Grundlagen

  • Was ist ein Energieausweis?

    Der Energieausweis (auch Energiepass genannt) ist ein standardisiertes Dokument, das die energetische Qualität eines Gebäudes bewertet. Er enthält:

    • Den Energiekennwert in kWh/(m²·a)
    • Die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)
    • Angaben zu Heizungsart und Energieträger
    • Konkrete Sanierungsempfehlungen

    Der Energieausweis ist grundsätzlich 10 Jahre gültig und wird beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert. Rechtsgrundlage ist das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG).

  • Was ist der Unterschied zwischen Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis?

    Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

    Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten 3 Heizkostenabrechnungen. Einfacher zu erstellen, aber abhängig vom individuellen Nutzungsverhalten der Bewohner.

    Bedarfsausweis: Basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes (Dämmung, Fenster, Heizung). Unabhängig vom Nutzerverhalten und daher objektiver. Alle Gebäudedaten übermitteln Sie bequem online oder telefonisch.

    Ausweiswahl: Bis Ende 2026 gilt bei erforderlicher Neuausstellung für Verkauf oder Vermietung: Ein Bedarfsausweis ist bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 vorgeschrieben. Das gilt nicht, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht hat. Ein vorhandener gültiger Ausweis kann weiterverwendet werden. In den übrigen geeigneten Bestandsfällen kommt bei ausreichenden Verbrauchsdaten ein Verbrauchsausweis infrage. Neubauten und bestimmte Änderungen nach § 80 Absatz 2 benötigen einen Bedarfsausweis.

    Wir empfehlen grundsätzlich den Bedarfsausweis, er kostet bei uns das Gleiche und ist die aussagekräftigere Variante.

  • Welchen Energieausweis brauche ich?

    Bis Ende 2026 gilt bei erforderlicher Neuausstellung für Verkauf oder Vermietung: Ein Bedarfsausweis ist bei Wohngebäuden mit weniger als fünf Wohnungen und Bauantrag vor dem 1. November 1977 vorgeschrieben. Das gilt nicht, wenn das Gebäude schon bei Fertigstellung oder durch spätere Änderungen das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht hat. Ein vorhandener gültiger Ausweis kann weiterverwendet werden. In den übrigen geeigneten Bestandsfällen kommt bei ausreichenden Verbrauchsdaten ein Verbrauchsausweis infrage. Neubauten und bestimmte Änderungen nach § 80 Absatz 2 benötigen einen Bedarfsausweis.

    Ab dem 1. Januar 2027 entfällt diese Altbau-Einschränkung für bestehende, ausschließlich zu Wohnzwecken genutzte Gebäude bei geeigneten Verbrauchsdaten. Neubauten und die gesetzlich geregelten Änderungsfälle bleiben ausgenommen. Bei Nichtwohngebäuden ist ab dann bei erforderlicher Neuausstellung für Verkauf oder Vermietung ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; der Jahreswechsel allein macht einen gültigen Ausweis nicht ungültig.

    Unsere Empfehlung: Wir plädieren grundsätzlich für den Bedarfsausweis, er ist objektiver, unabhängig vom Nutzerverhalten und bei uns zum gleichen Preis wie der Verbrauchsausweis. Nutzen Sie unseren Rechner für Ihr individuelles Angebot.

  • Was bedeuten die Energieeffizienzklassen A+ bis H?

    Die Effizienzklassen ordnen Gebäude nach ihrem Energieverbrauch ein:

    • A+: Passivhaus/KfW-Effizienzhaus (<30 kWh/m²a)
    • A: Sehr effizient (30-50 kWh/m²a)
    • B: Neubau-Standard (50-75 kWh/m²a)
    • C: Gut saniert (75-100 kWh/m²a)
    • D: Durchschnittlich (100-130 kWh/m²a)
    • E: Sanierungsbedarf (130-160 kWh/m²a)
    • F: Erhöhter Sanierungsbedarf (160-200 kWh/m²a)
    • G: Hoher Sanierungsbedarf (200-250 kWh/m²a)
    • H: Sehr hoher Sanierungsbedarf (>250 kWh/m²a)

    Eine bessere Klasse steigert den Immobilienwert. Mit unserer Best-Case-Optimierung verbessern wir Ihre Einstufung oft um 1-2 Klassen.

  • Was steht alles in einem Energieausweis?

