Wohngebäude

Fehlerhafter Energieausweis: Was tun und wer haftet?

Fehlerhafter Energieausweis: Was tun und wer haftet? | energiepass HANNOVER, Telefon 0152 060 777 67
Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
Stephan Grosser Immobilienexperte für Energieausweise seit 2018

Ein fehlerhafter Energieausweis ist kein Bagatellproblem. Falsche Angaben können einen Sachmangel darstellen, für den Sie als Verkäufer haften, und ein Ausweis ohne DIBt-Registriernummer ist rechtlich ungültig. Der Aussteller haftet für seine Berechnung, der Verkäufer gegenüber dem Käufer. Wer den Fehler früh erkennt, kann ihn korrigieren, bevor er teuer wird.

Die meisten Eigentümer werfen nur einen kurzen Blick auf ihren Energieausweis und legen ihn ab. Erst beim Verkauf, wenn Käufer oder Notar genauer hinsehen, fallen Fehler auf. Dann ist der Druck groß.

Als Immobilienexperte für Energieausweise erstelle ich seit 2018 Ausweise für Objekte in Hannover und dem Umland. Ich zeige Ihnen, welche Fehler häufig sind, wer im Ernstfall haftet und wie Sie einen rechtssicheren Ausweis von einem wertlosen unterscheiden.

Welche Fehler kommen im Energieausweis am häufigsten vor?

Am häufigsten sind falsche Flächenangaben, ein falsches Baujahr der Heizung, zu optimistisch geschätzte Dämmwerte, unvollständige Verbrauchsdaten und eine fehlende Registriernummer. Fast alle diese Fehler entstehen, weil niemand die eingegebenen Daten prüft.

Aus meiner Praxis die typischen Fehlerquellen:

  1. Flächenfehler: Die Wohnfläche wird mit der größeren Gebäudenutzfläche verwechselt. Das verzerrt den Kennwert pro Quadratmeter erheblich.
  2. Falsche Anlagendaten: Das Baujahr der Heizung stimmt nicht, oder eine moderne Pumpe wurde nicht erfasst. Das Ergebnis rutscht in die falsche Effizienzklasse.
  3. Geschätzte Dämmwerte: Zu optimistische U-Werte für Fenster und Wände lassen den Bedarf besser aussehen, als er ist.
  4. Datenlücken: Beim Verbrauchsausweis fehlen Abrechnungen, sodass die geforderten drei Jahre nicht sauber belegt sind.
  5. Fehlende Registriernummer: Ohne die DIBt-Nummer nach § 98 GEG ist der Ausweis schlicht ungültig.

Besonders oft sehe ich diese Fehler bei Ausweisen aus automatischen Online-Formularen. Sie generieren aus Ihren Eingaben ein PDF, ohne die Angaben auf Plausibilität zu prüfen. Wie man das vermeidet, erkläre ich im Artikel Energieausweis online erstellen in Hannover.

Wer haftet für einen fehlerhaften Energieausweis?

Zwei Ebenen. Der Aussteller haftet für die fachliche Richtigkeit seiner Berechnung. Gegenüber dem Käufer haftet in erster Linie der Verkäufer, wenn falsche Angaben einen Sachmangel begründen. Wer arglistig täuscht, kann sich nach § 444 BGB nicht hinter einem Gewährleistungsausschluss verstecken.

Das ist die entscheidende Erkenntnis für jeden Verkäufer: Der Fehler des Billiganbieters wird zu Ihrem Problem. Wenn Sie im Verkauf falsche Energiedaten vorlegen, stehen zunächst Sie in der Verantwortung, nicht das anonyme Portal.

Die Rechtsprechung ist dabei differenziert. Nach einer Entscheidung des OLG Schleswig-Holstein stellt die bloße Übergabe eines Energieausweises noch keine Vereinbarung über die energetische Beschaffenheit des Hauses dar. Sie haften also nicht automatisch, nur weil die Realität von den Werten abweicht. Werden aber gezielt Eigenschaften zugesichert oder Mängel arglistig verschwiegen, sieht die Sache anders aus.

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Ist ein falscher Energieausweis ein Sachmangel?

Er kann einer sein, ist es aber nicht automatisch. Entscheidend ist, ob im Kaufvertrag eine bestimmte energetische Beschaffenheit vereinbart wurde und ob arglistig getäuscht wurde. Falsche Angaben, die in den Vertrag einfließen, können einen Sachmangel nach § 434 BGB begründen.

In der Praxis heißt das: Steht im Exposé oder im Vertrag eine konkrete Effizienzklasse, auf die sich der Käufer verlassen hat, und stimmt diese nachweislich nicht, kann daraus ein Mangelanspruch entstehen. Ein pauschaler Gewährleistungsausschluss schützt nicht, wenn Arglist im Spiel war (§ 444 BGB).

