diese Kombination hebt auch die Jahresarbeitszahl, weil eine gedämmte Hülle mit niedrigerer Vorlauftemperatur auskommt. Wenn Sie in diese Richtung denken, lohnt vorher der Blick auf den Unterschied zwischen Energieausweis und iSFP, denn die Förderlogik ist dort eine andere.
Was bedeuten die 65-Prozent-Regel und der Wärmeplan für Hannover?
Eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe erfüllt die 65-Prozent-Vorgabe des § 71 Abs. 1 GEG automatisch. Nach § 71 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 gilt sie als Erfüllung, ein rechnerischer Einzelnachweis entfällt. Für bestehende Gebäude in Großstädten wie Hannover läuft die Übergangsfrist nach § 71 Abs. 8 GEG bis zum Ablauf des 31. Oktober 2026.
Eine Ausnahme sollten Sie kennen. Ist Ihr Gebiet im Wärmeplan bereits als Wärmenetz-Ausbaugebiet ausgewiesen und wurde diese Entscheidung bekanntgegeben, greift die Pflicht schon einen Monat später (§ 71 Abs. 8 Satz 3 GEG). Prüfen Sie das vor jedem Heizungstausch in der Wärmekarte auf hannover.de.
Wer bis zum Fristende noch eine fossile Heizung einbaut, ist außerdem nicht dauerhaft aus dem Schneider. § 71 Abs. 9 GEG verlangt für diese Anlagen ab 2029 einen Anteil von 15 Prozent erneuerbarer Brennstoffe, ab 2035 sind es 30 und ab 2040 dann 60 Prozent.
Für Hannover kommt der Wärmeplan dazu, den der Rat am 27. März 2025 beschlossen hat. Rund zwei Drittel der Gebäude sollen langfristig aus Wärmenetzen versorgt werden, überwiegend in den verdichteten Lagen. Für Ein- und Zweifamilienhäuser in Kirchrode, Bemerode, Wettbergen oder im Umland ist die dezentrale Lösung vorgesehen, und die heißt in der Praxis Wärmepumpe. Was der Plan sonst noch auslöst, steht im Artikel zur kommunalen Wärmeplanung in Hannover.
Das hat einen unmittelbaren Verkaufseffekt. Käufer rechnen den nächsten Heizungstausch heute mit ein. Steht die Wärmepumpe schon, fällt dieser Posten aus der Kalkulation, und das merken Sie am Preis.
Was ändert sich durch das Gebäudemodernisierungsgesetz?
Für Wärmepumpen-Häuser wird es tendenziell besser. Das GModG wurde am 10. Juli 2026 beschlossen, der Ausweis-Teil greift voraussichtlich ab Anfang 2027. Vorgesehen ist unter anderem, den Primärenergiefaktor für Netzstrom von 1,8 auf 1,5 zu senken. Die neue A-bis-G-Skala betrifft dagegen nur Nichtwohngebäude, Wohngebäude behalten A+ bis H.
Wichtig für die Einordnung: Der abgesenkte Faktor verbessert den Primärenergiekennwert, nicht den Buchstaben. An der Systematik aus § 86 GEG ändert das Gesetz nichts.
Parallel wird die Berechnung auf die DIN/TS 18599:2025-10 umgestellt, und für Biomasse steigt der Faktor von 0,2 auf 0,7. Unter dem Strich heißt das: Wärmepumpen-Häuser werden rechnerisch aufgewertet, Pelletheizungen eher abgewertet. Dasselbe Haus kann bei einer künftigen Neuausstellung anders dastehen, ohne dass ein Stein bewegt wurde. Die Details habe ich im Artikel zum beschlossenen GModG zusammengetragen.
Warten müssen Sie deswegen nicht. Ein heute ausgestellter Ausweis bleibt seine vollen zehn Jahre gültig, unabhängig davon, was 2027 in Kraft tritt.
Welche Fehler sehe ich am häufigsten?
Vier Stück, und alle vier kosten Effizienzklasse. Der Verbrauchsausweis aus einem Mischzähler, der alte Ausweis mit der längst ausgebauten Gasheizung, die verschwiegene Vorlauftemperatur und die Photovoltaikanlage, die in keiner Unterlage auftaucht. Jeder dieser Punkte lässt sich in fünf Minuten am Telefon klären.
Fehler 1: Verbrauchsausweis mit Mischzähler. Haushaltsstrom und Wärmepumpenstrom auf einem Zähler, daraus einen Verbrauchsausweis bauen. Das Ergebnis ist systematisch zu schlecht und im Verkauf ein echter Nachteil.
Fehler 2: Auf die alte Heizungsangabe verlassen. Wer nach der Umstellung noch den alten Ausweis mit Gaskessel vorlegt, verschenkt bares Geld. Der alte Ausweis ist zwar formal weiter gültig, zeigt aber ein Haus, das es so nicht mehr gibt.
Fehler 3: Die Vorlauftemperatur ignorieren. Eine Wärmepumpe an alten Heizkörpern mit 55 Grad Vorlauf ist etwas anderes als dieselbe Anlage an einer Fußbodenheizung mit 35 Grad. Wer das nicht sauber angibt, bekommt einen Standardwert, und der ist selten der günstigste.
Fehler 4: Die Photovoltaikanlage nicht erwähnen. Sie steht auf dem Dach, taucht aber in keiner Unterlage auf, die mir jemand schickt. Dabei ist der Faktor 0,0 für gebäudenah erzeugten Strom eines der wenigen echten Geschenke im GEG.
Fazit
Die Wärmepumpe ist im Energieausweis ein starker Hebel, aber sie wirkt über die Jahresarbeitszahl und nicht über den Primärenergiefaktor. Wie weit die Klasse springt, entscheidet sich an Vorlauftemperatur, Wärmequelle und Zustand der Gebäudehülle. Sauber erfasst und bedarfsbasiert gerechnet, holen Sie aus derselben Anlage regelmäßig eine Klasse mehr heraus als mit Standardannahmen.
Energieausweis bestellen, Festpreis, Best-Case-Optimierung und Lieferung in 24 Stunden inklusive.