    Ein vollständiger Energieausweis enthält:

    • Seite 1: Allgemeine Gebäudedaten (Adresse, Baujahr, Gebäudetyp, Anzahl Wohneinheiten)
    • Seite 2: Energiekennwerte beim Bedarfsausweis (Endenergie- und Primärenergiebedarf)
    • Seite 3: Energiekennwerte beim Verbrauchsausweis (Endenergieverbrauch)
    • Seite 4: Modernisierungsempfehlungen mit konkreten Sanierungsvorschlägen
    • Seite 5: Erläuterungen und rechtliche Hinweise

    Besonders wertvoll sind die Sanierungsempfehlungen auf Seite 4, sie zeigen Ihnen, welche Maßnahmen den größten Effekt haben.

Preise & Kosten

  • Was kostet ein Energieausweis für Wohngebäude?

    Unsere transparenten Festpreise inkl. MwSt.:

    • Einfamilienhaus: 299 EUR (Festpreis)
    • Mehrfamilienhaus: 399 EUR (Festpreis)

    Kein Preisunterschied zwischen Verbrauchs- und Bedarfsausweis. Best-Case-Optimierung und kostenlose Sichtprüfung nach Ausstellung sind inklusive. Alle Preise inkl. MwSt. und Best-Case-Optimierung.

    Alle Preise im Detail

  • Was kosten Energieausweise für Nichtwohngebäude?

    Unsere Festpreise für Nichtwohngebäude:

    • NWG Verbrauchsausweis: 899 EUR (Festpreis)
    • NWG Bedarfsausweis: 899 EUR (Festpreis)

    Alle Preise inkl. MwSt. und Best-Case-Optimierung. Ein Festpreis für beide Ausweisarten, unabhängig von Größe und Komplexität des Objektes.

    Bei gewerblich genutzten Objekten erfolgt nach Ausstellung eine kostenlose Sichtprüfung durch einen unserer Energieberater. Mehr zu NWG-Energieausweisen oder Alle Preise im Detail.

  • Warum sind Online-Energieausweise so viel billiger?

    Online-Anbieter erstellen Energieausweise oft für 50-100 EUR. Der niedrige Preis hat Gründe:

    • Keine Qualitätskontrolle: Die Daten werden nur vom Eigentümer eingegeben: Fehler und ungenaue Angaben sind die Folge, und niemand prüft das Ergebnis
    • Keine fundierten Sanierungsempfehlungen: Ohne fachkundige Prüfung fehlt die Grundlage für sinnvolle Empfehlungen
    • Rechtliches Risiko: Bei fehlerhaften Angaben haften Sie als Eigentümer
    • Keine Optimierung: Der Energiekennwert fällt oft schlechter aus als nötig

    Ein hochwertiger Energieausweis mit Best-Case-Optimierung kann den Immobilienwert um ein Vielfaches der Mehrkosten steigern.

  • Kann ich den Energieausweis von der Steuer absetzen?

    Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:

    • Vermieter: Die Kosten für den Energieausweis sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar.
    • Selbstnutzer: Die reine Erstellung eines Energieausweises ist nach den BMF-Anwendungshinweisen zu § 35a EStG keine begünstigte haushaltsnahe Dienstleistung oder Handwerkerleistung. Eigenständige Sanierungsleistungen sind getrennt zu prüfen.
    • Gewerblich: Bei Nichtwohngebäuden sind die Kosten als Betriebsausgabe absetzbar.

    Fragen Sie Ihren Steuerberater für die optimale steuerliche Behandlung.

Gesetzeslage

  • Wann brauche ich einen Energieausweis?

    Für die in § 80 Absatz 3 GModG genannten Verkaufs-, Vermietungs-, Verpachtungs- und Leasingfälle ist grundsätzlich ein Energieausweis auszustellen, wenn kein gültiger Energieausweis für das Gebäude vorliegt. Auf kleine Gebäude ist der Energieausweisabschnitt nach § 79 Absatz 4 GModG nicht anzuwenden. Für Baudenkmäler gelten § 80 Absatz 3 bis 7 GModG nicht. Diese Ausnahme gilt nicht automatisch für die eigenständige Anzeigenpflicht nach § 87 GModG. Betroffen sind insbesondere:

    • der Verkauf eines bebauten Grundstücks oder von Wohnungs- oder Teileigentum sowie die Begründung oder Übertragung eines Erbbaurechts an einem bebauten Grundstück
    • die Vermietung einer Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit
    • die Verpachtung oder das Leasing

    Für eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien gilt: Liegt bei der Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vor, müssen die Pflichtangaben nach § 87 GModG in der Anzeige stehen. Die Vorlage bei einer Besichtigung und die Übergabe nach Vertragsabschluss sind davon getrennte Pflichten.