Für den Käufer ist die direkte Haftung des Ausstellers dagegen oft schwer durchzusetzen. Gerichte haben entschieden, dass ein Käufer nicht ohne Weiteres einen direkten Anspruch gegen den Aussteller hat, wenn die Haftung des Verkäufers vertraglich ausgeschlossen wurde. Genau deshalb ist es so wichtig, von vornherein einen korrekten Ausweis zu haben. Wie das mit den Fristen beim Verkauf zusammenhängt, lesen Sie im Artikel zum Energieausweis beim Hausverkauf in Hannover.

Wie erkennen Sie einen seriösen Energieausweis?

An drei Dingen: einer gültigen DIBt-Registriernummer, einem namentlich genannten und erreichbaren Aussteller und plausiblen Angaben, die zu Ihrem Gebäude passen. Fehlt eines davon, ist Vorsicht geboten.

Prüfen Sie konkret:

  • Registriernummer vorhanden? Jeder gültige Ausweis trägt eine Nummer nach dem Muster Bundeslandkürzel, Jahr und laufende Nummer, für Niedersachsen also NI-2026 und eine Ziffernfolge. Ohne diese Nummer ist der Ausweis ungültig.
  • Aussteller erkennbar? Steht ein Name und eine Kontaktmöglichkeit auf dem Dokument, oder bleibt der Ersteller anonym? Ein seriöser Aussteller steht mit seinem Namen dafür ein.
  • Angaben plausibel? Passen Baujahr, Wohnfläche und Heizungsart zu Ihrem Haus? Kleine Zahlendreher haben große Wirkung.

Ein unrichtiger oder unbefugt ausgestellter Ausweis kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GEG). Das ist ein Vielfaches dessen, was ein korrekter Ausweis kostet.

Was tun, wenn Ihr Ausweis fehlerhaft ist?

Handeln Sie, bevor Sie inserieren oder verkaufen. Kleinere Korrekturen kann ein seriöser Aussteller vornehmen. Ist der Ausweis grundlegend falsch oder fehlt die Registriernummer, brauchen Sie einen neuen. Das ist immer noch günstiger als ein Bußgeld oder ein Rechtsstreit.

Zwei Praxis-Tipps aus meiner Arbeit:

Tipp 1: Ausweis vor dem Inserat gegenlesen lassen. Bevor Ihr Objekt in der Anzeige steht, schicken Sie mir den bestehenden Ausweis. Ich sage Ihnen ehrlich, ob die Werte plausibel sind oder ob ein neuer Ausweis sinnvoller ist. Das kostet Sie nichts als eine kurze Nachricht.

Tipp 2: Belege sammeln statt schätzen. Neue Fenster, Dachdämmung, Heizungstausch: Jede Maßnahme, die Sie mir mit Datum und Beleg nennen, fließt korrekt in die Berechnung ein. Genau das ist der Unterschied zwischen einem geprüften Ausweis und einem zusammengeklickten Formular. Meine Best-Case-Optimierung sorgt dafür, dass Ihr Gebäude die bestmögliche realistische Einstufung erhält, und zwar mit korrekten Daten.

Einen Gesamtüberblick zu Pflichten und Ausweisarten bietet meine Seite zu Energieausweisen für Wohngebäude.

Wie beugen Sie Fehlern von vornherein vor?

Indem Sie von Anfang an mit belegten Daten und einem erreichbaren Aussteller arbeiten, statt ein anonymes Formular auszufüllen. Die meisten Fehler entstehen nicht bei der Berechnung, sondern bei der Dateneingabe. Wer hier sauber arbeitet, hat später keine Probleme.

In meiner täglichen Arbeit in Hannover läuft das so ab: Sie nennen mir die Eckdaten Ihres Hauses, ich stelle gezielt Rückfragen, wenn etwas unplausibel wirkt, und prüfe die Angaben, bevor irgendetwas registriert wird. Genau dieser Zwischenschritt fehlt bei automatischen Portalen.

Ein häufiges Beispiel: Ein Kunde aus Linden meldet eine Wohnfläche, die eher der Grundfläche des Grundstücks entspricht. Ein kurzer Anruf klärt das, und der Kennwert stimmt. Ohne diese Prüfung wäre der Fehler direkt im Ausweis gelandet. Sicherheit entsteht also nicht durch Zufall, sondern durch einen Menschen, der mitdenkt.

Fazit: Lieber gleich richtig als später teuer

Ein fehlerhafter Energieausweis kann als Sachmangel gewertet werden und ist ohne Registriernummer sogar ungültig. Der Aussteller haftet für die Berechnung, der Verkäufer gegenüber dem Käufer. Wer von Anfang an einen geprüften, DIBt-registrierten Ausweis nutzt, spart sich Ärger, Bußgeld und Rechtsstreit.

Hier können Sie Ihren Energieausweis direkt bestellen, Festpreis, persönliche Beratung und Lieferung in 24 Stunden inklusive.

Stephan Grosser, Energieausweis-Experte Hannover
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