    Bußgeld: Verstöße gegen die gesetzlichen Anzeigen-, Vorlage- oder Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 Euro geahndet werden (§ 108 GModG).

  • Was passiert ohne Energieausweis beim Verkauf oder der Vermietung?

    Bei einem geplanten Verkauf, einer Vermietung, Verpachtung oder einem Leasing sind in gesetzlich verpflichtenden Fällen drei Pflichten zu unterscheiden:

    • Ausstellung (§ 80 Absatz 3 GModG): Liegt kein gültiger Energieausweis vor und greift keine Ausnahme, muss ein Ausweis ausgestellt werden.
    • Immobilienanzeige (§ 87 Absatz 1 und 2 GModG): Pflichtangaben sind erforderlich, wenn die Anzeige in kommerziellen Medien erscheint und bei ihrer Veröffentlichung bereits ein Energieausweis vorliegt. Baujahr und Energieeffizienzklasse sind nur bei Wohngebäuden Pflichtangaben. Bei Nichtwohngebäuden sind die Werte für Wärme und Strom getrennt aufzuführen.
    • Vorlage und Übergabe (§ 80 Absatz 4 und 5 GModG): Der Energieausweis oder eine Kopie ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen und nach Vertragsabschluss unverzüglich zu übergeben. Für Baudenkmäler gelten diese Pflichten nach § 79 Absatz 4 GModG nicht.

    Unser Tipp: Bestellen Sie den Energieausweis frühzeitig, idealerweise bevor Sie die Immobilienanzeige schalten. Jetzt bestellen

  • Brauche ich einen Energieausweis für mein eigenes Haus?

    Für ein selbst genutztes Bestandsgebäude ohne weiteren Pflichtanlass ist allein wegen der Eigennutzung kein Energieausweis erforderlich. Neubau und bestimmte Änderungen nach § 80 Absatz 2 GModG können jedoch auch bei Selbstnutzung eine Ausweispflicht auslösen. Bei Verkauf oder neuer Vermietung sind die jeweiligen Pflichten und gesetzlichen Ausnahmen zu prüfen.

    Wenn Sie jedoch ohnehin eine Sanierung planen, kann ein Energieausweis als Grundlage für sinnvolle Maßnahmen dienen.

  • Welche Gebäude sind von der Energieausweispflicht befreit?

    Rechtsstand 11. September 2026: Für kleine Gebäude mit höchstens 50 m² Nutzfläche gilt die Ausnahme des § 79 Absatz 4 GModG. Die Fläche bezieht sich auf das ganze Gebäude. Für Baudenkmäler sind die Verkaufs-, Vermietungs- und Aushangvorschriften in § 80 Absatz 3 bis 7 nicht anzuwenden.

    Weitere Ausnahmen stehen in § 2 Absatz 2, etwa für religiös gewidmete Gebäude und provisorische Gebäude mit geplanter Nutzung bis zu zwei Jahren. Bei saisonalen Wohngebäuden kommt es auf eine vorgesehene Nutzung von weniger als vier Monaten jährlich oder den gesetzlich begrenzten erwarteten Energieverbrauch an. Für bestimmte Betriebsgebäude gelten eigene Heiz- und Kühlbedingungen. Eine Abrissabsicht allein ist keine allgemeine Befreiung.

    Wir prüfen Ihren Fall, bevor Sie bestellen. Fragen Sie uns persönlich.

  • Wie lange ist ein Energieausweis gültig?

    Der Energieausweis ist ab Ausstellung grundsätzlich 10 Jahre gültig. Eine erforderliche Neuausstellung nach § 80 Absatz 2 kann die Gültigkeit vorzeitig beenden.

    Nach Ablauf ist ein neuer Ausweis erforderlich, wenn ein gesetzlicher Pflichtanlass besteht und keine Ausnahme greift. Eine bloße Verlängerung des abgelaufenen Dokuments gibt es nicht.

    Tipp: Notieren Sie sich das Ablaufdatum. Wenn ein Verkauf oder eine Vermietung ansteht, bestellen Sie den neuen Ausweis rechtzeitig.

  • Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

    Energieausweise dürfen nur von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden. Nach § 88 GModG sind das:

    • Architekten und Bauingenieure mit entsprechender Qualifikation
    • Techniker und Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation
    • Staatlich anerkannte Sachverständige für Energieberatung

    Achten Sie darauf, dass Ihr Aussteller bei der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Energieeffizienzexperte gelistet ist, das garantiert die Einhaltung hoher Qualitätsstandards. Unser Team ist dena-zertifiziert und alle Ausweise werden beim DIBt registriert.

  • Muss der Energieausweis bei der Besichtigung vorliegen?

    In Pflichtfällen gelten nach § 80 Absatz 4 und 5 GModG folgende Vorgaben. Für Baudenkmäler sind § 80 Absatz 3 bis 7 nach § 79 Absatz 4 GModG nicht anzuwenden:

    • Bei der Immobilienanzeige: Erscheint die Anzeige in kommerziellen Medien und liegt bereits ein Energieausweis vor, gelten die davon getrennten Pflichtangaben nach § 87 GModG.
    • Bei der Besichtigung: Der Energieausweis oder eine Kopie ist spätestens bei der Besichtigung vorzulegen. Ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen genügt ebenfalls. Findet keine Besichtigung statt, ist der Energieausweis oder eine Kopie potenziellen Käufern, Mietern, Pächtern oder Leasingnehmern unverzüglich vorzulegen, spätestens unverzüglich auf deren Aufforderung.
    • Nach Vertragsabschluss: Der Energieausweis oder eine Kopie ist Käufern, neuen Mietern, Pächtern oder Leasingnehmern unverzüglich zu übergeben.

    Verstöße gegen die gesetzlichen Vorlage- und Übergabepflichten können mit bis zu 10.000 Euro Bußgeld geahndet werden (§ 108 GModG).

Ablauf & Service

  • Wie läuft die Bestellung eines Energieausweises ab?

    In 4 einfachen Schritten zum Energieausweis:

    1. Bestellung: Über unseren Online-Rechner oder telefonisch unter Jetzt anrufen
    2. Persönliche Beratung: Ich rufe Sie an und wir besprechen alle Details zu Ihrer Immobilie, mit Fokus auf Optimierung. Falls nötig, fordern wir ergänzende Unterlagen an.
    3. Erstellung: Auf Basis Ihrer Angaben und öffentlich verfügbarer Daten erstellen wir den Ausweis mit Best-Case-Optimierung und DIBt-Registrierung: Lieferung als PDF innerhalb von 24 Stunden. Sofort einsetzbar.
    4. Sichtprüfung: Im Nachgang verifizieren wir das Gebäude von außen, um sicherzustellen, dass das analysierte Objekt mit der Realität übereinstimmt. Seit 2018 machen wir das so, zu Ihrer und unserer Sicherheit.

    Die Rechnung erhalten Sie zusammen mit dem Ausweis, keine Vorkasse nötig.

  • Was ist die kostenlose Sichtprüfung nach Ausstellung?

    Nach Ausstellung des Energieausweises verifizieren wir das Gebäude von außen: Ist das Objekt in der Realität tatsächlich das Gebäude, für das wir den Ausweis erstellt haben?

    Es wird nicht geklingelt und nicht betreten, es ist eine kurze Inaugenscheinnahme von außen, die schnell geht.

    Wichtig: Die Sichtprüfung dient der Verifizierung, nicht der Datenaufnahme. Alle Daten für den Energieausweis haben Sie vorher telefonisch mit uns besprochen. Seit 2018 machen wir das so, zu Ihrer und unserer Sicherheit.

  • Welche Unterlagen brauche ich für einen Energieausweis?

    Je nach Ausweistyp benötigen wir unterschiedliche Unterlagen:

    Verbrauchsausweis:

    • Heizkostenabrechnungen der letzten 3 Jahre
    • Gebäudedaten (Baujahr, Wohnfläche, Anzahl Wohneinheiten)

    Bedarfsausweis:

    • Baupläne (falls vorhanden)
    • Angaben zu Heizung, Dämmung und Fenstern

    Fehlende Unterlagen sind kein Problem, die notwendigen Daten klären wir telefonisch mit Ihnen.

  • Wie schnell erhalte ich meinen Energieausweis?

    Wir liefern innerhalb von 24 Stunden nach Bestellung bzw. Datenübergabe, egal ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis.

    Bei Nichtwohngebäuden und Mischgebäuden kann die Erstellung aufgrund der höheren Komplexität etwas länger dauern.

    In besonders eiligen Fällen sprechen Sie uns an, wir finden eine Lösung.

  • Was ist die Best-Case-Optimierung?

    Die Best-Case-Optimierung ist unser Alleinstellungsmerkmal: Wir berechnen Ihren Energieausweis so, dass der bestmögliche Energiekennwert erzielt wird, selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.

    Durch die geschickte Wahl der Berechnungsparameter und die sorgfältige Auswertung aller Gebäudedaten verbessert sich die Energieeffizienzklasse oft um 1-2 Stufen.

    Ihr Vorteil: Ein besserer Energiekennwert steigert den Immobilienwert bei Verkauf und Vermietung, das zahlt sich aus.

Einzugsgebiet

  • In welchem Gebiet erstellen Sie Energieausweise?

    Unser Einzugsgebiet umfasst Hannover und einen Radius von ca. 50 km um unseren Standort. Dazu gehören unter anderem:

    Hannover, Langenhagen, Laatzen, Garbsen, Lehrte, Burgdorf, Wunstorf, Barsinghausen, Hildesheim, Hameln, Celle, Peine, Nienburg und weitere Orte.

    Unser regionaler Fokus ermöglicht es uns, nach Ausstellung eine kostenlose Sichtprüfung vor Ort durchzuführen, das ist unsere Qualitätsgarantie.

  • Sind Sie auch bundesweit tätig?

    Für größere Aufträge (größere Gewerbeimmobilien oder eine große Anzahl von Wohngebäuden) sind wir auch bundesweit im Einsatz.

    Ob wir für Sie tätig werden können, klären wir im Erstkontakt per Telefon oder E-Mail. Die Auftragsannahme erfolgt je nach Kapazität und Projektumfang.

    Rufen Sie uns an: Jetzt anrufen

Qualität & Zertifizierung

  • Warum sind Ihre Energieausweise hochwertiger als bei Billiganbietern?

    Wir grenzen uns klar von Billiganbietern ab, die Energieausweise für kleines Geld und ohne jede Qualitätskontrolle anbieten.

    Unser Service zeichnet sich aus durch:

    • Kostenlose Sichtprüfung nach Ausstellung durch dena-zertifizierte Experten, als Qualitätskontrolle
    • Best-Case-Optimierung für den bestmöglichen Energiekennwert
    • DIBt-Registrierung jedes Ausweises
    • 24-Stunden-Lieferung nach Bestellung
    • Fundierte Sanierungsempfehlungen auf Basis Ihrer Gebäudedaten und unserer Sichtprüfung

    Wussten Sie, dass Ihr Energieausweis auch Sanierungsvorschläge enthält? Durch unsere Sichtprüfung vor Ort können wir diese Empfehlungen fundiert und praxisnah gestalten.

  • Welche Qualifikation haben Ihre Energieberater?

    Unser Team besteht aus dena-zertifizierten Energieeffizienz-Experten, die bei der Deutschen Energie-Agentur gelistet sind und die hohen dena-Qualitätsstandards erfüllen.

    Alle Berater verfügen über die Zertifizierung zur GModG-konformen Ausstellung von Energieausweisen und nehmen regelmäßig an Fortbildungen teil.

    Alle unsere Energieausweise werden beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) registriert, das ist Ihr Qualitätsnachweis.

  • Was bedeutet DIBt-Registrierung?

    Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist die zentrale Registrierungsstelle für Energieausweise in Deutschland. Jeder rechtsgültige Energieausweis erhält eine eindeutige Registriernummer vom DIBt.

    Die DIBt-Registrierung bedeutet:

    • Ihr Ausweis ist offiziell erfasst und jederzeit nachprüfbar
    • Er erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen nach GModG
    • Er wurde von einem qualifizierten Aussteller erstellt

    Die DIBt-Registrierung ist bei uns selbstverständlich im Preis enthalten.

Immobilienwert & Sanierung

  • Beeinflusst der Energieausweis den Immobilienwert?

    Ja, erheblich! Studien zeigen, dass die Energieeffizienzklasse einen direkten Einfluss auf den Verkaufspreis hat:

    • Immobilien mit guter Effizienzklasse (A-C) erzielen höhere Verkaufspreise
    • Schlechte Klassen (F-H) führen zu Preisabschlägen oder längeren Verkaufszeiten
    • Käufer kalkulieren die zu erwartenden Energiekosten in ihre Kaufentscheidung ein

    Deshalb lohnt sich unsere Best-Case-Optimierung: Eine bessere Einstufung um 1-2 Klassen kann den Immobilienwert deutlich steigern, das zahlt sich bei Verkauf und Vermietung aus.

  • Was ist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP)?

    Der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ist ein umfassendes Beratungsdokument, das Ihnen zeigt, wie Sie Ihre Immobilie Schritt für Schritt energetisch sanieren können.

    Vorteile des iSFP:

    • Optimale Reihenfolge: Welche Sanierungsmaßnahme als erstes sinnvoll ist
    • Fördermittelmaximierung: Bis zu 5% zusätzliche BAFA-Förderung (iSFP-Bonus)
    • Langfristige Planung: Sanierungsschritte über 15 Jahre aufgeteilt
    • Kosten-Nutzen-Analyse: Was sich wirklich lohnt

    Unser Team erstellt auch individuelle Sanierungsfahrpläne. Mehr erfahren

  • Welche Pflichtangaben müssen in einer Immobilienanzeige stehen?

    Wird vor einem Verkauf, einer Vermietung, Verpachtung oder einem Leasing eine Anzeige in kommerziellen Medien veröffentlicht und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, muss die Anzeige grundsätzlich folgende Angaben enthalten (§ 87 Absatz 1 GModG):

    • Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis)
    • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch aus dem Energieausweis
    • Wesentliche Energieträger für die Heizung
    • Baujahr des Wohngebäudes
    • Energieeffizienzklasse des Wohngebäudes

    Bei Nichtwohngebäuden sind Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch für Wärme und Strom getrennt anzugeben. Für noch gültige Ausweise nach § 112 Absatz 2 GModG, die nach dem 1. November 2020 bis zum 1. Mai 2021 nach der Energieeinsparverordnung ausgestellt wurden, gelten über § 87 Absatz 3 die Maßgaben des § 112 Absatz 3: Bei Wohngebäuden ist je nach Ausweis der Endenergiebedarf von Seite 2 oder der Energieverbrauchskennwert von Seite 3 anzugeben. Ist der Warmwasserverbrauch im Verbrauchskennwert nicht enthalten, sind 20 kWh/(m²·a) hinzuzurechnen. Bei Nichtwohngebäuden ist beim Bedarfsausweis der Gesamtwert des Endenergiebedarfs von Seite 2 anzugeben; beim Verbrauchsausweis sind der Heizenergieverbrauchs- und der Stromverbrauchskennwert von Seite 3 aufzuführen. Bei den hier behandelten noch gültigen Wohngebäudeausweisen nach § 112 Absatz 2 GModG darf eine fehlende Energieeffizienzklasse aufgrund der Verweisung in § 87 Absatz 3 freiwillig angegeben werden; die Klasseneinteilung richtet sich gemäß § 86 nach dem Endenergieverbrauch oder Endenergiebedarf des Gebäudes. Die außerdem in § 87 Absatz 3 genannten, tatsächlich vor dem 1. Mai 2014 ausgestellten Ausweise sind wegen ihrer zehnjährigen Gültigkeitsdauer am 10. September 2026 abgelaufen. Bei noch gültigen Ausweisen, die nach Maßgabe der am 1. Oktober 2007 oder am 1. Oktober 2009 in Kraft getretenen Fassung der Energieeinsparverordnung ausgestellt wurden, sind begleitende Modernisierungsempfehlungen zusammen mit dem Energieausweis vorzulegen und zu übergeben; hierfür gelten die Vorgaben des § 80 Absatz 4 und 5 entsprechend. Ausstellungsdatum, angewandte Rechtsfassung und fortbestehende Gültigkeit sind dabei getrennt zu prüfen. Abgelaufene Ausweise sind keine gültige Grundlage. Die Neufassungen der §§ 87 und 112 aus Artikel 2 des Änderungsgesetzes gelten erst ab dem 1. Januar 2027 und sind hier nicht vorzeitig angewendet.

Noch Fragen? Rufen Sie mich an!

Ich beantworte Ihre Fragen persönlich und erstelle Ihnen ein individuelles Angebot. Lieferung in 24h. Keine versteckten Kosten.

Kundenstimmen

Echte Kundenstimmen, direkt aus unseren Postfächern

5,0 von 5 aus 105 echten Kunden-E-Mails

„Die neue Seite gefällt mir gut. Sie ist sehr intuitiv und informativ gestaltet. Der Auftritt ist sehr gelungen.“

Kamil Kaznowski JUNG & WEISE Immobilienmakler

„Vielen Dank für die schnelle, verlässliche Bearbeitung und Zusendung des Energieausweises.“

Lisa Gremm Immobilien Brigitta Eilers

„Herzlichen Dank für die schnelle Abwicklung und Zusammenarbeit.“

Nathalie Busic Tondo Immobilienmanagement
Energieausweis, morgen in Ihrer Inbox Jetzt Rechner starten